Hier die Resonanz.
Ich rief Frau Dr. am Abend an und teilte ihr mit, dass ich von meinem verdienten Geld nicht R. damit entlohnen werde. Sprachlosigkeit am Telefon.
"Aber wir hätten das doch so vereinbart" waren ihre Worte.
Das verneinte ich und erinnerte sie nochmals freundlich daran, dass dieser Satz erstmalig am Abend um 23 Uhr von ihr erwähnt wurde und ich vor vollendete Tatsachen stand, nachdem ich den Vertrag unterschrieben hatte.
Ich äusserte, dass ich nach Überlegung meinerseits, nicht dazu verpflichtet bin R. zu bezahlen sondern sie und dass ich ihre Aufgabe nicht übernehmen werde. Ich bezahle nicht für meine Einarbeitung.
Daraufhin meinte sie "Ok, Frau N. dann lassen wir dies alles"
Um darauf nicht einzugehen bin ich gleich zum nächsten Thema übergegangen und fragte sie was eigentl. mit meinem bezahlten Urlaub wäre. Mit würden ja 12 Tage im Jahr zustehen und darüber hatten wir noch nicht gesprochen, ebenso wie über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Ich würd dies bitte schriftl. gerne noch im Vertrag festlegen lassen. Sehr verdutzt war sie am Telefon.
Wieder Sprachlosigkeit. Ich musste selbst nochmal nachfragen, ob sie noch am Telefon sei.
Daraufhin meinte sie, sie hätte nun keine Zeit sie würde mich heute oder morgen nochmals kontaktieren. Ich bat darum und erwähnte nochmals, dass es so nicht rechtens ist und ich mich deshalb im Vertrag absichern möchte. Ansonsten würde ich morgen nicht erscheinen.
Ich habe sie ertappt u. es war ihr sichtlich unangenehm.
Gesagt, getan. 3 Std. später ein Anruf.
Nun gut, sie würde all dies noch dem Vertrag hinzufügen. Jedoch dadiert sie meinen Arbeitsvertrag dann auf den 10.10. u. belässt ihn nicht auf den 01.10.
Denn somit würde das angestellten Verhältnis zu R. auch erst am 09.10. erlöschen.
Somit, keine schwarz Arbeit von R.
Daraufhin meinte ich, ich komme morgen (also heute) nochmal persönl. vorbei.
Aber wenn sie dies Datum nun ändert...
was ist dann mit meinem Lohn als ich dort arbeitete? 100%tig wird sie mich darauf hinweisen, dass es für die "Probearbeit" kein Entgeld gibt.
DAS wurde auch aber bislang NIE in einem einzigsten Wort erwähnt.
Deswegen steht mir doch sehr wohl das Geld zu oder sehe ich das falsch?
Kann mir da jemand einen Hinweis darauf geben?
Demzufolge wäre mein Lohn so oder so futsch. Ob ich nun das Geld R. ausgehändigt hätte oder ich aber jetzt nicht für die Probe- oder Einarbeitungszeit, man kann es ja nennen wie man will, bezahlt werden würde. Frau Dr. drückt so oder so um diese 56 Euro. Jämmerlich.
Kann ich darauf bestehen, dass mein Arbeitsvertrag auf dem 01.10. stehen bleibt und ich auch für meine Einarbeit bezahlt werde (die lächerlicherweise 7 Std. betrug, da R. an meiner Seite war).
Ich meine, ich stand nicht daneben u. habe R. zugesehen. Nach einem 30 minütigen Gespräch legte ich los und säuberte die kompletten Praxisräume - gesamt diese 7 Std. in der Woche.
Mein Gedanke für heute Abend ist einfach, hingehen...
Äussern, dass mein Vertrag nicht dadiert wird, Urlaub u. Lohnfortzahlung noch mit hinzugefügt wird (gibt es sonst noch etwas was umbedingt noch mir rein sollte? Kündigung dergleichen. Stand bei mir bislang auch nichts drin) Ich selbstverständl. mein Arbeitslohn für diese besagte Woche erhalten möchte, da von unentgeldlichem reinemachen niemals die Rede war.
