Hallo ihr Lieben,
ich habe mich mal mit dem Thema Vorsorgevollmacht beschäftigt, bin aber noch nicht dahintergestiegen, ob diese nur dann gültig ist, wenn sie notariell beglaubigt ist oder woran erkenne ich, ob diese gültig ist?
Danke
kleener
Vorsorgevollmacht
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Beitrag von kleenerdrachen - 13.10.11 - 17:13 Uhr
Beitrag von nisivogel2604 - 13.10.11 - 19:08 Uhr
Gestern lief grad was im Fernsehen drüber. Ich weiß leider nicht mehr auf welchem Sender.
Dort wurde gesagt, das der ideale Weg über den Notar führt, man sich aber auch beim Versorgungsamt des Bundeslandes (!!) Vordrucke holen kann. Diese sollen wohl auch gut sein.
Abgeraten wurde von Vordrucken von freien Trägern, Kirche etc, da diese sehr oft fehlerhaft seien.
lg
Beitrag von felidae01 - 14.10.11 - 07:51 Uhr
Wir (meine Mutter hat mich bevollmächtigt) haben unsere Vorsorgevollmacht von der Betreuungsbehörde (LRA) beglaubigen lassen. Kostete 10 Euro und wird überall anerkannt.
Da kommt dann ein Stempel drauf, der Bevollmächtigende muss den PA vorlegen. Das Formular brachte die Dame von der Behörde gleich mit.
Hoffe, das hilft Dir ein bisschen - kannst ja dort mal anfragen.
LG
Beitrag von hexchen1982 - 15.10.11 - 07:14 Uhr
Kommt drauf an wofür die Vorsorgevollmacht ist.
Als Privatperson reicht eine handschriftliche aus, wenn du jedoch eine Firma hast (Kapitalgesellschaft) dann geht ohne Notar nichts.
LG
