vielleicht kennt sich jemand aus:
ich bin seit kurzem finanzvorstand in einem e.V. (elterninitiative). nun möchten einige mitglieder vom vorjahr für letztes kindergartenjahr eine steuerbescheinigung. gibt es dafür muster oder vordrucke, oder es reicht auch, was da drin stehen muss! bitte kläre mich doch jemand auf, ich habe keine ahnung davon.....
sina
Steuerbescheinigung ausstellen, wie geht das (e.V.)
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Beitrag von sina236 - 13.10.11 - 19:17 Uhr
Beitrag von lilianliddy - 13.10.11 - 21:33 Uhr
Seid wann bezahlt man Steuern beim Elternbeitrag? Der ist steuerfrei.
Die wollen ganz sicher nur einen Nachweis für´s FA, was Sie an Beiträgen gezahlt haben. Elternbeiträge wirken sich steurmindernd aus.
Ob du einen Kontoauszug aus der Fibu mitgibst, weiß ich nicht, aber generell reicht ein Schreiben, in dem die wichstigsten Daten drin stehen...Debitorennummer, Betrag, etc.
LG
Beitrag von connychi - 13.10.11 - 22:09 Uhr
Ähm, das hab ich aber ganz anders verstanden.
Da es sich wohl um einen eingetragenen Verein handelt (siehe Betreffzeile) werden die Eltern wohl eine "Zuwendungsbestätigung" über ihre gezahlten Mitgliedsbeiträge haben wollen.
Die Kindergartenbeiträge werden ja nicht an den Kindergarten direkt sondern an die Stadt bezahlt. Da reicht dann nämlich eine Auflistung der Kontoabgänge bzw der Bescheid der Stadt als Anlage zur Steuererklärung.
Um die gezahlten Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben geltend machen zu können, muss man den Eltern diese Bescheinigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausstellen. Und wehe, die entsprechen nicht dem neuesten Rechtsstand. Da kennt die Finanzverwaltung nix...
Also, hier mal der Link:
http://www.vereinsbesteuerung.info/spendenbesch.htm
Diese Seite hilft vor allem in Finanzfragen weiter...
Ansonsten schau mal, ob Euer Verein Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband ist. Die helfen immer sehr schnell bei allen Problemen und Problemchen.
Gruß
Connychi
Beitrag von lilianliddy - 13.10.11 - 22:32 Uhr
Was hat dass den mit einer Spendenbescheinigung zu tun, ist eine ganz anderes Thema.
Es wurde doch oben gechrieben, dass Mitglieder einen Nachweis über die Elternbeiträge haben wollen.
Die Eltern zahlen direkt an uns den EB, wir sind auch ein e.V.
Und die Leistung für die Betreuung erbringen die MA des Kitabereiches -> paäd. Personal
lg
Beitrag von connychi - 14.10.11 - 16:03 Uhr
"Es wurde doch oben gechrieben, dass Mitglieder einen Nachweis über die Elternbeiträge haben wollen"
DAS habe ich daraus nicht gelesen, für mich steht da nur, dass Mitglieder eine Steuerbescheinigung haben wollen (aber nicht für welche Beiträge)
In unserem Bundesland (NRW) ist es jedenfalls so, dass man den Kindergartenbeitrag an die Stadt zahlt, welche diesen über KIBIZ-Abrechnungen an den Kindergarten weitergibt. Der Träger (Verein) erhält direkt von den Eltern den Mitgliedsbeitrag und ggfs Essensgeld.
Um den Mitgliedsbeitrag geltend machen zu können, benötigt man die
Zuwendungsbestätigung.
Und aus meiner Berufserfahrung weiss ich, dass viele Leute der Begriff "Steuerbescheinigung" (welchen es im übrigen nur für Bankgeschäfte geben sollte) mit allen Nachweisen gleichsetzen, welche sie für das Finanzamt brauchen.
Gruß Connychi
P.S.: Wo hab ich denn was von der Leistung für die Betreuung geschrieben???
Beitrag von lilianliddy - 14.10.11 - 21:25 Uhr
"nun möchten einige mitglieder vom vorjahr für letztes kindergartenjahr eine steuerbescheinigung."
Sorry, das lese ich eindeutig raus und Elternbeitrage zahlt man auch im letzten Kindergartenjahr und diese sind steuerfrei.
Er arbeitet in einem e. V., der sicherlich einem gemeinützigen Zweck dient, da erwirtschaftet man nicht in diesem Sinne, wie man es von einem Wirtschaftsunternehmen kennt, man darf aber Spenden einnehmen und erhält Fördermittel.
In der Regel ist man von Steuerzahlungen befreit, damit meine ich nicht die Lohnsteuer, Vorsteuer. etc.
Ebenso wie die Elternbeiträge sind die Heimkosten steuerfrei.
Wenn die Zahlungen an die Stadt gehen, müssen die diese Bescheinigungen ausstellen.
Es wird vielleicht unter dem Begriff "Steuerbescheinigung" dort geführt, aber das kannst du nicht mit Bankgeschäften vergleichen.
Beitrag von cooky2007 - 14.10.11 - 22:43 Uhr
Unter einem Beitrag von € 100,- reicht die Kopie des Auszugs mit der Abbuchung/Überweisung vollkommen aus. Dies gilt für den Mitgliedsbeitrag, der oft jährlich entrichtet wird.
Google mal "Gemeinnützigkeit von Vereinen" und "Ausstellung von Spendenbescheinigung von gemeinnützigen Vereinen"
Solltest du die monatl. Elternbeiträge für das Finanzamt bescheinigen, damit die Eltern diese bei ihrer Steuererklärung angeben können, genügt ein formloses Schreiben.
Briefkopf des Vereins.
NN (Name Kind) geb. am ... besuchte vom ... bis ... die KiTa/ den KiGa...
Der monatliche Beitrag betrug ... €. es wurde im Jahr ... ein Gesamtbeitrag von ... entrichtet.
Unterschrift