Geht sie darauf nicht ein, gebe ich ihr den Schlüssel für die Praxis zurück und sie kann mir gepflegt den Buckel....
Was meint ihr?
Mir war völlig klar, dass sie nicht sagen würde, "Frau N. unter diesen Umständen bin ich an keiner Zusammenarbeit mit ihnen interessiert" Denn somit hätte sie ihr Unrecht ja kund getan.
Aber ganz ehrlich, glaube ruck zuck entlässt sie mich wieder.
Mir ist die Lust vergangen.
Resonanz! Geringf. Beschäftigt - Zahnarztpraxis
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Beitrag von frotteemonster - 12.10.11 - 07:26 Uhr
Beitrag von bruchetta - 12.10.11 - 07:37 Uhr
Ich persönlich würde das so annehmen und den 10.10. akzeptieren, wenn ich dort arbeiten möchte.
Du könntest die Entlohnung für die Probearbeit vielleicht durchboxen, aber dann wird ihr die Hutschnur platzen, fürchte ich.
Wie gesagt, ich persönlich würde mich freuen, dass sie auf Deine Anmerkungen dorch erstaunlich positiv reagiert hat und ab 10.10. meinen Job machen.
So hast Du bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Beitrag von frotteemonster - 12.10.11 - 07:42 Uhr
Das stimmt und ich überlege die ganze Zeit.
Aber ich bin mir eigentlich sicher, dass ich ruck zuck die Kündigung in der Hand halte. Ich meine, ich bin ihr ganz schön auf den Schlips getreten.
Das merkte ich schon am Telefon.
Hmm... mal sehen wie sie mir heute Abend gegenüber tritt.
Beitrag von vwpassat - 12.10.11 - 07:41 Uhr
Hattest Du das Geld für den Probetag nicht schon bekommen?
Beitrag von frotteemonster - 12.10.11 - 07:53 Uhr
Nein.
Anfangs wurde mündl. vereinbart, dass ich am Montag den 3.10. erscheine u. gleich arbeite.
Habe ich gemacht und habe dann auch wie besprochen am Mittwoch den 5.10. und am Sonntag den 9.10. gearbeitet. Sonntag erhielt ich dann den "Arbeitsvertrag" wie es mir Frau Dr. auch gleich im 1. Telefonat erwähnt hatte, bekam auch die Schlüssel. Alles ausgehändigt von R.
Diesen Montag dann, den 10.10 hatte ich dann das "dubiose Gespräch".
Bankdaten wurden natürlich abgegeben u. sobald ich mein Gehalt erhalten würde, solle ich ja R. für die Einarbeit entlohnen.
Das brachte den Stein ins Rollen.
Zwecks Urlaub u. Lohnfortzahlung... für mich war das einfach Glasklar, dass das selbstversändlich ist. Bin ja angemeldet.
Sie jedoch wollte dies ja umgehen - bewusst.
Deswegen war ich so entsetzt. Und sie war geschockt darüber, dass jemand dies wirklich zum Ausdruck bringt.
Meine Vorgängerin z.B. sie zahlte aus Unwissenheit doch tatsächl. R fürs einarbeiten aus. Da sie eine Handverletzung hatte durfte sie 2 Wochen nicht zur Arbeit. Krankschreibung hatte Frau Dr. auch erhalten. Jedoch musste auch meine Vorgängerin, R. dann, die Einsprang, bezahlen.
Sozusagen, meine Vorgängerin bekam ihr Gehalt regulär überwiesen und durfte dann R. ihr für die 2 Wochen Krankschreibung das Geld bar zukommen lassen.
Irrsinn.
Beitrag von vwpassat - 12.10.11 - 07:59 Uhr
Ich würde darauf bestehen, dass der AV ab dem 01.10. läuft.
Stellt sie sich quer, dann würde ich mich verabschieden und ihr viel Glück bei der weiteren Suche nach einer Reinigungskraft wünschen.
Den Stress muss man sich für die paar Kröten nicht antun.
