Hallo,
ich muss euch um Rat fragen!
Und zwar bin ich Mutter geworden am 13.9. diesen Jahres. Ich arbeite als Angstellte zu 100% in einem befristeten Verhältnis, welches zum 31.12.2015 endet.
Aktuell bin ich in Mutterschutz, bis zum 25.11.2011, dann habe ich bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragt bis zum 12.9.2012, was auch problemlos bewilligt wurde.
Nach dieser Zeit habe ich gefragt, ob ich dann Teilzeit kommen könne ( großer Betrieb, kirchlicher Träger, viele Kolleginen arbeiten in Teilzeit). Wurde auch gesagt, wäre möglich.
Nun sagt mir meine Kollegin und Freundin, auch grad Mutter geworden, ich hätte sollen 2 Jahre Elternzeit beantragen sollen, dann im 2. Jahr Teilzeit arbeiten auf 75%. Nach den 2 Jahren habe ich weiterhin anrecht auf meine 100% Stelle, was mir sehr wichtig ist. Außerdem bestände Kündigungsschutz während den 2 Jahren.
Dieses Model ist genau das, was mir sehr entgegen kommen würde, da ich nach 2 Jahren anrecht auf einen Kindergartenplatz habe und dann auch wieder meine 100% arbeiten kann und ich habe problemlos meine 100% Stelle wieder. Ab dem 1. Lebensjahr habe ich einen Platz in einer privaten Krippe.
Meine Freundin macht dies so.
Ist es noch möglich, für das 2. Jahr zu verlängern? Wenn ja, wie mache ich dies? Ich arbeite sehr gerne und möchte es mit meinem Arbeitgeber auch nicht verscherzen.
Liebe Grüße
Elternzeit...mist gebaut!?
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Beitrag von fallingstar19 - 11.10.11 - 18:45 Uhr
Beitrag von lisasimpson - 11.10.11 - 18:50 Uhr
"Ist es noch möglich, für das 2. Jahr zu verlängern?"
ja, aber nur mit zustimmung des AG.
mit deiner elternzeitanmeldung hast du verbindlich gesagt, was nach dem ersten jahr elternzeit passieren soll.
aber frag doch einfach nach- vielleicht klappts ja
lisasimpson
Beitrag von tigerbaby1976 - 11.10.11 - 20:07 Uhr
Hallo,
also wenn Du Dir sicher bist, dass Du nach 1 Jahr wieder Teilzeit arbeiten möchtest könntest Du ja mit Deinem Arbeitgeber sprechen und dann in Abänderung Deines Antrags vom ... Elternzeit für die Zeit bis zum ...2012 beantragen und gleichzeitig für das 2. Jahr schon Teilzeit im Rahmen der Elternzeit beantragen. Das letzte Jahr läßt Du Dir dann übertragen bis zum 8. Lebensjahr Deines Kindes.
Bedenke aber: Während der Elternzeit darfst Du max. 30 Stunden arbeiten.
Bei mir hat es hingehauen. Es war ne andere Situation, aber ich habe auch nachträglich statt "einfacher" Teilzeit noch Elternzeit mit Teilzeit bewilligt bekommen.
Viel Glück.
Beitrag von fallingstar19 - 12.10.11 - 14:15 Uhr
Hallo,
danke schön!
Ich habe grad was aufgesetzt und lasse es meinen Mann noch Korrektur lesen!
Einen Versuch ist es Wert!
Grüße
