Hallo ihr lieben,
ich habe da mal eine frage zum elterngeld und hoffe das vielleicht jemand weiß wie das abläuft.
ich bin zur zeit ss (39.ssw) da es in der firma, in der ich arbeite veränderungen gibt, bin ich (trotz ss) gekündigt worden. wurde alles geklärt mit dem ordnungsamt, kündigung ist also rechtens.
nun zu meiner frage; ich wäre dann zum januar raus aus dem vertrag, würde aber ab januar auch elterngeld bekommen. bekomme ich nun auch nur diese 300 euro oder bekomme ich mein volles elterngeld? arbeitssuchend brauch ich mich ja nicht melden, bleib auf jeden fall 3jahre zu hause. und weiß jemand wie das mit der krankenversicherung läuft? muß ich das selber zahlen? bin nicht verheiratet.
sorry für die vielen fragen aber ich war noch nie in dieser situation.
vielen dank schon mal für eventuelle antworten
lg hasenpups
Elterngeldfrage!
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Beitrag von hasenpups1971 - 12.10.11 - 08:33 Uhr
Beitrag von sunshine1176 - 12.10.11 - 09:12 Uhr
Soweit ich informiert bin bekommst du das volle Elterngeld und bist in dieser Zeit auch automatisch krankenversichert.
Bei mir war es damals so, dass mein Arbeitsvertrag befristet war um am 31.12. ausgelaufen ist. Am 24.12. kam mein Kind. Ich habe nach der Geburt fast das volle Mutterschaftsgeld bekommen und auch volles Elterngeld. Krankenversichert war ich auch automatisch.
Nur wie es nach dem Elterngeld aussieht, das weiß ich leider auch nicht. Aber im Forum Finanzen & Beruf halten sich viele auf, die genauer Bescheid wissen!
LG Sunshine
Beitrag von susannea - 12.10.11 - 22:28 Uhr
NAch dem Elterngeld bist du nciht mehr kostenfrei versichert, deshalb bietet sicheine Splittung des Elterngeldes an.
Beitrag von engel_in_zivil - 12.10.11 - 10:42 Uhr
hallo,
du bekommst ganz normal dein elterngeld - also errechnet aus dem durchschnitt der letzten 12 monate vor der geburt. krankenversichert bist du automatisch.
nach dem bezug von elterngeld muss dein partner euer leben mitfinanzieren, wenn du nicht arbeiten gehst. reicht das geld nicht, musst du arbeiten gehen! aber hartz4 ist ja auch eine beliebte alternative...
gruß
Beitrag von lisasimpson - 12.10.11 - 13:52 Uhr
elterngeld berechnet sich aus deinen einnahmen vor der geburt- also bekommste das ganz normal.
krankenversichert bist du aber nur so lange du elterngeld beziehst (also gegebenenfalls das eg splitten lassen, dann biste länger selsbt krankenversichert)
lisasimpson
Beitrag von susannea - 12.10.11 - 22:29 Uhr
Die Höhe des Elterngeldes ist unabhängig von deinem Arbeitsvertrag. Nur die Krankenversicherung läuft nur beitragsfrei solange du Elterngeld beziehst.
NAch dem Elterngeld bist du nicht mehr kostenfrei versichert, deshalb bietet sich eine Splittung des Elterngeldes an.
