Hallo,
ich gehe als Urlaubsvertretung bei einer Gebäudereinigung 1x die Woche (vorerst) Büros putzen.
Ich habe eine "Erklärung bei geringfügiger Beschäftigung" unterschrieben, angeblich soll das so ne Art Arbeitsvertrag sein.
Da steht aber nur drin, dass ich versichere, kein weiteree Arbeitsverhältnis geringfügig zu haben, damit ich nicht über die 400€ komme.
Müsste ich nicht einen normalen Arbeitsvertrag mit Lohnangaben, Urlaub usw. bekommen?
Steht mir überhaupt Urlaub zu?
Grüße
Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung
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Beitrag von fine8198 - 14.10.11 - 11:13 Uhr
Beitrag von muffin357 - 14.10.11 - 11:40 Uhr
arbeitsverträge kann man auch so oder mündlich fassen, dann gilt die Abmachung und das Gesetz --- aber es ist natürlich sicherer für beide, etwas schriftlich zu haben ... (bei uns haben Hausmeister, also in Wohngemeinschaften oft keinen Vertrag)
(klar hast Du Anspruch auf Urlaub usw... und Arbeitszeit und Stundenlohn sollte schon schriftlich festgehalten werden) frag einfach nach einem Vertrag - den wirst du schon erhalten ....
Tanja
Beitrag von fine8198 - 14.10.11 - 11:45 Uhr
Werd ich auch machen!
Gleich nächste Woche.
Danke!
Beitrag von senior666 - 14.10.11 - 12:12 Uhr
bei 1 Arbeitstag pro Woche stehen dir gesetzlich 4 Tage Jahresurlaub zu.
Beitrag von lavala - 14.10.11 - 12:15 Uhr
4 bezahlte Arbeitstage pro Jahr.
Beitrag von lavala - 14.10.11 - 12:55 Uhr
Noch eine Ergänzung:
Wenn Du nur eine Vertretungstätigkeit für eine geringe Zeit ausübst, steht Dir gar kein Urlaub zu.
Beitrag von demy - 14.10.11 - 20:49 Uhr
Hallo,
kannst du mal genauer ausführen was du meinst, für welchen Zeitraum einem kein Urlaub zusteht?
Gruß
Demy
Beitrag von susannea - 14.10.11 - 12:37 Uhr
Es gilt dann das BGB und das besagt z.B. das du 4 Wochen Urlaub hast, bei einem Arbeitstag pro Woche also 4 Urlaubstage.
