Hallo!
Ich hatte eine kleine Disskusion mit meinem Freund und würde nun von euch gerne wissen, wer Recht hat 
Ich habe Anfang des Monats das letzte Mal Elterngeld bekommen. Nun meinte mein Freund, ich solle doch mal zum Amt gehen, mir stünde sicherlich irgendwas zu. Ich bin da aber anderer Meinung. Er geht Vollzeit arbeiten, verdient etwa 1500€ netto (das ist der Schnitt, es hängt auch von den Stunden ab). Mein einziges Einkommen ist jetzt also das Kindergeld. Er sagt also, mir steht was zu, ich sage Nein, weil er dafür zuviel verdient.
Spätestens ab Anfang nächsten Jahres will ich eh wieder ein bisschen arbeiten (400€). Dennoch möchte ich jetzt mal wissen, wer Recht hat. Und Nein, ich frage nicht, damit ich Montag früh gleich zum Amt rennen kann, sondern nur, weil es mich interessiert 
Liebe Grüße,
majixx
Nach EG zum Amt? Wer hat Recht?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von majixx - 13.10.11 - 22:43 Uhr
Beitrag von king.with.deckchair - 13.10.11 - 22:55 Uhr
"zum Amt gehen" - wie ich diesen Ausdruck liebe.... 
Tipp:
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php
Sicherheitshinweis: Es hängt unter anderem von der Miethöhe ab, ob es einen Anspruch auf (ergänzendes) ALG II gibt. Aber nicht jede Miethöhe wird auf Dauer anerkannt.
Hinweis 2: Du könntest auch ALG I beantragen, musst aber dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, falls es überhaupt einen Anspruch gibt.
Hinweis 3: Wenn du dich im Moment selbst versichern musst, kann man einen Zuschuss zur Krankenversicherung beim Jobcenter erhalten, falls man wegen des KV-Beitrages unter die Bedürftigkeitsgrenze rutscht.
Fakt: Du hast so pauschal dahergeredet von wegen "Er verdient zu viel" unrecht. Ich hatte mal mehr Nettoeinkommen, mein Mann keinen Job und wir hätten mit einem Kind auch noch Anspruch auf einen kleinen Teil ALG II bzw. Kinderzuschlag gehabt.
Beitrag von guppy77 - 13.10.11 - 23:02 Uhr
huhu
ihr würdet dann als bedarfsgemeinschaft gelten.
wenn bei deinem freund der erwerbseinkommensfreibetrag abgezogen wird, und man das einkommen inkl. kindergeld nimmt,
dann müsstet ihr mehr als 500 € miete haben. dann würdet ihr vielleicht nen paar cent austockend bekommen.
dein freund kann zusätzlich dann fahrgeld absetzen und haftpflicht für auto, wenn er denn ein auto hat.
vielleicht kommt ja auch nur wohngeld für euch in frage..
lässt sich so einfach jetzt garnicht beantworten.
lg
Beitrag von guppy77 - 13.10.11 - 23:05 Uhr
achso...die miete müsste angemessen sein ! ganz wichtig.
Beitrag von inselkind74 - 13.10.11 - 23:05 Uhr
Hallo,
nur ein Mitarbeiter der ARGE/Wohngeldstelle kann sagen, wer von euch Recht hat.
Es gibt viele verschiedene Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, ergänzendes ALG2), dass muss ein Profi berechnen.
1500 € + 2x Kindergeld ist ja so üppig nun auch wieder nicht. Ich finde es für eine 4-köpfige Familie schon recht knapp.
Nur aus reiner Neugierde: Hast du denn schon eine Jobzusage?
VG
Beitrag von majixx - 13.10.11 - 23:15 Uhr
Wir sind drei Personen
Ich habe immer noch meine Arbeit, bin aber eben in Elternzeit. Geplant war es wirklich so, dass ich Ende 2011/Anfang 2012 wieder arbeiten gehe, eben stundenweise.
Mit dem Geld können wir gut haushalten, wir mussten schon mit weniger auskommen, das hat auch problemlos geklappt. Meine Frage ist einfach nur Interessehalber.
Beitrag von inselkind74 - 13.10.11 - 23:17 Uhr
Upps, hab Snoopy mitgezählt - wer genau guckt, ist klar im Vorteil 
Beitrag von goldie99999 - 14.10.11 - 07:14 Uhr
Hast Du Dir bereits um Deine Krankenversicherung Gedanken gemacht? Mit dem Ende der EG- Bezugsdauer endet Deine kostenlose Krankenversicherung!
Beitrag von zubbeline - 14.10.11 - 08:13 Uhr
Das stimmt nicht. Sie ist doch noch in Elternzeit und hat den ruhenden Arbeitsvertrag bei ihrem Arbeitgeber noch.
Solang bleibt sie auch krankenversichert.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 14.10.11 - 10:36 Uhr
Hallo
Solange sie in einem ruhenden Arbeistverhältnis steht, ist sie weiter kostenlos versichert.
Bianca
Beitrag von zwillinge2005 - 14.10.11 - 08:23 Uhr
Hallo,
wie lange bist Du denn noch in Elternzeit? Hast Du Deinen Job noch? Dann bist Du also noch ganz normal in Elternzeit, selber krankenversichert und willst auch noch gar nicht arbeiten?
Wenn Du arbeiten wolltest und eine Kinderbetreuung (mind. 15 Std./Woche) nachweisen kannst, kannst Du zu Deinem AG gehen und um Teilzeit in EZ bitten. Lehnt er diese ab gehst Du zum Arbeitsamt, meldest Dich arbeitssuchend und kannst anteilig ALGI beantragen. (wenn Du denn vorher entsprechend den Anspruch erworben hast.)
LG, Andrea
Beitrag von anna031977 - 14.10.11 - 09:21 Uhr
Und da sind sie wieder meine Lieblingsbegriffe:
"steht mir zu" und "zum Amt gehen"
Indirekt heißt Du die Frage, ob Du was bekommst.
Ja, bring Dein Kind in die Krippe und such Dir nen Job, dann bekommst Du das was Du aushandelst und das steht Dir dann auch so...
lg
Beitrag von manavgat - 14.10.11 - 11:09 Uhr
Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Und ich glaube schon, dass Euch da noch was zusteht.
Stell einen Antrag und gut ist.
Gruß
Manavgat
Beitrag von senior666 - 14.10.11 - 12:10 Uhr
beim "Amt"....Ordnungsamt/Stadtverwaltung/Meldestelle/Wohngeldstelle/ Jobcenter/Arbeitsamt/Untere Fischereibehörde/Wasser und Schifffahrtsamt?????????????
Beitrag von manavgat - 14.10.11 - 13:17 Uhr
geh mir aus der Sonne.
Am besten zurück in die Senioren-WG
manavgat
