Mit-Wohngseig. ist privatinsolvent - woher kriegen wir unser Geld?

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Beitrag von silberlocke - 13.10.11 - 15:30 Uhr

Hi
vorausgeschickt - über google finde ich nix passendes irgendwie...

Falls sich hier jemand (Insolventverwalter da???) gut auskennt, wäre es schön, ein paar Tipps zu bekommen, wo ich mich sonst noch schlau machen könnte...

Folgendes ist Fakt:
7 Parteien sind eine Eigentümergemeinschaft.

1 Partei ist privat und geschäftlich insolvent und hat seit 3 Jahren keinen müden Kreuzer mehr in die Rücklagenkasse, geschweige denn an laufenden Kosten gezahlt.
Nun sind ca 30.000€ Fehlbetrag aufgelaufen.
Der Laden, der dem insolventen Menschen gehört kam zur Zwangsversteigerung (2x - niemand hat geboten) und ein Käufer, der über den Insolvenzverwalter vermittelt wurde, wurde durch den insolventen Menschen abgelehnt.

Wir lagern seit 2 Jahren nur noch kleckerlesweise Heizöl ein, Reparaturen werden auf die lange Bank geschoben und immer mal wieder müssen wir extra Geld "spenden" um die laufenden Kosten zu begleichen. Nun muss aber für ca 10.000€ Heizöl eingelagert werden und DRINGENDE Reparaturen von ca 8.000€ kommen nun auf uns als Eigentümergemeinschaft zu. Dh wir müssen pro Partei ca 3.000€ irgendwie finanzieren. Wir persönlich haben aber dieses Geld nicht einfach so übrig (einen Eigentümersammelkredit können wir wegen dieses insolventen Mit-Eigentümers vergessen, da bekommen wir keinen Kredit!) und müssen nun privat noch einen zusätzlichen Kredit flott machen.

Meine Frage ist nun: Kann dieser Mensch nicht enteignet werden, bevor er noch mehr Eigentümer in die Insolvenz-Spirale zieht, nur weil er nicht verkaufen möchte, obwohl ein Käufer da ist? Oder gibt es eine Möglichkeit, daß er zum Verkauf gezwungen wird, auch ohne Zwangsversteigerung? Die würde uns - wir haben einen Titel - nochmal 1500€ kosten (Gemeinschaft) und sicher wäre dann immernoch nicht, ob dann gekauft würde....

Langsam weiß ich echt nicht mehr, wie ich das noch irgendwie mir vom Mund absparen soll....

LG Nita

Beitrag von vwpassat - 13.10.11 - 15:48 Uhr

Was ich gerade nicht wirklich verstehe:

Ihr seid 7 Parteien, also fehlen pro 100 € 14,30 € bzw. fallen aus.

Wenn dieser Teil wegfällt, muss er von den verbliebenen 6 Parteien ausgeglichen werden, sprich aufgeteilt. Sind für jeden 2,38 € zusätzlich.

Dann ist doch das ganze Projekt total überschuldet, wenn Ihr es nicht schafft, jeder 2,4% zusätzlich beizusteuern?

Beitrag von silberlocke - 14.10.11 - 08:18 Uhr

Hi

Ich redete nur von uns persönlich (also 1 Partei), die grade finanziell das nicht einfach so auf der hohen Kante hat. Die restlichen Miteigentümer haben es vielleicht schon einfach in der Portokasse.

Mein Mann verdient gut, aber durch diverse größere Anschaffungen (Auto war fällig, Waschmaschine,... ) und daß ich seit 10 Jahren eben nur wenig dazuverdienen kann haben wir nie soooo viel Geld zur freien Verfügung beiseite legen können.

Deine Rechnung muss ich mir mit wachem Kopf und in Ruhe einmal noch ansehen, Finanzsachen sind nie so mein Ding gewesen....

LG Nita

Beitrag von senior666 - 13.10.11 - 15:48 Uhr

Ihr könnt einen Antrag auf eine Zwangshypothek stellen.

Beitrag von silberlocke - 14.10.11 - 16:11 Uhr

Danke, da muss ich mich mal durchlesen bei google....