Beitrag von windsbraut69 - 12.10.11 - 07:48 Uhr
Ich meine, Du steigst gerade auf ein totes Pferd, um ne Runde zu reiten.
Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung sind gesetzlich geregelt, das muß nicht schriftlich im Vertrag fixiert werden.
Natürlich kannst Du darauf pochen, das Datum unverändert stehen zu lassen aber nicht darauf, dass sie diesen Vertrag dann nochmals nach deinen Wünschen umgestaltet. Kündigungsfristen sind ebenfalls gesetzlich geregelt.
Warum machst Du so einen Aufstand? Deine gesetzlichen Rechte kannst Du auch ohne eine schriftliche Regelung einklagen.
Ich würde für ein Taschengeld aber nicht so einen Stress veranstalten.
Euer Verhältnis ist doch ohnehin jetzt schon zerrüttet.
Gruß,
W
PS: wenn es nicht vorab schriftlich anders vereinbart ist, muß die Probearbeit vergütet werden.
Beitrag von frotteemonster - 12.10.11 - 07:58 Uhr
Du hast völlig Recht.
Mich ärgert nur die Dreistigkeit u. mir geht es ums Prinzip.
Aber was bringt es mir ausser graue Haare.
Und das ist nicht nötig.
Danke dir.
Beitrag von allybabe - 12.10.11 - 08:52 Uhr
Ich sehe das wie Windsbraut.
Und lass den Vertrag nicht umdatieren. Auf keinen Fall. Lass alles wie es ist und seh ein, dass es keinen Sinn macht sich nervlich kaputt zu machen, bevor es überhaupt angefangen hat.
Du hast einen Vertrag, alles andere könntest du so oder so einklagen- aber Frau Dr. hat nix weiter um eine Zahlung von lächerlich 56,- einzubehalten.
Die will dich wieder übers Ohr hauen.
Das würde nur Sinn machen, wenn es ein guter Job wäre und die Zusammenarbeit fruchten würde.
Der Vertrag bleibt, sie wird dir die Kündigung bereits andeuten, du bekommst Taschengeld für Einarbeitung, Urlaubstage und wenn sie dich noch sehen will, gearbeitete Tage.
meld dich nachher nochmal
Beitrag von vwpassat - 12.10.11 - 10:13 Uhr
Sie macht sich doch nicht nervlich kaputt, wenn sie der Ärztin sagt, dass sie auch für die bereits gearbeiteten Tage angemeldet und entlohnt werden will.
Es gibt 2 Möglichkeiten, entweder die Ärztin ist ein eiskalter Hund oder sie hat selbst keine richtige Ahnung und ist in der Vergangenheit immer so damit durchgekommen.
Anmerkung:
Ärzte und Apotheker sind das knausrigste Volk, wenn es um geschäftliche und personelle Ausgaben geht. Aber im privaten bereich hauen sie auf die Kacke.
Beitrag von allybabe - 12.10.11 - 11:14 Uhr
Das war auch nicht gemeint...sie soll durchaus einfordern was ihr zusteht
Sie macht sich nervlich kaputt, wenn sie so einen Mist mit so einem Menschen dauerhaft fortführt...das lohnt einfach nicht für ne Putzstelle zum Taschengeld aufbessern... Das Kind ist bereits in'n Brunnen gefallen, bevor es los geht..
Beitrag von silbermond65 - 12.10.11 - 15:02 Uhr
Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung sind gesetzlich geregelt, das muß nicht schriftlich im Vertrag fixiert werden.
Es wäre besser,sie läßt es reinschreiben.
Klar ist es gesetzlich geregelt,aber viele ,die in einem Minijob arbeiten ,bekommen es trotzdem nicht.
Beitrag von susannea - 12.10.11 - 11:28 Uhr
Der Vertrag ist doch unterschrieben, somit könnt ihr nur noch Zusatzvereinbarungen treffen und rückwirkend das Datum ändern, geht nicht.
Also bevor du einen neuen Vertrag unterschreibst, entweder das Datum handschriftlich vor der Unterschrift ändern oder ihn nicht unterschrieben und um eine Zusatzvereinbarung bitten.
