ich bin so richtig sauer!!!!!
Hallo erst mal und danke fürs lesen .... :O)
Ich habe in der 6. Woche ein Beschäftigungsverbot bekommen. Aus der Zeit habe ich ich 30 Wochenstunden gearbeitet und 29 Tage Urlaub und einen Rest Überstunden über behalten. Dieses wurde mir alles genehmigt und nach meienr Elternzeit sollte ich das dann abfeiern .... Der Urlaub (alt und neu) wurden berechnet und beantragt, sogar genehmigt .... momentan feier ich meinen alten Urlaub ab und bekomme mittendrin ne Mitteilung, "hahaaaaaaaa, alles falsch berechnet!!" so ja nciht, ab wieder an die Schüppe und mir wurde mehr als die Hälfte meines Urlaubs einfach gestrichen .... einfach so, ach, wurde ja nur falsch berechnet ....
.... kann sowas echt sein, schon genehmigter Urlaub, den ich grad abfeier??? Ich fühle mich so verarscht, wenn man mal überlegt, was 20 tage, die nun weg gekürzt wurden auch an Gehalt bringen .... WÜRDEN .... Was wäre, wenn wir ne längere Reise in dem Urlaub geplant hätten??? Wer würde dafür aufkommen?
Muss ich mir jetzt echt n Anwalt suchen und meinen zustehenden Urlaub einklagen? Ich hab alles schriftlich hier liegen ....
Oh mann, bin ich sauer, ..... 

















Wir wars bei Euch? Wurdet ihr auch so verarscht????
Es kann echt nicht wahr sein, Urlaub nach Elternzeit ..... wer noch?
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Beitrag von anneli1105 - 16.10.11 - 13:51 Uhr
Beitrag von fritzchen08 - 16.10.11 - 14:42 Uhr
hi du warst doch sicher 3 jahre zu hause oder? wie kann man dann noch urlaubsanspruch von vor der geburt haben?? da sind ja dann 3 jahre vergangen... bei mir war es so ich hab nach 8 wochen wieder angefangen zu arbeiten und hatte dann noch ca 3 wochen resturlaub aus dem laufenden jahr... aber nach 3 jahren noch anspruch vor der geburt geltend machen find ich schon seltsam... für dieses jahr hättest du natürlich anspruch fürs ganze jahr.... lg
Beitrag von susannea - 16.10.11 - 15:05 Uhr
Entschuldige, aber wenn man keine Ahnugn hat, sollte man besser den Mund halten.
Urlaubsanspruch von vor der Elternzeit kann frühestens 12 Monate nach Ablauf der Elternzeit verfallen. Endet die Elternzeit am 13.3.2011 z.B. verfällt der Urlaub am 31.12.2012!
Also erstmal etwas BEEG und MuSchG lesen udn dann noch mal über die Antwort nachdenken!
Beitrag von windsbraut69 - 16.10.11 - 18:47 Uhr
Das ist nicht seltsam, sondern völlig normal.
Urlaubsanspruch verfällt während BV, Mutterschutz und Elternzeit nicht.
Beitrag von lilianliddy - 16.10.11 - 14:46 Uhr
Kann es sein, dass das die Urlaubstage aus dem Beschäftigungsverbot sind und nicht davor, dann kommt es mit der Rechnung hin.
Kann dir leider nicht sagen, ob man im BV Urlaubsanspruch hat.
LG
Beitrag von susannea - 16.10.11 - 15:06 Uhr
Natürlich hat man da Urlaubsanspruch, ist wie gearbeitet.
Beitrag von susannea - 16.10.11 - 15:08 Uhr
So, jetzt mal ganz langsam, du schriebst etwas wirr.
Wann endete deine Elternzeit? Wann endete dein Mutterschutz?
Wiviele Urlaubstage hast du pro Jahr?
Wie arbeitest du jetzt?
All diese Frage müsstet du uns schon beantworten, wenn wir dir sagen sollen, ob was falsch berechent wurde.
Klar kann man nämlich Fehler machen, ob man das dann auf Kosten der AN einfach korrigieren kann, ist aber fraglich!
Für Kosten, die entstehen durch genehmigten Urlaub, der dochnicht genommen werden darf, kommt der AG auf!
Beitrag von ichbins04 - 16.10.11 - 17:31 Uhr
hallo,
nein bei mir hat das alles geklappt !!
ich habe mir allerdings, als ich darmasl in ez gegangen bin die urlaubstage die ich noch ausstehen hatte schriftlich geben lassen.
deshalb bekomme ich diesen monat richtig viel kohle , obwohl ich nicht arbeite 
kannst du beweisen, wieviel urlaub du noch hast ??
glg
Beitrag von jurbs - 16.10.11 - 20:32 Uhr
wieviel % arbeitest Du denn jetzt? wenn Du nur 50% arbeitest hast auch nur 50% Urlaubsanspruch - auch wenns Resturlaub ist, der in ner 100% Zeit erarbeitet worden ist
Beitrag von hippogreif - 16.10.11 - 21:38 Uhr
Was fürn Quatsch ist das denn???
Nur weil man TZ arbeitet, halbiert sich nicht automatisch der Urlaub! Was Du meinst, sind Leute, die nur 2 Tage die Woche arbeiten. Aber wenn Du jeden Tag 4 Stunden arbeitest, hast Du natürlich Recht auf 100% Urlaub.
Bitte erst informieren, dann schreiben!
Beitrag von jurbs - 16.10.11 - 21:42 Uhr
ok, dann hab ich das falsch geschrieben ... bei uns kann man nur tagewiese reduzieren, das hätte ich vielleicht erläutern müssen
ich finde es absolut unverschämt, dass mein Resturlaub reduziert wird, nur weil ich 4 Tage plus Dienste arbeite und nicht mehr 5 plus Dienste ... Urlaub nehm ich eh nur tageweise ... darum hab ich mich damit auseinander gesetzt und bin schon informiert, keine Sorge!
