Entgeldfortzahlung bei Krankheit des Kindes

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Beitrag von elmshorn - 14.10.11 - 20:05 Uhr

Hallo!

Und zwar streiten sich momentan die Geister bei uns ;-)
Mein Sohn war Krank, bzw ist es immernoch.
Nun war mein Mann gestern zu Hause mit ihm, weil ich nicht weg konnte von der Arbeit. Erwar auch beim Arzt mit ihm und hat ein Ärztliches Attest bekommen mit dem er von der Arbeit freigestellt wurde.

Nun zum Problem...
Und zwar haben beide Arbeitgeber, meiner sowie auch der von meinen Mann, das erste Mal die Situation, das jemand wegen des Kindes krankgeschrieben ist!
Der eine Steuerberater des Chefs sagt, dass dies ein unbezahlter Arbeitstag wäre und wir uns das Geld von der Krankenversicherung holen müssten, welches jedoch nur bis zu 80% des Tageslohnes wäre. Der andere sagt das der Arbeitgeber das Geld von der Krankenversicherung bekommt und der Arbeitnehmer normal sein Gehalt weiter bekommt, sowie es ja eigentlich auch bei Krankmeldungen üblich ist!


Was ist nun richtig??



Liebe Grüße Melli

Beitrag von windsbraut69 - 14.10.11 - 20:10 Uhr

Die erste Aussage ist richtig.
Das geht auch aus der Bescheinigung vom Arzt hervor.

Gruß,

W

Beitrag von elmshorn - 14.10.11 - 20:16 Uhr

Der Abschnitt auf der Bescheinung ist mir aufgefallen, nur dachten wir beide erst, das dies nur für selbständige zu trifft, die ja einen Verdienstausfall haben und dies bei ihrer Privaten Versicherung einreichen können, was auch sinn für mich macht.
Aber Frage mich wie das Paare machen die wikrlich am Existenzminimum leben und jeden Euro brauchen. 80% sind nunmal keine 100%. Und wenn man bedenkt, dass ein Kind ja nunmal öfters im Jahr krank ist, kann einen das ganz schön in die Miese treiben :-(


Lg Melli

Beitrag von windsbraut69 - 14.10.11 - 20:25 Uhr

Selbständigen zahlt das niemand.

Gruß,

W

Beitrag von elmshorn - 14.10.11 - 20:35 Uhr

Dann weiß ich ja jetzt warum ichs nicht bin #schwitz

Beitrag von lamia1981 - 14.10.11 - 20:52 Uhr

Das passiert ja an maximal 20 Tagen im Jahr. Mehr zahlt die Krankenkasse nämlich pro Kind nicht. Pro Elternteil 10 Tage.

Beitrag von elmshorn - 14.10.11 - 20:57 Uhr

Ja, das habe ich auch gehört und gelesen. WAHNSINN! Dann kann ich nur hoffen das er schön gesund bleibt. Obwohl man das leider nicht immer vermeiden kann, gerade wenn sie auch mit anderen Kindern in Kontakt kommen. Prinzipiell springt ja auch mal die Oma ein, auch wenn er mal krank ist. Nur gestern hatte er 39,9 Fieber und da gehört ereinfach nach Hause! Zumal meine Mama auch selbständig ist und es sich nicht immer leisten kann, sich der Gefahr auszusetzen, auch Krank zu werden.

Beitrag von emmy06 - 14.10.11 - 20:14 Uhr

Ersteres...

Wobei ich bisher immer Arbeitgeber hatte, die im Kind ist krank Fall normal den Lohn weiterzahlten...




LG

Beitrag von elmshorn - 14.10.11 - 20:17 Uhr

Das nenne ich mal vernünftig ;-)
Obwohl ich es noch nicht mal mehr vom AG erwarten würde, sondern eher von der Krankenkasse!!

Beitrag von windsbraut69 - 14.10.11 - 20:26 Uhr

Warum vernünftig?
Es ist doch völlig okay, dass es überhaupt Krankengeld gibt, wenn man wegen eines kranken Kindes Zuhause bleibt.

