Hallo,
ich hätte mal ne Frage.. Ich habe vom Jobcenter 100€ für die Erstaustattung bei Schwangerschaft bewilligt bekommen.
Weiss es jemand, ob man da Quittungen vorzeigen muss, dass man dafür wirklich z.B. Umstandsmode gekauft hat?
Vllt. kann mir jemand weiterhelfen
ALG II - Erstaustattung bei Schwangerschaft
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Beitrag von aspa - 15.10.11 - 10:54 Uhr
Beitrag von mama-02062010 - 15.10.11 - 10:56 Uhr
nee brauchst du nicht.
Musste ich auch nicht.
Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 15.10.11 - 11:02 Uhr
das ist eine kann-bestimmung - darüber werden sich dich ebenfalls aufgeklärt haben.
Beitrag von mama-02062010 - 15.10.11 - 12:27 Uhr
nö hatte ein schreiben bekommen und das geld, von Quittungen aufheben war nicht die rede.
Der Sachbearbeiter hatte nur gesagt, was sie hinter her mit dem Geld machen ist ihm egal. Wenn man es für irgendwann anderes ausgibt als es eigentlich gedacht war, ist es ja dann nicht mehr sein Problem.
Beitrag von lilianliddy - 15.10.11 - 11:00 Uhr
Sie können, wenn sie das wollen von dir abverlangen, als Nachweis, dass du das Geld zweckentsprechend eingesetzt hast.
Ist ein KANN, kein MUSS.
Wenn du Belege hast, dann heb sie auf.
LG
Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 15.10.11 - 11:01 Uhr
hallo,
ja, du musst die quittungen dafür auf heben, denn diese sind auf verlangen vor zu legen - sonst könntest du das geld ja auch bei mc donalds ausgeben.
die antwort unter mir solltest du gepflegt ignorieren, da du zur mitwirkungspflicht verantworlich bist.
das betrifft ebenfalls die gelder der erstausstattung für das baby wenn es soweit ist.
vg
Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 15.10.11 - 11:04 Uhr
die antwort unter mir solltest du gepflegt ignorieren, da du zur mitwirkungspflicht verantworlich bist.
ich meinte die erste antwort die du erhalten hattest
Beitrag von windsbraut69 - 15.10.11 - 11:11 Uhr
Geh einfach davon aus, dass Du sie vorlegen mußt und heb sie auf, dann kann nichts schief gehen.
Gruß,
W
Beitrag von aspa - 15.10.11 - 11:13 Uhr
Danke euch erstmal!
