Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung

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Beitrag von fine8198 - 14.10.11 - 11:13 Uhr

Hallo,

ich gehe als Urlaubsvertretung bei einer Gebäudereinigung 1x die Woche (vorerst) Büros putzen.

Ich habe eine "Erklärung bei geringfügiger Beschäftigung" unterschrieben, angeblich soll das so ne Art Arbeitsvertrag sein.

Da steht aber nur drin, dass ich versichere, kein weiteree Arbeitsverhältnis geringfügig zu haben, damit ich nicht über die 400€ komme.

Müsste ich nicht einen normalen Arbeitsvertrag mit Lohnangaben, Urlaub usw. bekommen?
Steht mir überhaupt Urlaub zu?

Grüße

Beitrag von muffin357 - 14.10.11 - 11:40 Uhr

arbeitsverträge kann man auch so oder mündlich fassen, dann gilt die Abmachung und das Gesetz --- aber es ist natürlich sicherer für beide, etwas schriftlich zu haben ... (bei uns haben Hausmeister, also in Wohngemeinschaften oft keinen Vertrag)

(klar hast Du Anspruch auf Urlaub usw... und Arbeitszeit und Stundenlohn sollte schon schriftlich festgehalten werden) frag einfach nach einem Vertrag - den wirst du schon erhalten ....

#winke Tanja

Beitrag von fine8198 - 14.10.11 - 11:45 Uhr

Werd ich auch machen!
Gleich nächste Woche.

Danke!

Beitrag von senior666 - 14.10.11 - 12:12 Uhr

bei 1 Arbeitstag pro Woche stehen dir gesetzlich 4 Tage Jahresurlaub zu.

Beitrag von lavala - 14.10.11 - 12:15 Uhr

4 bezahlte Arbeitstage pro Jahr.

Beitrag von lavala - 14.10.11 - 12:55 Uhr

Noch eine Ergänzung:
Wenn Du nur eine Vertretungstätigkeit für eine geringe Zeit ausübst, steht Dir gar kein Urlaub zu.

Beitrag von demy - 14.10.11 - 20:49 Uhr

Hallo,
kannst du mal genauer ausführen was du meinst, für welchen Zeitraum einem kein Urlaub zusteht?

Gruß
Demy

Beitrag von susannea - 14.10.11 - 12:37 Uhr

Es gilt dann das BGB und das besagt z.B. das du 4 Wochen Urlaub hast, bei einem Arbeitstag pro Woche also 4 Urlaubstage.