Hallo,
ich möchte als frischgebackener Vater 2 Monate Elternzeit nehmen. Allerdings ist aus betriebsinternen Gründen ein Antritt der Elternzeit ab dem Geburtstermin schlichtweg unmöglich (Geburt der Tochter am 22.09) Geplanter Start in die Elternzeit 17.10 (also kurz vor Beginn des 2. LM).
Wenn ich das richtig verstehe, verliere ich nun 5 Tage Lohn, weil mein Arbeitgeber vom 17.10 - 22.10 nicht bezahlt und das Elterngeld erst ab dem 22.10 ausgezahlt wird, weil die Elterngeldstelle wiederum nur volle LM berücksichtigt?
Gibt's da Eurer Meinung nach Möglichkeiten, den Geldverlust zu vermeiden?
Elterngeld nach LM unpraktikabel
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Beitrag von elkadetto - 13.10.11 - 14:18 Uhr
Beitrag von wemauchimmer - 13.10.11 - 14:35 Uhr
Ja, Du könntest die Elternzeit am 22.10. beginnen lassen.
LG
Beitrag von elkadetto - 13.10.11 - 14:37 Uhr
Nein, genau das geht halt nicht. Der 17te ist der einzig mögliche Starttermin für die Elternzeit. DESWEGEN ja meine Frage!
Beitrag von windsbraut69 - 13.10.11 - 14:41 Uhr
Du weißt aber schon, dass der AG nicht ablehnen oder vorschreiben kann?
Beitrag von ichbins04 - 13.10.11 - 14:41 Uhr
hallo,
dann musst du den geldverlust in kauf nehmen....
gruß
Beitrag von kerstini - 13.10.11 - 15:02 Uhr
Wieso ist das der einzig mögliche Starttermin? 
Dann nimm vom 17.10 - 22.10 einfach Urlaub!
Kerstin mit Ida
und Madita, Leo &
im
Beitrag von elkadetto - 13.10.11 - 17:40 Uhr
ich bin lehrer, da ist nix mit urlaub nehmen. antrag für den 17.10 ist so schon genehmigt, kann nicht mehr geändert werden. macht auch absolut sinn, weil nach den ferien. würde sonst 5 tage hinlatschen, themen anfangen und mich dann verabschieden - macht keinen sinn!
wie dem auch sei. bekomme ich denn jetzt überhaupt elterngeld, oder können die mir das komplett streichen, weil voraussetzungen nicht erfüllt?
würde mich über kompetente antwort freuen!
Beitrag von susannea - 14.10.11 - 01:00 Uhr
Warum sollte dies bei dir, was bei tausend anderen Lehrern funktioniert, nicht funktionieren?!?
Beitrag von lilianliddy - 13.10.11 - 21:38 Uhr
Versteh ich nicht.
Du gehst nach Rechnung zum 17.11.2011 in EZ, komme da genau auf 8 Wochen.
Die 8 wochen danach muss, glaube ich, deine Frau machen, zählt doch noch unter Mutterschutz.
LG
Beitrag von zwillinge2005 - 14.10.11 - 08:16 Uhr
Hallo,
dann hast Du die Elternzeit schlicht falsch beantragt.
Ich kenne Lehrer, die das problemlos hinbekommen haben. Elternzeit kannst Du nehmen wie Du möchtest. Elterngeld gibt es nur für volle Lebensmonate. Ist Eure Tochter am 22.09. geboren, bekommst Du dann nur Elterngeld, wenn Du vom 22.10 bis 22.12. in Elternzeit bist. (als Beispiel!) Bleibst Du nur bis zum 17.12. in Elternzeit gibt es kein Elterngeld.
LG, Andrea
Beitrag von susannea - 14.10.11 - 12:58 Uhr
Das ist falsch, natürlich gibts Elterngeld für dei Zeit, er darf nur nicht umgerechnet mehr als 120h in den Tagen arbeiten.
Das EInkommen wird dann aber angerechnet!
Beitrag von zwillinge2005 - 14.10.11 - 13:04 Uhr
Hallo susannea,
ich glaube wir zwei reden aneinender vorbei.
Die zwei Vätermonate Elterngeld gibt es doch nur wenn der Vater auch wirklich zwei LEBENSmonate in Elternzeit geht, oder? Geht er jetzt nur vom 17.10.-17.12. in Elternzeit sind es doch nicht zwei volle Lebensmonate - also wird er kein Elterngeld bekommen? Oder habe ich da den Verständnissfehler? Elterngeld wird doch nur nach Lebensmonaten ausgezahlt.
Geht er natürlich vom 17.10. bis zum 22.10. in Elternzeit bekommt er zwei Monate Elterngeld und ist zusätzlich fünf Tage in "unbezahlter" Elternzeit.
LG, Andrea
Beitrag von susannea - 14.10.11 - 13:24 Uhr
Die zwei Vätermonate Elterngeld gibt es doch nur wenn der Vater auch wirklich zwei LEBENSmonate in Elternzeit geht, oder?
Nein, die gibts es bei zwei Lebensmonaten EInkommensverlust bei ihm und das ist ja der Fall. Elternzeit ist ja grundsätzlich keine Voraussetzung fürs Elterngeld, sondern nur das nicht mehr als 30/Woche im Monatsdurchschnitt!!! gearbetiet wird.
Somit könnte man auch 3 Wochen Vollzeit arbeiten und 1 Woche unbezahlt zuhause bleiben und hätte schon einen Monat!
Beitrag von lilianliddy - 14.10.11 - 16:45 Uhr
Jetzt bitte ich um eine Verständnisfrage.
Bin etwas mit dieser Rechnung bis Okrober verwirrt. Zählt nicht die Mutterschutzfrist 6 wochen davor und acht Wochen danach und die EZ beginnt dann erst.
Wenn ja, dann würde die EZ erst ab 17.11. beginnen oder kann der Mann die Mutterschutzfrist übernehmen? Man sagt doch 12 Monate + 2 Monate für Alleinstehende und Paare und da müsste doch die Mutterschutzfrist drin sein.
Danke
Beitrag von susannea - 14.10.11 - 19:58 Uhr
Ich glaube du bringst hier einiges durcheinander. Nochmal, Elernzeit hat nichts mit Elterneld zu tun!
Gezahlt wird nur eines von beiden, aber da der Vater doch kein Mutterschutzgeld erhält, kanner bis zu 12 Monaten frei verteilen, aber es wird eben immer in LM gezahlt!
