ALG II - Erstaustattung bei Schwangerschaft

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Beitrag von aspa - 15.10.11 - 10:54 Uhr

Hallo,

ich hätte mal ne Frage.. Ich habe vom Jobcenter 100€ für die Erstaustattung bei Schwangerschaft bewilligt bekommen.
Weiss es jemand, ob man da Quittungen vorzeigen muss, dass man dafür wirklich z.B. Umstandsmode gekauft hat?

Vllt. kann mir jemand weiterhelfen :-)

Beitrag von mama-02062010 - 15.10.11 - 10:56 Uhr

nee brauchst du nicht.
Musste ich auch nicht.

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 15.10.11 - 11:02 Uhr

das ist eine kann-bestimmung - darüber werden sich dich ebenfalls aufgeklärt haben.

Beitrag von mama-02062010 - 15.10.11 - 12:27 Uhr

nö hatte ein schreiben bekommen und das geld, von Quittungen aufheben war nicht die rede.
Der Sachbearbeiter hatte nur gesagt, was sie hinter her mit dem Geld machen ist ihm egal. Wenn man es für irgendwann anderes ausgibt als es eigentlich gedacht war, ist es ja dann nicht mehr sein Problem.

Beitrag von lilianliddy - 15.10.11 - 11:00 Uhr

Sie können, wenn sie das wollen von dir abverlangen, als Nachweis, dass du das Geld zweckentsprechend eingesetzt hast.

Ist ein KANN, kein MUSS.

Wenn du Belege hast, dann heb sie auf.

LG

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 15.10.11 - 11:01 Uhr

hallo,

ja, du musst die quittungen dafür auf heben, denn diese sind auf verlangen vor zu legen - sonst könntest du das geld ja auch bei mc donalds ausgeben.

die antwort unter mir solltest du gepflegt ignorieren, da du zur mitwirkungspflicht verantworlich bist.

das betrifft ebenfalls die gelder der erstausstattung für das baby wenn es soweit ist.

vg

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 15.10.11 - 11:04 Uhr

die antwort unter mir solltest du gepflegt ignorieren, da du zur mitwirkungspflicht verantworlich bist.

#aha ich meinte die erste antwort die du erhalten hattest

Beitrag von windsbraut69 - 15.10.11 - 11:11 Uhr

Geh einfach davon aus, dass Du sie vorlegen mußt und heb sie auf, dann kann nichts schief gehen.

Gruß,

W

Beitrag von aspa - 15.10.11 - 11:13 Uhr

Danke euch erstmal!