Guten morgen,
heute muss ich mal für meine Mutter fragen - denn davon habe ich jetzt nun gar keine Ahnung - wäre schön wenn mir jemand eine qualifizierte Antwort geben könnte oder einen Link wo ich es verständlich nachlesen kann.
Meine Mutter ist in Rente - sie ist gelernte Alten- und Krankenpflegerin. Jetzt hat sie einen Anruf von ihrer alten Chefin bekommen, dass sie bei Ihr arbeiten könnte - soviel und soviele Stunden wir sie möchte - nur sie muss ein Kleingewerbe anmelden. Die Chefin würde 10 Euro die Stunde zahlen - sie braucht ganz dringend Leute.
Wieviel darf meine Mama denn nun verdienen, bzw. wie wird das versteuert etc. Wer weiss Rat - Danke schon mal
LG Johanna
Rente & Kleingewerbe
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Beitrag von johanna1972 - 12.10.11 - 10:19 Uhr
Beitrag von lavala - 12.10.11 - 11:14 Uhr
Das kann man nicht m it zwei Worten sagen, ich habe mal etwas für Dich kopiert:
Rentner und die Selbständigkeit nebenbei
1. Wie viel dürfen Sie hinzuverdienen?
2. Krankenversicherung
3. Anmeldungen:
4. Steuern:
1. Wie viel dürfen Sie hinzuverdienen? zurück
- Nach Vollendung des 65. Lebensjahres: „Wenn Sie die Regelaltersrente beziehen, können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Sie müssen Ihre Beschäftigung auch nicht Ihrem Rentenversicherungsträger melden.“ Information der BfA.
- Erhalten Sie eine Alterrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres, gibt es Begrenzungen. Diese Grenzen sind in der Broschüre „Rente und Hinzuverdienst – Altersrenten“ der BfA beschrieben
- Erhalten Sie eine Rente aufgrund von verminderter Erwerbsfähigkeit gibt es Grenzen, innerhalb derer Sie Geld hinzuverdienen können, ohne, dass es sich auf die Rente auswirkt. Dazu mehr in der Broschüre „Rente und Hinzuverdienst – Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“
2. Krankenversicherung zurück
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung für Rentner. In ihr werden Rentner und Rentenantragsteller versichert, die für eine bestimmte Dauer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (so genannte Vorversicherungszeit) waren.
Der Vorteil: Die KVdR trägt 50 Prozent der Beträge zur Krankenversicherung. Rentner, die zusätzliches Einkommen aus nebenberuflich (oder besser „nebenrentnerisch“) selbständiger Tätigkeit haben, müssen diese zusätzlichen Einnahmen zusätzlich bei der Krankenversicherung angeben. Diese erhöht sich unter bestimmten Bedingungen. (Sind Rentner hauptberuflich selbständig, können sie nicht mehr über in die KVdR aufgenommen werden und müssen sich mit vollen Beiträgen selbst krankenversichern)
Die BfA informiert dazu: „Die Beiträge zur KVdR müssen von der Rente gezahlt werden. Das gilt auch, wenn Krankenversicherungspflicht nach anderen Vorschriften (z. B. aufgrund einer Beschäftigung) besteht. Hat der Rentner weitere Einnahmen, die mit der Rente vergleichbar sind (Versorgungsbezüge) oder Arbeitseinkommen als Selbständiger, so sind auch diese Einnahmen beitragspflichtig. Bezieht ein Berechtigter mehrere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Versicherten- und Witwen(r)rente), sind alle Renten beitragspflichtig.“
Für die Einnahmen aus der Selbständigkeit gilt nicht der Vorzug, den Sie bei der Rente genießen, nämlich dass die KVdR die Hälfte der Beiträge trägt. Dieses Einkommen wird voll mit dem Beitragssatz der Krankenkasse angerechnet. Wie hoch dieser ist, hängt von der Krankenkasse ab. Einkommen ist wie in allen Formen der Selbständigkeit die Summe der Einnahmen minus Betriebskosten (Schreibwaren, Fahrtkosten, Telefon, Büromiete, Materialien usw.)
Ein Beispiel:
Sie haben eine Rente von 800 Euro pro Monat
und Einkommen aus Selbständigkeit von 400 Euro pro Monat.
