Hallo,
ich war in der Zeit von März bis Juni diesen Jahres in 35 Wochenstunden beschäftigt, brutto 1.850,00 EUR (netto ca. 1.300,00)
Seit Juli diesen Jahres war ich dann bei einem anderen Arbeitgeber in 25 Wochenstunden beschäftigt mit einem Bruttogehalt von 1.100,-- EUR und netto 863,00 EUR, meine Chefin macht mir unwiderruflich klar, dass wir nicht zusammen kommen werden, bin ja noch in der Probezeit,
weiß jemand ob ich nun 67 % (habe noch eine kleine Tochter) vom letzten Nettolohn bekomme oder wird dieses weniger ausfallen???
Hoffe auf Eure Hilfe, vielen Dank
Tina
wer kennt sich aus?ALG I bei Teilzeitbeschäftigung
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Beitrag von tina821982 - 13.10.11 - 19:49 Uhr
Beitrag von allybabe - 13.10.11 - 19:54 Uhr
Hi,
werden dazu nicht i.d.R. die letzten 12 Monate für die Berechnung zugrunde gelegt und dann ein Durchschnittsnetto ausgerechnet? Würde mich jetzt auch mal interessieren-man weiß ja nie ...
vg
Beitrag von anatoli - 13.10.11 - 21:12 Uhr
Hi.
so weit ich weiß wird dein Gehalt von den lezten 12 Monaten berechnet. Daraus ergibt sich dein Alg .
LG Anatoli
Beitrag von lilianliddy - 13.10.11 - 21:27 Uhr
Du wirst dir noch von deinem vorherigen AG dir das Formular ausfüllen lassen müssen, was dein Bruttoverdienst war und ob Stunden, Weihnachtsgeld....gezahlt worden sind.
Es gibt Unternehmen, die händigen das zum Austritt aus, ansonsten musst du das Dokument an deinen alten AG schicken.
Gebe den Vorschreiberinnen Recht, man brauch die letzten 12 Monate. Kannst dir ja grob deinen Anspruch ausrechnen...von deinem Gesamtbrutto, der Durchschnitt und davon 67 %, weil du eun Kind hast, bin mir da jetzt nicht so sicher, ob das nich sogar auf nur 65 % geändert wurde.
LG
Beitrag von susannea - 14.10.11 - 01:02 Uhr
Was hast du vor der Geburt gemacht?
Die BEschäftigung jetzt reicht nicht aus, denn von März bis jetzt (da das mit Kindererziehung als Anwartschaft zählt) sind nur 7 Monate, du brauchst aber 12.
Da du ein kleines Kind hast, kannst du beantragen, dass fiktiv berechnet wird un nach einem fiktiven Vollzeiteinkommen!
Beitrag von manavgat - 14.10.11 - 11:12 Uhr
Es zählt der Durchschnitt, so dass der geminderte Lohn des zweiten Arbeitsverhältnisses nicht so ins Gewicht fällt.
Ich empfehle Dir dringend, 35 Stunden anzugeben, sonst kürzen sie Dir das ALG1!
Gruß
Manavgat
Beitrag von susannea - 14.10.11 - 12:38 Uhr
Der gemidnerte Lohn darf gar nicht berücksichtigt werden, wenn sie dies nicht möchte. Ihr Kind ist unter 3 Jahren, dadurch darf ihr kein Nachteil entstehen!
