Hallo zusammen,
ich hab mal wieder ne Frage: Wir haben ein Haus mit einer Photovoltaikanlage, in Betrieb seit 11/08, 03/10 haben wir das Haus gekauft. Jezt habe ich gelesen das man die Herstellungskosten über 20 Jahre absetzen kann und man dafür ein Gewerbe anmelden solle. Ich bin aber über Dr. Google auf den Hinweis gestossen die Kosten "linear" abzuschreiben, da steht nicht von einer Gewerbeanmeldung.
Wie habt ihr das gemacht? Mein Vater hat dafür ein Gewerbe angemeldet, zahlt einen monatlichen Betrag und kann dafür die Zinsen, die er für das Darlehen zahlt, absetzen.
Ich hoff ich kapier das ganze mal damit ich endlich mit meiner Lohnsteuererklärung fertigwerde.
Vielen Dank und viele Grüße,
I.
Photovoltaianlage --> Gewerbe anmelden?
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Beitrag von ihmrala - 15.10.11 - 14:54 Uhr
Beitrag von lavala - 15.10.11 - 17:54 Uhr
Ruf das Finanzamt an und frage Deinen zuständigen Bearbeiter.
Beitrag von knutschkugel4 - 15.10.11 - 21:48 Uhr
http://www.finanzfrage.net/frage/schuldzinsen-fuer-photovoltaik-abestzbar
hoffe hilft die weiter
lg dany
Beitrag von bemmchen - 16.10.11 - 10:57 Uhr
Die Frage ist eher um was es sich für eine Anlage handelt...
wird damit nur die Heizung im eigenen haus mit wärme versorgt oder das Wasser erwärmt oder der strom selbst genutzt...dann geht das meines wissens nicht und du kannst auch nichts absetzen
Ist allerdings die Anlage so, dass du den strom bsp bei enrw oder sonst wo einspeist und dafür Geld bekommst, dann musst du ein gewerbe anmelden und dies auch in der Einkommensteuererklärung als Gewerbe mit angeben...kannst dann aber auch Anschaffungskosten in einem gewissen jährlichen betrag (abschreibungen) geltend machen, genauso wie versicherung und wartung oder zinsen für ein darauf genommenes darlehen
Beitrag von sunny_dada - 16.10.11 - 11:28 Uhr
Bei einer normalen Anlage auf dem privaten Dach, muss kein Gewerbe bei der Stadt/Gemeinde angemeldet werden.
Lediglich beim Finanzamt sind die Einnahmen aus der Stromeinspeisung abzüglich der Ausgaben (Schuldzinsen, Abschreibung, Reparaturen) anzugeben. Dies sind dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Beitrag von bemmchen - 16.10.11 - 14:49 Uhr
aber nur wenn dies wirklich eingespeist wird ins öffentlich netz und dafür vergütung gezahlt wird...wenn es privat genutzt wird komplett ohne öffentliche einspeisung dann nicht