Der Beitragssatz Ihrer Krankenkasse beträgt 14 %
Dann wird wie folgt gerechnet:
Sie zahlen die Hälfte der Beiträge aus der Altersrente (14% von 800 Euro monatlich =112 Euro Beitrag davon 50 % sind 56 Euro)
Plus Beiträge aus der Tätigkeit als Selbständiger nebenbei in voller Höhe (14 % von 400 Euro = 56 Euro)
Übersteigt Ihr Einkommen aus Rente plus Einnahmen aus Vermietung dun Verpachtung plus andere Versorgungsbezüge die Schwelle von 3784,50 Euro (in 2004) brauchen Sie Beiträge zur Krankenversicherung nur bis zu diesem Wert zahlen. Für die Einnahmen darüber hinaus wird keine weitere Versicherung fällig.
Mehr Informationen zur Krankenversicherung und Rente in der entsprechenden Broschüre der BfA
Je nach Krankenkasse erhöht sich der Beitrag. Hier müssen Sie sich (am besten schon vor Aufnahme der Tätigkeit) direkt bei der Krankenkasse erkundigen, wie viel Beitrag für Sie konkret fällig wird. Dies hängt von sehr vielen Faktoren ab (welche Art von Rente(n) Sie beziehen und wie viel) und lässt sich nicht verallgemeinern.
3. Anmeldungen: zurück
Wie bei allen (Teilzeit-)selbständigen müssen Sie Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Das Finanzamt muss ebenfalls informiert werden. Auch alle übrigen Anmeldungen gelten genau wie bei allen anderen Selbständigen.
4. Steuern: zurück
Sie müssen das zusätzliche Einkommen (Einnahmen minus Kosten) wie jeder andere Teilzeit-Selbständige versteuern. Hier sind gerade die gesetzlichen Regelungen zur Rentenbesteuerung geändert worden. Erkundigen Sie sich am besten bei einem Steuerberater. Solche Kosten sind übrigens Betriebskosten, die Sie von Ihren Einnahmen abziehen können.
Link: Artikel zum Thema Rentenbesteuerung aus der FAZ
!0,00 € pro Arbeitsstunde sind ganz entschieden zu wenig. Sie muss die Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe des przentsatzes selbst zahlen. Sie sollte sich auch genau erkundigen, welche weiteren Kosten durch die Arbeit auf sie zukommen. der Arbeitsaufwand für das Erstellen der Betriebsabrechnung ( Einnahmen - Ausgaben für die berufliche Arbeit) für die Steuererklärung ist nicht unerheblich. Das muss Deine Mutter auch berücksichtigen. Wenn sie noch nie eine Betriebsabrechnung erstellt hat, braucht sie Hilfe. die kostet auch Geld.
Deine Mutter muss für sich entscheiden, ob sie sich darauf einlassen will. Ich würde es definitiv nicht für 10,00€ tun, selbst wenn ich keinerlei Fahrtkosten hätte.
Viel Erfolg!
Beitrag von johanna1972 - 12.10.11 - 14:32 Uhr
Vielen Dank - mit der Krankenversicherun und Steuern habe ich mir schon gedacht und von den 10,00 Euro bleiben nicht wirklich viel übrig - sie muss es für sich selbst entscheiden - ich habe ihr gesagt, dann soll sie ganz normal auf 400 Euro oder was auch immer arbeiten gehen wenn ihr die decke auf den Kopf fällt - da hat sie auf jeden Fall mehr von
Beitrag von cami_79 - 12.10.11 - 16:38 Uhr
Du hast ja schon eine ausfürhliche Antwort erhalten, von mir noch als Zusatzanmerkung: 10 Euro sind wirklich ein Skandal für eine Selbstständige, die sich selbst absichern muss. Zudem sollte sie sich vergewissern wie es rechtlich ist, wenn etwas (und das wünscht man ja keinem) bei der Pflegetätigkeit passiert. Wieso muss man denn um alles in der Welt quasi als Subunternehmer als Pflegerin arbeiten? Bei uns im Umkreis bekommt man deutlich mehr in der Pflege auf die Stunde und ist zudem normal angestellt ... ist irgendwie dubios?
Beitrag von manavgat - 12.10.11 - 18:08 Uhr
Die gute Frau kann Deine Mutter auf 400 Euro Basis anstellen. Kleingewerbe ist eine ganz dumme Idee! Da braucht Deine Mutter eine Haftpflichtversicherung und muss Krankenversicherung zahlen. Außerdem hat sie das volle Risiko: keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keinen Unfallschutz wähend der Arbeit.
Wieviel sie zur Rente dazuverdienen darf muss sie bei der Rentenversicherung erfragen.
Gruß
Manavgat
