Hallo und guten Tag,
weiß jemand, ob man das Elterngeld auch erst 4 Monate später beziehen kann? Also, die Geburt ist im November aber Elternzeit/Elterngeld wird erst für März beantragt. Wir hätten die einmalige Gelegenheit mit Kinderzuschlag und Wohngeld gemeinsame 7 Monate die Erziehungszeit zu verbringen.
Oder muß man das Elterngeld direkt nach der Geburt beziehen?
Wer weiß was??
Der blechschaedel
Gemeinsame Elternzeit (Elterngeld) erst 4 Monate nach Geburt beginnen?
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Beitrag von blechschaedel - 13.10.11 - 20:37 Uhr
Beitrag von anna031977 - 13.10.11 - 20:56 Uhr
Für Dich fängt das Elterngeld direkt nach der Geburt an und die 8 Wochen Mutterschaftsgeld werden angerechnet. Dein Partner kann auch erst ab April nehmen (ab 5. Lebensmonat, Geburtsdatum beachten), so dass ihr dann wenn ihr beide gleichzeitig bleiben wollt jeder noch 5 Monate Elterngeld beziehen könnt.
lg
Beitrag von blechschaedel - 13.10.11 - 21:06 Uhr
Danke für deine schnelle Antwort,
ich habe es für mich anders interprtiert gehabt( das Gesetz). Ich dachte, wir hätten quasi 14 Monate Zeit um uns die Elternzeit und das Elterngeld flexibel einzuteilen. Schade, aber 5 Monate sind ja auch schon viel Zeit...
LG
Beitrag von susannea - 14.10.11 - 11:01 Uhr
Ja, fast. Du hast 12 Moante Zeit dir die restlichen 12 Moante frei einzuteilen, die ersten 2 sind bei Bezug vom Mutterschaftsgeld mindestens festgelegt!
Beitrag von windsbraut69 - 13.10.11 - 21:02 Uhr
Das funktioniert nicht,
4 von 14 Monaten hast Du dann ja schon verbraucht, also bleiben nur 5 gemeinsame Monate.
Warum wollt Ihr denn erst nach 4 Monaten Elterngeld beantragen?
Gruß,
W
Beitrag von blechschaedel - 13.10.11 - 21:09 Uhr
Hallo W,
weil wir mit dem Geld die erste Zeit gut auskommen. Das Elterngeld würden wir uns für die gemeinsame Zeit aufsparen wollen, da wir so den Kinderzuschlag erhalten könnten.
LG
Beitrag von windsbraut69 - 13.10.11 - 21:20 Uhr
Versteh ich nicht.
Wenn Ihr 4 Monate ohne Elterngeld überbrücken könnt, könnt Ihr Euch das Geld doch einteilen, um ohne Kinderzuschlag usw. auszukommen.
Beitrag von blechschaedel - 13.10.11 - 21:28 Uhr
Ick versteh dir nich
!
Beitrag von windsbraut69 - 13.10.11 - 21:39 Uhr
Ich versteh die Sache mit dem Kinderzuschlag nicht.
Entweder, Ihr habt Anspruch, dann bekommt Ihr ihn doch von Anfang an, oder nicht.
Wenn Ihr Euch 4 Monate ohne Elterngeld leisten könnt, dann könnt Ihr doch auch 7 gemeinsame Monate MIT Eltern- und Kindergeld leisten, oder?
Beitrag von gh1954 - 13.10.11 - 21:56 Uhr
Aber es wäre doch schöner, erst mal Kinderzuschlag abzugreifen und dann erst mit dem Elterngeld zu beginnen. Ich nehme an, wenn das Elterngeld läuft, sind sie nicht mehr Ki-Zuschlag berechtigt.
Beitrag von windsbraut69 - 13.10.11 - 22:05 Uhr
Du meinst, das mit der "Chance" auf Kinderzuschlag war wörtlich zu verstehen?
Beitrag von gh1954 - 13.10.11 - 22:17 Uhr
Ja... 
Kann man das auch anders verstehen? Erst mal schön den Kinderzuschlag und Wohngeld mitnehmen und danach elterngeld.
Beitrag von windsbraut69 - 13.10.11 - 22:31 Uhr
Eigentlich kann ich es mir immer noch nicht vorstellen, dass man den Bezug von Transferleistungen als Chance sieht...
LG,
W
Beitrag von gh1954 - 13.10.11 - 22:34 Uhr
Jetzt mal unabhängig von der TE.
Ich wundere mich häufig, wie manche da so gut Bescheid wissen, um da, wo es geht, alles und das Meiste herauszuholen, aber ansonsten im Leben wenig auf die Reihe kriegen.
