Hallo Zusammen,
ich habe vor 1 Woche einen Auflösungsvertrag beantragt. Heut hatte ich ein Schreiben in der Post, das meine Kündigung zum 31.10.2011 stattfindet.
Ich dachte immer ich müsste einen Auflösungsvertrag unterschreiben - oder habe ich dies mit dem Antrag auf einen Auflösungsvertrag schon getan?
Könnt ihr mir helfen?
MfG Diana
Auflösungsvertrag
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Beitrag von diana1101 - 14.10.11 - 13:47 Uhr
Beitrag von steffni0 - 14.10.11 - 13:52 Uhr
Aufhebungsvertrag für Deine Arbeitsstelle?
Was hast Du denn für Kündigungsfristen?
Lieben Gruß
Steffie
Beitrag von diana1101 - 14.10.11 - 13:58 Uhr
Hallo Steffie,
ich bin normalerweise noch in Elternzeit und habe innerhalb dieser 3 Monate Kündigungsfrist.
Jetzt habt mich mein neuer AG aber gefragt ob ich nicht schon zum 1.11.2011 anfangen könne..
.. Habe also in der Personalabteilung und bei der Pflegedienstleitung angerufen.. dort wurde mir gesagt, das ich per Auflösungsvertrag innerhalb der Elternzeit kündigen könne..
Ja, für meine Arbeitsstelle
MfG Diana
Beitrag von lilianliddy - 14.10.11 - 14:26 Uhr
Entweder Aufhebungsvertrag oder Kündigung.
Kündigung zum 31.10.2011 -> 2 Wochen, bist du noch in der Probezeit?
Beitrag von diana1101 - 14.10.11 - 14:59 Uhr
Nein, ich habe einen Auflösungsvertrag innerhalb der Elternzeit gestellt.
Dachte aber, das ich auch einen Auflösungsvertrag bekomme, den ich unterschreiben muss.
In dem Schreiben von meinem AG steht drin:
"Sehr geehrte Frau S.
aufgrund Ihrere Kündigung endet ihr Arbeitsverhältnis zu den Kliniken der Stadt Köln mit dem Ablauf der Elternzeit am 31.10.2011."
Habe aber eigentliche noch Elternzeit bis zum 21.5.2012.
Beitrag von senior666 - 14.10.11 - 15:10 Uhr
Es ist völlig egal ob ein Auflösungsvertrag gemacht wird oder die "Firma" deine "Kündigung" akzeptiert. Das Ergebnis ist das Gleiche.
Beitrag von diana1101 - 14.10.11 - 15:17 Uhr
Naja, das hoffe ich jetzt einfach mal.
Ich dachte eben nur - das man einen Auflösungsvertrag noch mal seperat unterschreiben muss..
Beitrag von senior666 - 14.10.11 - 15:42 Uhr
normalerweise hast du Recht. aber, wie gesagt: du hast jetzt ja das Gleiche Ergebnis
Beitrag von lilianliddy - 14.10.11 - 15:51 Uhr
Ich weiß nicht, ob das mit dem rechtlichem Hintergrund zusammenhängt.
Beim Aufhebungsvertrag greift die Kündigungsschutzklage nicht und den Weg zum Gericht kann man sich sparen, enn noch Forderungen wären, nach Vertragsende...Meistens spielen noch Abfindungen eine Rolle, und und und
Sei doch froh, ich denke, du wolltest zum 01.11. in den neuen Job, wo ist da jetzt das Problem?
LG
Beitrag von senior666 - 14.10.11 - 15:54 Uhr
und wieder der Beweis von Nullahnung.
Beitrag von lilianliddy - 14.10.11 - 16:02 Uhr
O.k. Wenn du das sagst, ich weiß, was ich beantrage und unterschreibe.
SENIOR666
Beitrag von diana1101 - 14.10.11 - 16:25 Uhr
Es gibt kein Problem..
Ich habe "nur" einen Antrag auf einen Auflösungsvertrag gestellt.. und nach einer Antragsstellung kommt normalweise eine Bestätigung bzw. ein Schreiben welches man unterschreiben und wieder zurück schicken muss..
Habe eben nicht damit gerechnet, das ich "nur" eine Kündigungsbestätigung bekomme..
