Mahngebühren???

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Beitrag von zwuckelmama - 13.10.11 - 13:06 Uhr

Hallo an alle!!!
Ich hätte da mal ne Frage???
Darf man schon bei der ersten Mahnung Mahngebüren verlangen???
Bei mir war grad der Schornsteinfeger...normalerweise bekomme ich da immer ne Rechnung...heute meinte er er müsse gleich kassieren und es wären noch 5€ Mahngebühren dabei vom letztenmal#kratz...kann ja sein das ich die Überweisung letztesmal beim erhalten der Rechnung vergessen habe...aber als die Mahnung kam hab ich es gleich überwiesen...und das er jetzt ein Halbes Jahr später nachträglich 5€ Mahngebühr verlangt kommt mir komisch vor.
Jetzt wollte ich mal nachfragen ob jemand weiss ob dies rechtens ist

Bin gespannt auf eure Antworten.

Grüssle Sandra

Beitrag von steferl1979 - 13.10.11 - 13:25 Uhr

Hallo,

ich dachte zum Nachwes fürs Finanzamt braucht man immer eine Überweisung.

Aber ja, Mahngebühren kann man bei der ersten Mahnung berechnen, weil dein Zahlungsziel ja bereits überschritten ist.

LG

Steffi

Beitrag von zwuckelmama - 13.10.11 - 14:53 Uhr

Auch ein halbes Jahr später...nachträglich...wenn der eigentliche Betrag schon lange überwiesen ist???

Beitrag von wemauchimmer - 13.10.11 - 14:57 Uhr

Ja klar, denn die Mahngebühr deckt ja die Kosten des Gläubigers, die ihm entstanden sind, weil Du in Verzug geraten bist.
Sicherlich gibt's da auch eine Verjährungsfrist, aber sicherlich wird die nicht nur 6 Monate betragen, eher so 2, 3 Jährchen aufwärts, würd ich schätzen.
LG

Beitrag von senior666 - 13.10.11 - 15:04 Uhr

Verjährungsfrist ist 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Schuld entstanden ist. ( also Heute z.B. 1€ Schulden gemacht dann endet die Frist am 31.12.2014 um 24.00 Uhr.)

Beitrag von zwuckelmama - 13.10.11 - 15:32 Uhr

ja aber wenn dann kommen doch diese bei der schriftlichen Mahnung mit drauf...und werden nicht ein halbes Jahr später seperat eingefordert...oder steh ich jetzt total auf dem Schlauch???#kratz

Beitrag von senior666 - 13.10.11 - 15:46 Uhr

Es streht dem Gläubiger frei wie und wann er seine Forderungen geltend macht.

Beitrag von katzenhausen - 13.10.11 - 18:02 Uhr

Wieso meinst du, dass du bestimmen darfst, wann und wie jemand dir gegenüber eine berechtigte Forderung geltend macht?

Was mich wundert: Dass es Menschen gibt, die wegen 5 Euro und bei feststehender eigener Schuld noch diskutieren müssen.

Beitrag von zwuckelmama - 13.10.11 - 18:54 Uhr

...ich diskutiere nicht!!! Ich frage!!!
Und jetzt mal ehrlich...hast du noch nie ne Überweisung vergessen???

Mich wundert nur das der Schornsteinfeger jetzt an der Türe mir einfach mal so sagt es kämen noch 5€ Mahngebühr beim neuen rechnungsbetrag dazu...obwohl das andere ja scon ewig erledigt ist...

Beitrag von wasteline - 13.10.11 - 21:26 Uhr

Auch ich habe schon eine Überweisung vergessen und nicht so ein Theater wegen der Mahngebühr gemacht.

Klar ist: Du hast nicht fristgerecht gezahlt. Und es ist völlig egal, dass Deine dann erfolgte Zahlung schon ewig her ist.

Beitrag von zwuckelmama - 13.10.11 - 21:41 Uhr

NOCHMAL ZUM MITSCHREIBEN!!! ICH MACHE KEIN THEATER!!!

Beitrag von katzenhausen - 13.10.11 - 22:23 Uhr

Sechs Aussrufezeichen in zwei Sätzen und alles in Großbuchstaben: Wie darf ich mir das vorstellen, stampfst du dabei auch mit den Füßen auf?

Beitrag von fr.mayer - 13.10.11 - 23:00 Uhr

Nein,Er oder Sie vergisst keine Überweisungen,denn Er oder Sie kaufen fuer 1000€ im Monat nur ganz feine Sachen zum Essen,da kriegt der Schornsteinfeger auch gern mal was ab.:-D

Beitrag von merle.bn - 13.10.11 - 20:41 Uhr

damit ein Anspruch auf Mahnkosten besteht, muss der Schuldner in VERZUG geraten sein. In Verzug gerät man durch eine Mahnung (lag bei dir noch nicht vor, oder?) oder wenn du nicht 30 Tage nach erhalt einer Rechnung gezahlt hast- Letzteres gilt aber nur, wenn du (als Verbraucher) auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen worden bist (§ 286 III BGB).

Soviel zu deiner Frage.
Meine persönliche Empfehlung: Um 5 Euro nicht streiten, der Schornsteinfeger kommt ja jedes Jahr, da sollte man es nicht verscherzen.

Viele Grüße

Beitrag von zwuckelmama - 13.10.11 - 21:20 Uhr

...das werde ich auch auf jedenfall nicht machen...es ging mireher ums prinzip da ich bisschen baff war als jetzt auf einmal die Mahngebühr ins Gespräch kam...aber trotzdem vielen lieben Dank für deine Antwort...bin manchmal echt entsetzt was man hier zum Teil für Antworten bekommt...da freut man sich grad wenn ne Meinung/Antwort Hand und Fuss hat;-)

Beitrag von werner1 - 14.10.11 - 08:07 Uhr

#es ging mireher ums prinzip #

Dem Kaminkehrer vermutlich auch.

Beitrag von zwuckelmama - 14.10.11 - 10:39 Uhr

mit Prinzip meinte ich ob es so rechtens ist...weil mir mal jemand sagte das man bei der 1. Mahnung noch gar keine Mahngebühr berechnen darf...ich dachte das man ertsmal ein Erinnerungsschreiben bekommt...

Beitrag von senior666 - 14.10.11 - 11:55 Uhr

wenn dir mal "jemand" sagt das du in der Spielstraße 120 km/h fahren darfst ist das sicher auch richtig, oder?

Beitrag von merle.bn - 14.10.11 - 19:57 Uhr

ich bin ja nicht "jemand"!

Beitrag von sohnemann_max - 14.10.11 - 11:14 Uhr

Hi,

ja, man darf mit der ersten Mahnung Mahnspesen draufpacken - und das am Besten nicht zu knapp! Er hat seine Leistung erbracht - Du nicht. Er hat somit Verwaltungsaufwand und darf hinlangen wie er möchte.

Dass er die letzten Mahnspesen noch einhamstert finde ich jetzt nicht so wirklich angemessen - aber ich würde es ihm überweisen, sogar 5,50 Euro um ihn zu ärgern - mit passendem Kommentar.

LG
Caro mit Max 7 Jahre und Lara 2 Jahre