Beitrag von werner1 - 13.10.11 - 16:18 Uhr

Hallo,

so ziemlich das Einzige, was möglich ist, wäre das Kappen der versorgunsleitungen. (Heizung, Wasser)

Ansonsten so wenig wie möglich reparieren und abwarten.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von silberlocke - 14.10.11 - 08:19 Uhr

Danke Werner

das haben wir auch gemacht - also die Hausverwaltung (meines Erachtens viel zu spät, aber Heizung ist verplombt, Wasser weiß ich grade nicht...)

LG Nita

Beitrag von katzenhausen - 13.10.11 - 16:28 Uhr

Ein klarer Fall von auf Kante genähtem Eigentum um des Eigentums willen, die Insolvenz des einen (von sieben) ist nur der letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.

Da habt ihr euch übernommen.

Beitrag von silberlocke - 14.10.11 - 08:23 Uhr

Hi

nein, dem kann ich nicht zustimmen...
Wenn nicht diverse größere Anschaffungen (neues gebrauchtes Auto), neue große Waschmaschine, Jahreskarte öffentlicher Nahverkehr für meinen Mann) fällig gewesen wären, dann wäre es kein großes Problem, die 3.000€ aufzubringen.
Aber ist momentan eben meine persönliche Portokasse leer....

Beitrag von myimmortal1977 - 13.10.11 - 20:04 Uhr

Hallo!

Ihr müsst Euch an einen Rechtsbeistand wenden.

Ich hatte bis vor einem Jahr eine Eigentumswohnung in einem recht großen Komplex mit ca. 250 Eigentümern. Da kam mal der eine oder andere, der sein Wohngeld nicht aufbringen konnte. Wir hatten allerdings einen Verwalter, der sich um solche Dinge gekümmert hat.

Eine Möglichkeit wäre, Ihr wendet Euch an "Haus und Grund". Ist ähnlich wie ein Mieterverein für Mieter, nur für die andere Partei halt. Kostet aber Geld.

Oder Ihr wendet Euch an einen Rechtsanwalt. Kostet auch Geld. Aber ohne wird es nicht gehen.

Man kann so einen säumigen Schuldner vollstrecken. Dafür muss man aber erstmal ins Mahnverfahren und seine Forderungen geltend machen.

Zur Vollstreckung gehört dann auch das Wohneigentum. Sprich, man kann die Zwangsvollstreckung einfordern. Problem dabei kann nur sein, wenn ältere Lasten vorhanden sind, werden die älteren Lasten als erstes bedient.

Und nein, auf Deine Frage hin, ob man auch ohne Zwangsvollstreckung drum rum kommen würde.... Meine Gute, wenn es so bei ihm aussieht, meinst Du der hat noch eine müde Mark auf dem Konto, die er Euch geben könnte..... Träum weiter ;-)

Im Übrigen kann meines Wissens der Schuldner keine Kaufinteressenten ausschlagen. Es kann in dem Moment ausgeschlagen werden, wenn für die Immobilie vom Amtsgericht ein Wertgutachten erstellt wurde und die Immobilie für eine unterpreisige Versteigerung nicht in Frage kommt. Das ist dann aber auch nicht der Schuldner, der ausschlägt, sondern das Gericht bestimmt, dass aufgrund der Höhe des Gebots der Kauf nicht zustande kommt.

Ich muss aber auch mal ganz ordentlich mit Dir meckern.... Es laufen schon so lange Schulden auf und auf einmal jetzt wollt Ihr losackern..... Hey, das hättet Ihr schon viel, viel eher tun müssen!

Bei Deiner Beschreibung über die Geldlage in Eurer Rücklagenkasse kann ich auch nur den Kopf schütteln. Ich denke ganz stark, dass ihr (auch ohne den säumigen Eigentümer) ganz schön auf dünnem Eis steht.

Wenn Ihr wegen einem säumigen Mieter kein Heizöl kaufen könnt..... Das ist mehr als dürftig.....

Wie rechnet ihr das Heizöl überhaupt ab? Gibt es genaue Verbrauchszähler je Einheit, oder wie?????

Wer schreibt denn bei Euch die jährlichen Abrechnungen für die einzelnen Partein?







Beitrag von windsbraut69 - 13.10.11 - 20:31 Uhr

Wie willst Du denn einen solventen Schuldner vollstrecken?
Es gab doch schon zwei Zwangsversteigerungen und die Wohnung wurde nicht verkauft...

