Hallo... Habe mal eine komplizierte Frage...
Vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Hat mein Mann ein Recht auf eine bezahlte Umschulung auch wenn er keine abgeschlossene Berufsausbildung hat? Er hat eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, die aber vor dem "Gesetz" nicht als solche anerkannt wird. Nun ist er auf einer Reha und die Möglichkeit besteht, dass er in seinem Beruf nicht mehr weiter arbeiten kann.
Welche Möglichkeiten gibt es denn nun? Mr. Google kann mir zu dem Thema auch nicht wirklich helfen, da es sehr kompliziert ist... Das Angebot ist unglaublich, aber was brauchbares habe ich noch nicht gefunden.
Er hat nur einen Hauptschulabschluß, welche Möglichkeiten hat er denn damit? Die Mittlere Reife nachzuholen, erscheint ihm als viel zu spät und langwierig... Immerhin muss er ja auch schauen, das er in dieser Zeit arbeitet, damit die Kasse stimmt...
Sehen wir den Wald gerade vor lauter Bäumen nicht, oder ist es wirklich so verwirrend?
Danke für eure Hilfe...
Recht auf Umschulung ohne Berufsausbildung?
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Beitrag von ooojuleooo - 16.10.11 - 18:56 Uhr
Beitrag von delfinchen - 16.10.11 - 19:06 Uhr
Hallo,
hat er nur einen normalen Hauptschulabschluss oder einen Qualifizierenden Hauptschulabschluss? Bei zweiteren bestünde eventuell die Möglichkeit, dass er sich den Quabi ausstellen lässt, was einem Mittleren Abschluss entspricht.
Ansonsten denke ich schon, dass er eine Berufsausbildung beendet haben muss um eine Umschulung zu bekommen. Aber da bin ich mir nicht wirklich 100% sicher.
LG,
delfinchen
Beitrag von ooojuleooo - 16.10.11 - 19:11 Uhr
Was ist denn ein qualifizierender Hauptschulabschluß? Ich denke nur einen normalen... Ist ja auch schon ein paar Jahre her... Er ist jetzt 35...
Beitrag von delfinchen - 16.10.11 - 20:02 Uhr
Hallo,
den gab es damals schon - wenn er ihn also hätte, dann wüsstest du es (bzw. er
).
LG,
delfinchen
Beitrag von heschen333 - 16.10.11 - 21:33 Uhr
sehr hilfreiche Antwort!
Beitrag von king.with.deckchair - 16.10.11 - 19:35 Uhr
"Nun ist er auf einer Reha und die Möglichkeit besteht, dass er in seinem Beruf nicht mehr weiter arbeiten kann."
Da ist der erste Ansprechpartner der Rententräger und auch die Agentur für Arbeit, ober er nicht im Rahmen der "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" eine Umschulung erhalten kann.
http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/bw_buerger/weiterbildung_reha.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufliche_Rehabilitation
Weiters gibt es noch das, was der Volksmund "Umschulung" nennt, im Rahmen des § 77 SGB III, aber da dein Mann evtl. ein "Reha-Fall" ist, wird zunächst mal diese Schiene geprüft.
Bei § 77 SGB III gilt unter anderem:
"(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie
1. über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder
2. nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist."
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Publikation/HEGA-12-2010-Anpassung-GA-Anlage-8.pdf
Bei euch wäre wohl Nummer 2 relevant. Wobei ich mich aber frage, was er da für eine "Berufskraftfahrer"-Ausbildung hat, die nach deinen Angaben "vor dem Gesetz" nicht anerkannt sein soll. Das ist ein anerkannter Ausbildungsberuf und zwar bestimmt schon seit mind. dreißig Jahren.
Gruß
Ch.
Beitrag von ooojuleooo - 17.10.11 - 18:38 Uhr
Danke für deine Antwort! Wusste gar nicht, das es bei der Arbeitsagentur auch dieses Suchkriterium gibt! Das hat mir auf jeden Fall weitergeholfen! Dafür bekommst du gleich mal ein Sternchen... 
Er hat die Ausbildung bei einer Fahrschule gemacht... Vollzeit über mehrere Wochen. Er hat das auch zu mir gesagt, das die Ausbildung nicht anerkannt wird. Also vor dem Bgf, Polizei, Arbeitgeber usw. schon, aber eben nicht, wenn es um solche Dinge geht... Mehr weis ich im Moment auch nicht!
Beitrag von king.with.deckchair - 18.10.11 - 22:18 Uhr
Hui, mein erstes Sternchen!
Beitrag von querulantin123 - 16.10.11 - 19:48 Uhr
Ich habe eine Umschulung bezahlt bekommen, ohne vorher eine abgeschlossene Ausbildung gehabt zu haben. Das schien aber ziemlich stark im Ermessen des Sachbearbeiters und dem Füllstand des AA-Budgets zu liegen damals.
Beitrag von jeannylie - 16.10.11 - 20:45 Uhr
Ich glaube das gilt dann gar nichts als Umschulung, sondern als Ausbildung bzw. Aufstiegsfortbildung.
Meine Mutter hatte vor einigen Jahren das gleiche "Problem". Sie hatte nie eine Ausbildung gemacht und immer Hilfsjobs in der Pflege gemacht, sie hat dann ohne Probleme eine Ausbildung zur Altenpflegerin vom AA bezahlt bekommen, eben weil sie ja nie eine gemacht hat.
LG
Beitrag von krokolady - 17.10.11 - 11:54 Uhr
ich hab mit damals 24 meine Umschulung zur Reiseverkehrskauffrau begonnen ohne eine vorherige Ausbildung gehabt zu haben. War einfach nur Hausfrau und Mutter.
Finanziert wurde es über das Arbeitsamt, und gemacht hab ich die Umschulung bei der DAG
Beitrag von ooojuleooo - 17.10.11 - 18:39 Uhr
Danke für eure Antworten!
