In meinem Vertrag ist festgelegt das ich immer im Mai und November eines Monats ein doppeltes Gehalt bekomme (also 13. + 14. Gehalt)
Das steht mir doch bei einem Beschäftigungsverbot immer noch zu oder?
Bekommt man bei BV auch das 13 + 14 Gehalt?
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Beitrag von jolanda1980 - 12.10.11 - 06:41 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 12.10.11 - 08:22 Uhr
Gute Frage.....
Ich meine, dass es Dir bei einem BV auch zustehen müsste. Ein BV ist ja anders gelagert, als eine AU.
Bei mir auf der Arbeit war es so, wenn man in der ersten Jahreshälfte bis zum 01.07. durchgehend krank geschrieben war, man keinen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld hatte.
Das lag aber daran, dass mein 13. und 14. Gehalt im TV und im Arbeitsvertrag als Leistungszulage definiert wurde. Da man aber nun nicht gearbeitet hatte, konnte auch keine Leistung honoriert werden. Deshalb gab es in dem Falle nichts.
Es hätte auch nichts gegeben, wenn man nach dem 01.07. eines jeden Jahres vertraglich in die Firma eingestiegen wäre.
Bei einem BV erhältst Du ja vollen Lohnausgleich. Du musst so bezahlt werden, als wenn Du auf der Arbeitsstelle anwesend wärst. Bei einer AU erhält man ja nur, wenn man Krankgeld bezieht, eine verminderte Lohnersatzleistung.
Sonst ruf im Zweifelsfall Eure Entgeltstelle an und frag nach.
LG Janette
Beitrag von myimmortal1977 - 12.10.11 - 08:29 Uhr
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/beschaeftigungsverbot.htm
Ganz nach unten scrollen letzter Absatz. Lag dann wohl richtig mit meiner Aussage.
Beitrag von sohnemann_max - 12.10.11 - 09:23 Uhr
Guten Morgen,
ja kriegst Du! Dein AG zahlt ganz normal weiter, als wenn Du anwesend sein würdest.
Darunter fallen auch sämtliche Sonderzahlungen, die im Normalfall auch geleistet werden. Als Schwangere mit BV darfst Du nicht benachteiligt werden.
Das muss ich auch jedes Mal aufs Neue meinen Chefs mitteilen. Irgendwie versuchen sie sich immer zu drücken
- immer wieder das Gleiche... und immer wieder scheitern sie an mir
.
LG
Caro
Beitrag von susannea - 12.10.11 - 11:28 Uhr
Ja, das steht dir zu, denn BV und Mutterschutz sind wie Arbeitszeit anzusehen!
Beitrag von mami18052010 - 12.10.11 - 11:39 Uhr
Oh man bitte bitte verrate mir, wo du arbeitest!
Das hätt ich auch gern!