LG

Beitrag von myimmortal1977 - 15.10.11 - 12:14 Uhr

Ein Teil der Frage der TE beinhaltete, wie Sie und die Miteigentümer an ihr Geld kommen, ohne Vollstreckung.

Mit aller Wahrscheinlichkeit gar nicht.

Sie müssen sich als Gläubiger dem Zwangsvollstreckungsverfahren anschließen, sprich beim laufenden Verfahren ihre Forderungen anmelden und dann drauf hoffen, dass noch was übrig bleibt.

Beitrag von silberlocke - 14.10.11 - 08:33 Uhr

hi

erstmal Danke für Deine Antwort.

Wir sind schon seit das Insolvenzverfahren läuft mit Anwalt beteiligt und die Verwaltung müht sich redlich.

Ich persönlich zahlen schon seit wir hier wohnen immer mehr Geld als unbedingt nötig in die Rücklagenkasse, was irgendwie auch immer verrechnet wurde, eben damit ich solche "Extras" abfangen konnte. Aber trotzallem kommen auch wir seit eben 2 Jahren nicht ohne zusätzliche Finanzspritze in die Hauskasse herum.

Ja, es gibt Verbraucherzähler und wird über die Ista abgerechnet.

Wir hatten gestern Eigentümerversammlung und sind zu einer ganz guten Lösung gekommen. Ob das von der Bank genehmigt wird, werden wir sehen.

LG Nita

Beitrag von coppeliaa - 13.10.11 - 20:41 Uhr

"1 Partei ist privat und geschäftlich insolvent und hat seit 3 Jahren keinen müden Kreuzer mehr in die Rücklagenkasse, geschweige denn an laufenden Kosten gezahlt.
Nun sind ca 30.000€ Fehlbetrag aufgelaufen."

wieviel davon ist vor der insolvenz entstanden? habt ihr das zur tabelle gemeldet? wenn nein, dann ist die kohle weg. wenn ja, dann bekommt ihr vielleicht einen bruchteil wieder.

was davon ist nach insolvenzeröffnung entstanden? das könnt ihr versuchen zu pfänden, ins gehalt, in die immobilie etc. oft ist es so dass auch hier nix zu holen ist, leute gehen nicht umsonst in die insolvenz!

"Nun muss aber für ca 10.000€ Heizöl eingelagert werden und DRINGENDE Reparaturen von ca 8.000€ kommen nun auf uns als Eigentümergemeinschaft zu. Dh wir müssen pro Partei ca 3.000€ irgendwie finanzieren. Wir persönlich haben aber dieses Geld nicht einfach so übrig"

*hüstel* 18 000 euro gesamt, macht bei 6 parteien die besagten 3000 euro. bei 7 parteien macht das 2570 euro pro partei. mit anderen worten: 430 euro einmalige(!) mehrbelastung bringt ihr nicht auf? #schwitz um himmels willen wie knapp habt ihr eure immobilie finanziert? #schock

hier kann man nur raten:

"[...] er noch mehr Eigentümer in die Insolvenz-Spirale zieht [...]"

jeder in eurer eigentümergemeinschaft der davon bedroht ist sollte sich sofortigst über einen freien verkauf gedanken machen und in eine günstigere wohnung ziehen. zumal bei euch die wohnungen ja nicht wie die warmen semmeln weggehen (bei schon zwei erfolglosen zwangsversteigerungsterminen...). das ist alles viel zu knapp gerechnet!

übrigens: wenn er drei jahre nicht gezaht hat und er 30 000 euro im rückstand ist (also 10 000 im jahr), sowie keine größeren reparaturen gemacht wurden: welch irre(!) teuren wohnungen sind das mit über 800 euro pro monat NUR betriebskosten + rücklagenbildung?

lg

co

Beitrag von silberlocke - 14.10.11 - 08:39 Uhr

Hi Co

äh, wo bringst Du rechnerisch denn die einmaligen 430€ her?

Wir wohnen bei Stuttgart und es ist auch eine entsprechende Grundfläche!

Es ist ganz einfach - wenn man eben ein Auto gebraucht neu anschaffen muss, weil das alte vom TüV geschieden wurde, die Jahresfahrkarte vom Mann und eine neuen Waschmaschine fällig ist innerhalb von ein paar Monaten - tja, dann ist halt einfach auch mal Ebbe in der Kasse...