Beitrag von susannea - 16.10.11 - 22:26 Uhr
Was ist daran unverschämt, dass du nicht plötzlich mehr Wochen frei hast als vorher?!?
Beitrag von sassi31 - 17.10.11 - 00:17 Uhr
Aber den Resturlaub zu reduzieren, ist schon frech. Der verfällt bzw. verringert sich doch nicht, wenn die Arbeitstage reduziert werden. Der Anspruch ist noch immer da.
Beitrag von susannea - 17.10.11 - 07:12 Uhr
Da wird ja nichts reduziert, du hast die identische Anzahl der Wochen (so wies im BurlG auch berechnet wird), nur benötigst du dafür weniger tage, die man frei nehmen muss, weil ja dazwischen eh frei ist.
Und nein, dementsprechend ist da ncihts frech bei, das wurde scheinbar nur nicht verstanden!
Beitrag von jurbs - 17.10.11 - 09:28 Uhr
aber da ja viele Arbeitnehmer keine Wochen nehmen, sondern nur Tage .... ist das völliger Nonsens
um genauzusein reiche ich meinen Urlaub in STUNDEN ein, nicht mal in Tagen und schon gar nicht in Wochen!
Beitrag von susannea - 17.10.11 - 10:06 Uhr
Wenn ihr euch nicht daran haltet, wie Urlaub nach dem Gesetz berechnet wird, ist das doch aber nicht das Problem des Gesetzes. Dann musst du deinen Ag darauf hinweisen, dass es falsch ist, dass ihr Uraub in Stunden einreicht!
Beitrag von jurbs - 17.10.11 - 10:10 Uhr
ist ein großes öffentliches Haus mit über 6000 Arbeitnehmenr, das tarifangelehnt zahlt und handelt ... ich habe kein Problem damit Urlaub in Stunden einzureichen, schließlich könnte man theoretisch auch halbe Urlaubstage nehmen
Beitrag von sassi31 - 17.10.11 - 23:51 Uhr
Der Punkt ist aber, dass die Urlaubstage vor der Elternzeit einen ganz anderen finanziellen Wert hatten, weil ein höheres Gehalt zugrunde lag. Für mich ist das durchaus was anderes.
Heißt, wenn die Urlaubstage vor der Elternzeit ausgezahlt worden wären, hätte die TE mehr Geld dafür erhalten, als nach der Elternzeit bei reduzierter Stundenzahl. Das kann doch wohl nicht ok sein.
Beitrag von sassi31 - 17.10.11 - 23:53 Uhr
Nachtrag: Der Anspruch ist schließlich vor der Elternzeit entstanden.
Beitrag von susannea - 18.10.11 - 07:20 Uhr
KLar ist das ok, denn auf Urlaubsauszahlung hat man grundsätzlich nur bei Vertragsende Anspruch!
Also hinkt der Vergleich!
Beitrag von jurbs - 17.10.11 - 09:27 Uhr
im öffentlichen Dienst offenbar doch .. die nette Verwaltungsdame hat mir sogar die Paragraphen rausgesucht
Beitrag von jurbs - 17.10.11 - 09:25 Uhr
wenn ich aber keine Wochen Urlaub nehme, sondern nur Tage - da ist es ein riesiger Unterschied!
habs gottseidank grad noch so rausbekommen und konnte einen Teil des Resturlaubs nehmen. wollen eigentlich ca 1/2 Jahr 4 Tage arbeiten aber immer 1 Tag Urlaub nehmen, dass ich quasi 3 Tage hätte arbeiten müssen - das geht so viel schlechter
Beitrag von susannea - 17.10.11 - 10:05 Uhr
Da wolltestr du dir also einen Vorteil mit verschaffen und das ist doch klar, dass das der Ag bzw. vorher schon das BUrl G nicht mitträgt.
Es wird offiziell eben in Wochen gerechnet, ob es dir passt oder nicht!
Beitrag von jurbs - 17.10.11 - 10:16 Uhr
was für einen Vorteil hätte ich davon?
wenn ich sagen wir mal 24 Tage Urlaub im Jahr habe könnte ich jeden Monat 2 Tage nehmen - wo ist da der Nachteil ihn am Stück wochenweise nehmen zu müssen/dürfen/können?
mein Mann (kleineres Büro) kann aus betrieblichen Gründen dieses Jahr gar keine Woche am Stück Urlaub nehmen und nimmt darum ab und an nen Freitag frei, dass er nicht zuviel Resturlaub hat wegen den betrieblichen Rückstellungen ... tagesweise Urlaub zu nehmen ist alles andere als ungewöhnlich!
ich finde es ok, dass ich bei ner 4 Tage Woche 80% Urlaubsanspruch bekomme, aber wenn ich noch Resttage habe, die in einer 100% Zeit erarbeitet worden sind, warum sollte man diese reduzieren. Zumal diese Tage in einer Zeit entstanden sind, in der ich keinen Urlaub nehmen durfte (Mutterschutz) ... das Ende vom Lied ist, dass die meisten Arbeitnehmer nach Elternzeit erst mal 100% anfangen und sofort den Resturlaub nehmen und dnan reduzieren auf die Wochentage, die sie später arbeiten wollen - riesige Bürokratie - das kann nicht Sinn der Sache sein!
Beitrag von susannea - 17.10.11 - 10:19 Uhr
Du verstehst das System des urlaubs einfach nicht, da kann ich dir hier noch soviel erklären.
Aber klar ist, der Ag macht es genau nach dem Gesetz bei der Kürzung!
Und das ist nicht nur im öffetnlichen Dienst so, sondern auch überall anders!