Beitrag von kati543 - 13.10.11 - 22:34 Uhr
Quatsch, lies mal richtig. Sie kommt durch das Elterngeld, was ja bekanntlich weniger ist, ALS das Gehalt, in den "Genuss" Von staatlicher Hilfe... Zusaetzlich zum Elterngeld eben.
Vorher bekommt sie Mutterschaftsgeld in voller Hoehe und ihr Mann in vollermHoehe sein Gehalt. Und offenbar langt das zum Leben.
Da es aber ihr Recht ist, in Elternzeit zu gehen - und das Recht ihres Mannes natuerlich - darf sie sich so beduerftig machen.
Beitrag von gh1954 - 13.10.11 - 22:38 Uhr
>>>Da es aber ihr Recht ist, in Elternzeit zu gehen<<<
Ist ihr das irgendwo abgesprochen worden?
Beitrag von windsbraut69 - 14.10.11 - 09:13 Uhr
Hat doch niemand gesagt, dass es ihr nicht frei steht, sich mittels gemeinsamer Monate bedürftig zu machen.
Beitrag von susannea - 14.10.11 - 11:02 Uhr
Warum haben sie nach 4 Monaten schon 4 Monate verbaucht? Das stimmt so cniht. Wenn sie Mutterschaftsgeld bekommt, dann haben sie 2 verbaucht, die anderne 12 haben sie noch!
Beitrag von kati543 - 13.10.11 - 22:39 Uhr
Hallo,
Wie dir schon gesagt wurde, zaehlt bei dir der Mutterschutz auf alle Faelle bereits zur Elternzeit mit rein. Auch wenn du kein Geld bekommst. Damit klappt das nicht. Du musst es eben so ausrechnen, dass der Mutterschutz beruecksichtigt wird. Die Elternzeit kannst du nehmen wann du willst. Ausser eben die Wochen DES Mutterschutzes, die bei dir vorgegeben Sind, ist es eure freie Wahl.
Beitrag von gh1954 - 13.10.11 - 22:54 Uhr
Hast DU jetzt mal genau gelesen und bemerkt, dass du damit ihre Frage überhaupt nicht beantwortet hast?
Beitrag von kati543 - 13.10.11 - 23:04 Uhr
Zitat aus meiner Antwort:"Damit klappt das nicht" Oder ganz einfach gesagt, NEIN, 7 Monate Elterngeld fuer beide Sind nicht moeglich ab dem 4. Monat.
Beitrag von gh1954 - 13.10.11 - 23:31 Uhr
>>>Wie dir schon gesagt wurde, zaehlt bei dir der Mutterschutz auf alle Faelle bereits zur Elternzeit mit rein. Auch wenn du kein Geld bekommst. Damit klappt das nicht.<<<
Das fand ich recht kryptisch.
Beitrag von susannea - 14.10.11 - 01:03 Uhr
Manmuss nicht dirket nach der Geburt Elterngeld beziehen, aber das Mutterschaftsgeld wird als Elterngeld angesehen und dies muss man beziehen!
Beitrag von blechschaedel - 14.10.11 - 10:39 Uhr
So,
habe heute mit den netten Menschen vom Amt gesprochen.
Also, da ich in keinem Arbeitsverhältnis stehe, wird mir die Mutterschutzzeit NICHT mit der Elternzeit verrechnet. Ich kann kann mit meinem Mann zusammen 7 Monate in Elternzeit gehen und beide bekommen Elterngeld. Den Zeitraum können wir uns frei aussuchen, müssen ihn nur in den obligatorischen 14 Monaten nach ET nehmen. Toll!!!
Danke für eure Beiträge
blechschaedel
Beitrag von miau2 - 14.10.11 - 17:49 Uhr
Toll 

und u.a. ich darf dann dafür blechen (Wohngeld, Kinderzuschlag, offenbar freiwillig in die Bedürftigkeit gehen damit beide blau machen können...)
Ich finde unsere soziale Hängematte super - für die Leute, die unverschuldet in Not geraten. Aber wer das so wie du vorhat, vollkommen freiwillig offenbar (denn deine Rechnung war ja so gemacht, dass es mit Wohngeld und Kinderzuschlag reicht, damit beide zu hause bleiben können) - dann bekomme ich als braver SteuerZAHLER einfach nur das große k....wenn Leute mit derartigen Plänen meinem offenbar naiven Gerechtigkeitsempfinden nach keine Sozialleistungen bekommen würden hätten vielleicht diejenigen, die tatsächlich für ihr Geld schaffen gehen mehr davon übrig.
Das musste jetzt einfach mal raus. Wer es nicht abkann - bitteschön.