LG Nita


Beitrag von gh1954 - 14.10.11 - 11:00 Uhr

>>>äh, wo bringst Du rechnerisch denn die einmaligen 430€ her?<<<

Das hat sie doch in einfachen Worten klar erklärt... #kratz

Beitrag von silberlocke - 14.10.11 - 13:43 Uhr

Hi
neee, wenn ich einmalig 3000€ aufbringen muss - 18.000€ a 6 Parteien (7. zahlt ja nicht) sind pro Einheit 3000€ nach meiner Rechnung - dann muss ich NICHT einmalig 430€ Zahlen. Also, woher sind die 430€??? #kratz

LG Nita

Beitrag von gh1954 - 14.10.11 - 14:04 Uhr

Du hättest vielleicht den Beitrag von @coppeliaa aufmerksamer lesen sollen.

Ihr müsst 18.000 Euro aufbringen. Würde die 7. Partei mitzahlen, wären es für jede Partei ca 2570 Euro. Jetzt zahlt ihr aber nur zu sechst, jeder 3000 Euro, also jede Partei bezahlt 430 Euro mehr, weil die 7. Partei nicht zahlt.

Beitrag von silberlocke - 14.10.11 - 16:08 Uhr

sorry, aber ich habe ihren Beitrag (nach 3x lesen) so verstanden, daß wir "nur" 430€ 1xig mehr bezahlen müssten... aber darum geht es ja im Endeffekt nicht.

Sondern es ist mir wichtig, ob man irgendwie eine Handhabe hat, daß der insolvente Eigentümer an einen - vom Insolvenzverwalter gestellten - Käufer verkaufen muss (der ja vorhanden wäre!), ob er will oder nicht ist meines Erachtens wurscht....

Somit würde ja wieder von 7 Parteien eingezahlt werden und nach ein paar Monaten wären wir - mit einer vorübergehenden Hausgelderhöhung - wieder soweit flüssig... und die Reparaturen könnten ggf bis ins Frühjahr geschoben werden.

Aber danke für Deine Aufklärung.

LG Nita

Beitrag von merle.bn - 13.10.11 - 20:49 Uhr

die WEG muss die Rückstände einklagen/titulieren lassen. mIt dem Titel kann man dann in das Wohnungseigentum vollstrecken (Zwangsversteigerung). Eine Pflicht zum freihändigen Verkauf hat er nicht.

Beitrag von werner1 - 14.10.11 - 05:31 Uhr

#mIt dem Titel kann man dann in das Wohnungseigentum vollstrecken (Zwangsversteigerung). #

Aber nur theoretisch, nicht wirklich.

Wenn die Wohnung z.B. 100.000 wert ist (Verkehrswert), aber auch 100.000 Grundschulden da sind, funktioniert das nicht mehr.

Bei einer ZV erlöschen zwar die Forderungen des betreibenden Gläubigers, und alles was dahinter steht, aber alles was vor ihm steht, bleibt.

Da findet sich kein Käufer mehr.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von merle.bn - 14.10.11 - 19:55 Uhr

die grundschuld wird ja auf den wert angerechnet.

außerdem geht es doch erstmal darum, den Typ aus der WEG zu bekommen oder?

Drücke die daumen, dass wie wohnung ersteigert wird und der neue EIgentümer besser wird!

Beitrag von werner1 - 14.10.11 - 20:46 Uhr

#die grundschuld wird ja auf den wert angerechnet. #

Und genau deswegen kann der an der 2. Rangstelle nur in ganz seltenen Ausnahmefällen versteigern lassen. Das funktioniert nur dann, wenn der Verkehrswert höher als die Grundschulden wäre. Also so gut wie nie.

Beitrag von silberlocke - 14.10.11 - 08:40 Uhr

Danke!

Einen Titel haben wir. Wir müssen wohl noch ein wenig abwarten, bis das Amtsgericht wieder neu Zwangsversteigert....

LG Nita

Beitrag von anna031977 - 13.10.11 - 21:13 Uhr

Seid ihr eine Erbengemeinschaft...wenn ja verkaufen, teilen, fertig, wenn jeder so klamm ist...