.. da ein Auflösungsvertrag rechtlich ja nun ein wenig anders geregelt ist, als eine "normale" Kündigung.
MfG Diana
Beitrag von lilianliddy - 14.10.11 - 16:39 Uhr
Der AG hat dir somit den Aufhebungsvertrag abgelehnt. Das bedarf immer der Zustimmung, wenn nicht greift die Kündigung.
....sind sämtliche finanzielle Ansprüche aus und in Verbindung mit dem AV und seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich ob bekannt oder unbekannt erledigt.
...Der AN verzichtet ausdrücklich auf etwaige Widerrufs- oder Anfechtungsrechte....
-> Unterschrift drunter, somit einverstanden
Das sind 2 "Sätze", die diesen kleinen rechtlichen Unterschied ausmachen.
Nur Mal so zur Info. Wirst im AGB und BGB nichts Ausführliches finden, aber im I-Net und auch Beispielvorlagen für Aufhebungsverträge.
LG ^^
Geht darum, dass ich Dir keinen "Mist" schreibe.
Beitrag von windsbraut69 - 14.10.11 - 18:54 Uhr
Was schreibst Du denn da?
Beitrag von windsbraut69 - 14.10.11 - 18:52 Uhr
Ja, einem Aufhebungsvertrag müssen beide Parteien zustimmen.
In deinem Fall hat Dein AG aber Deinen Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag als Kündigung Deinerseits angesehen und akzeptiert.
gruß,
W
Beitrag von lilianliddy - 14.10.11 - 19:25 Uhr
Danke ^^
Bei einer Kündigung reicht normalerweise die Kündigungsbestätigung vom AG, Personaler...
Der Aufhebungsvertrag ist nicht nur mündlich zu vereinbaren, sondern bedarf der Schriftform und ich glaube auch nicht, dass sich das ändert, weil man in der Elternzeit ist.
Habe auf Wunscch die Aufhebung, falls nicht möglich, die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt schriftlich beantragt und die Aufhebunge in Form eines Vertrages erhalten... wie ich oben geschrieben habe, verzichtet man auf....siehe oben...
Es ist zwar eine Form der "Kündigung" mit rechtlichen Unterschieden.
LG
Beitrag von diana1101 - 14.10.11 - 21:19 Uhr
Danke!
Dachte eben es noch ein Schreiben gibt - wie ein Mietvertrag oder Arbeitsvertrag.. also sprich:
Auflösungsvertrag
zwischen
D.S
und Firma
... ein paar Absätze ...
Ort, Datum und Unterschrift von beiden Seiten
Aber ist ja auch wurscht.. die Kündigung ist durch und ich habe eine neue Stelle.. mehr wollte ich ja auch nicht..
LG
Beitrag von lilianliddy - 14.10.11 - 22:00 Uhr
Mein Aufhebungsvertrag sieht schon so einem Arbeitsvertrag ähnlich, mit Festlegungen und und und, aber im Großen und Ganzen hast du es richtig beschrieben. 
Habe diese Entscheidung vor knapp zwei Wochen getroffen, weil ich eine Vollzeitstelle angeboten bekommen habe, mit mehr Gehalt und einer höheren Funktion, anderer Berufszweig.
Anspruch auf ein qualifiertes AZ habe ich trotzdem, meinen erarbeiteten Urlaub und Mehrstunden bis Austritt nehme ich zur Zeit, damit ich auf Null rausgehe.
Apropos, hast du noch Urlaubsansprüche und Mehr- bzw. Überstunden vor der Elternzeit? Wenn ja, müssen sie dir das auszahlen, da du ja nicht die Möglichkeit hast diese zu nehmen.
LG
Beitrag von diana1101 - 14.10.11 - 22:34 Uhr
Ich bekomme noch 13 Urlaubstage ausbezahlt.. womit ich nicht gerechnet habe und es mir eigentlich auch egal war.
Aber nun freue ich mich natürlich.
Alle anderen Dinge sind schon beglichen worden
Ich war 9 Jahre dort angestellt.. und bin 2 Jahre davon gependelt (180 km/ Tag).
Habe dort nur gekündigt, weil ich muss, nicht weil ich wollte..
Mit Kind sind 180 km/Tag einfach nicht machbar.
LG