Beitrag von elmshorn - 14.10.11 - 20:39 Uhr

Naja, dadurch das wir ja nun wie alle auch unsere Beiträge zahlen und das Kind ja auch versichert ist, sollte sowas mit beglichen werden. Wozu haben wir einen Sozialstaat? Kein Wunderdas keiner mehr Kinder bekommen will! Aaaber das ist nun auch eine andere Disskusion, die ich auch hier nicht anfangen möchte ;)

Beitrag von windsbraut69 - 14.10.11 - 21:16 Uhr

Es wird doch Krankengeld bezahlt für ein Kind, das keine Beiträge zahlt.
Warum willst Du mehr Geld für diese Tage als ein AN, der volle Beiträge zahlt, im Krankengeldbezug bekommt?

Beitrag von elmshorn - 14.10.11 - 21:24 Uhr

weil ich sowas unter einer Familienversicherung verstehe.

Beitrag von inselkind74 - 14.10.11 - 22:38 Uhr

dann müsste diese Familienversicherung aber auch beitragspflichtig sein.
Ich finde es gut, dass es diese Leistung überhaupt gibt. Die Sozialversicherung kann nicht alles abdecken, dass wäre nicht mehr finanzierbar.

Beitrag von windsbraut69 - 15.10.11 - 10:34 Uhr

Du wärst mit Beitragserhöhungen einverstanden?
Warum sollen sämtliche Kinderkrankheiten zu 100% bezahlt werden und Ihr als Eltern keinen finanziellen Beitrag dazu leisten?

Beitrag von lilianliddy - 14.10.11 - 20:16 Uhr

Habt ihr, ich glaube die Dinger sind rosa, einen Krankenschein bekommen.

Wenn ja, Kopie an den AG und das Original ausfüllen, hinten Bankverbindung, etc. das müsst ihr bei der KK einreichen, damit derjenige den Tag Kind krank bezahlt bekommt.

Wäre somit unbezahlter AT.

Kind krank ist keine tolle Sache, aber machmal nicht aders machbar.

LG

Beitrag von elmshorn - 14.10.11 - 20:19 Uhr

Ja, haben wir.
Also muss ich mir somit meinen Schein vom letzten Monat zurückholen. Denn meine Chefin meint sie müsste es mir normal vergüten :-(

Beitrag von emmy06 - 14.10.11 - 20:26 Uhr

Ich habe die Zettel immer (wie sich das anhört ;-) kam in über 3 Jahren nur 2x vor) meinem AG eingereicht.

Beitrag von windsbraut69 - 14.10.11 - 20:28 Uhr

Wenn Dein AG es Dir vergütet hat, ist doch alles gut.

Beitrag von lilianliddy - 14.10.11 - 20:29 Uhr

Ja, in diesem Fall bekommt die KK das Original und der AG die Kopie, reicht die Vorderseite.

Außer du hattest das anders geklärt mit einem Tag Überstundenfrei.

Beitrag von elmshorn - 14.10.11 - 20:22 Uhr

Vorallem ist dasdann ja auch falsch:


Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allgemein ein Anspruch auf bezahlte Freistellung - also unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts -, wenn jemand "durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden" (§ 616) für unerhebliche Zeit an der Arbeit verhindert ist. Zu den "nicht in seiner Person liegenden" Gründen zählt grundsätzlich auch die Pflege eines kranken Kindes, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht.

Beitrag von king.with.deckchair - 14.10.11 - 20:34 Uhr

"nicht in seiner Person liegenden" Gründen zählt grundsätzlich auch die Pflege eines kranken Kindes, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht."

Quelle?

Beitrag von elmshorn - 14.10.11 - 20:36 Uhr

http://www.kindergesundheit-info.de/fuer-eltern/wenndaskindkrankist/gutzuwissen/freistellung/

Beitrag von king.with.deckchair - 14.10.11 - 20:35 Uhr

Nachtrag: "nicht in seiner Person liegende Gründe" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Ich gehe mal davon aus, dass du einfach mal so eben bestimmt hast, dass "Kind krank" ein solcher Grund ist. Ist es aber nicht.

Beitrag von elmshorn - 14.10.11 - 20:43 Uhr

Einfach mal so bestimmt habe ich garnichts. Dann würde ich hier nicht fragen ;-)