Beitrag von sassi31 - 12.10.11 - 14:57 Uhr
Ok. Dann hätte R. also nicht schwarz gearbeitet, aber du. Und wenn du davon ausgehst, dass sie dir den Probearbeitstag dann nicht vergütet, hättest du ebenso gut auch R. bezahlen können. Denn ob du kein Geld erhältst oder es direkt weiter gibst, macht unterm Strich keinen Unterschied.
Beitrag von frotteemonster - 12.10.11 - 15:20 Uhr
"Denn ob du kein Geld erhältst oder es direkt weiter gibst, macht unterm Strich keinen Unterschied."
Richtig! Lediglich, dass Frau Dr. aus der Schwarzarbeitgeschichte raus ist und mir somit auch nicht meine Arbeitszeit bezahlen wird. Auch wenn gesetzl. nicht richtig.
Aber was soll ich dann darauf bestehen - wieder rumstreiten deswegen?
An dem Vertrag wird nichts mehr dadiert. Das werde ich heute so zum Gespräch bringen u. erläutern warum.
Denn nützen tut mir das ganz so auch nichts!
Ich will mein Geld das mir zusteht und das meine gesetzlichen Ansprüche ausgeführt werden.
Lediglich die Urlaubstage die gesetztl. festgelegt sind sollen noch hinzugefügt werden so wie die Regelung im Krankheitsfall.
R. werde ich nichts bezahlen, ist nicht mein Recht.
Wie sie mit ihr das dann klärt, interessiert mich nicht weiter.
Gott, dass kann heute was werden.
Bisschen mulmig ist es mir schon.
Beitrag von sassi31 - 12.10.11 - 15:32 Uhr
Ich würde der guten Frau direkt sagen, dass ich eine Entlohnung für den Arbeitstag erwarte. Dann muss sie dich halt schon anmelden und R. eben erst später abmelden. Diese kleine Überschneidung wird deine Chefin sicher nicht in den finanziellen Ruin treiben.
Beitrag von manavgat - 12.10.11 - 18:14 Uhr
Du verhälst Dich nicht zielführend.
Du hast bereits angefangen und stehst in einem Arbeitsverhältnis. Sie soll Dich gefälligst anmelden oder Dir wieder kündigen. Urlaub und Lohnfortzahlung muss nicht in den Vertrag. Wenn kein schriftlicher Vertrag zustande kommt - weil Du Unfug nicht unterschreibst - dann gilt die gesetzliche Regelung.
Wieso diskutierst Du mit der rum?
Gruß
Manavgat
Beitrag von frotteemonster - 12.10.11 - 18:54 Uhr
"Du verhälst Dich nicht zielführend.
Du hast bereits angefangen und stehst in einem Arbeitsverhältnis. "
Danke dir!
Du hast völlig recht. Mir kann eigentlich gar nichts passieren.
Arbeitsverhältnis steht. Die gesetzl. Regelungen sind gegeben.
Wie sie das mit R. erledigt ist nicht in meinem Ermessen.
Das es nicht zwingend ist Urlaub, etc. festzuhalten im Vertrag war mir nicht ganz klar.
Werde mich dann gleich mal auf den Weg machen und das kurz u. knapp in wenigen Sätzen wie gerade sagen.
Dadiert wird nichts mehr.
Vielen Dank!
Beitrag von manavgat - 12.10.11 - 21:53 Uhr
da wir es jetzt mehrfach so gelesen haben, ohne Dich ärgen zu wollen, es heißt:
datiert
kommt von Datum
und jetzt zeig der Dame mal, wo der Bertl den Most holt.
LG
Manavgat
Beitrag von king.with.deckchair - 13.10.11 - 17:36 Uhr
"wo der Bertl den Most holt"
Ähem - Bartel.

LG
Ch.
Beitrag von johanna2010 - 15.10.11 - 14:34 Uhr
Gibt es hier auch irgendwo eine Fortsetzung? Also wie es ausging? (kenne mich hier noch nicht so gut aus, wo ich was finde)
Klingt irgendwie nach meiner alten Chefin, ist aber nicht zufällig in Ratingen, oder?
