hallo.
habe mich in einem altenheim im nachtdienst als examinierte beworben.
die heimleitung meinte doch dann tatsächlich , da es ein privates unternehmen sei würde sie weder sonn.- noch feiertagszuschläge zahlen. nun meine frage, ist das rechtlich erlaubt?
habe versucht was aus dem netz zu erfahren, ob es rechtl. mindest vergütung gibt, aber leider nichts gefunden....
wer weiß dazu was?
vielen dank schon mal
zuschläge im nachtdienst
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Beitrag von jillian73 - 16.10.11 - 21:57 Uhr
Beitrag von jurbs - 16.10.11 - 22:01 Uhr
zuerst mal die Frage ob das dann Arbeitszeit ist oder Dienstzeit ... ggf ist reine Arbeitszeit ja besser bezahlt als Dienst plus Zuschläge ...
Beitrag von jillian73 - 16.10.11 - 22:07 Uhr
nachtdienst im altenheim heißt lagern , inkont. versorgung u. was die noch wollen pflegeplanung schreiben ggf, medizinische notfallvers. ärtzl. kommunikation , standart dinge wie dokumentation usw.
weiß nicht in wie weit du dich mit der pflege auskennst.
meine frage war einfach nur , ist es erlaubt im nachtdienst zuschläge nicht zu zahlen, ist es irgenwo per gesetz festgehalten
Beitrag von jurbs - 16.10.11 - 22:17 Uhr
das beantwortet die Frage nicht, ob Du nach Arbeitsstunden berechnet bekommst oder Dienststunden
ich bekomm z.B. im Nachtdienst am Wochenende (bei letztendlich mehr Arbeit) deutlich weniger als tagsüber unter der Woche ... man muss vorher wissen wofür man kämpfen will
ob das zulässig ist kann ich Dir nicht 100% sagen - Zuschäge gehöre zu Tarifvereinbarungen und wenn die als privates Unternehmen keinen Tarif zahlen müsste das zulässig sein ...
Beitrag von zwiebelchen1977 - 16.10.11 - 22:08 Uhr
Hallo
Er muss es dir nicht zaheln.ER kann dir dafür auch Erzatruhetage anbieten.
Einen rechtlichen Anspruch hast du nicht
Bainca
Beitrag von jillian73 - 16.10.11 - 22:11 Uhr
das will sie auch nicht. sie will den nachtdienst überhaupt nicht vergüten, da es ihrer meinung nach alles zu teuer ist für ein privates unternehmen
Beitrag von diana1101 - 17.10.11 - 09:55 Uhr
Ganz ehrlich, dann würde ich es nicht machen.
Nachtdienst ist eh schon hart.. und das dann noch für genausoviel Geld, wie im Tagsdienst.. nein danke!
MFG Diana
Beitrag von rastamanattila - 17.10.11 - 11:01 Uhr
Es gibt keine Verpflichtung für den Arbeitgeber Dir irgendwelche Sonn- oder Feiertagszuschläge zu zahlen. Dabei ist es auch völlig egal, ob privater Anbieter oder nicht.
Ich arbeite auch bei einem privaten Anbieter, der zahlt diese Zuschläge an alle, die solche Dienst leisten.
