Hallo ihr lieben,
mein Mann ist in Elternzeit und bekommt Elterngeld knapp 900 euro. Dann wurde uns Wohngeld in Höhe von 300 berechnet desweiteren bekommen wir noch 184 Kindergeld.
Bis September war ich Studentin und hab für mich und die Maus Bafög bekommen, ab Oktober hab ich mich beurlauben lassen, weil ich das Semester nicht machen kann, weil mein Mann ab Dez. Arbeiten geht, und ich dann in Elternzeit gehe. So, als ich noch Studentin war, haben wir Kindergeldzuschlag bekommen, und nun haben wir viiiiiel weniger Geld (Bafög entfällt knapp 700 €) und uns wird der ZUschlag gestrichen. Und in der Begründung steht: Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden. Also das verstehe ich nicht. Denn wenn die nicht vermieden wird, so sollten wir doch erst recht den Zuschlag bekommen, oder was muss man da beachten? Ich versuch schon den ganzen Morgen da anzurufen, aber immer sind alle Leitungen besetzt
) Ich frag mich, wo man dann sonst noch einen Antrag stellen kann, um die zwei Monate zu überbrücken. ( So gesehen, haben wir natürlich mit meinem Mann vorgesorgt, und einbisschen zus Seite gelegt, damit wir hier durch kommen, aber schön wäre es natürlich wenn man uns in den zwei Monaten iwo noch unter die Arme greift. Die 140 € Kindergeldzuschlag wären da optimal. Aber vielleicht kann man noch iwo anders einen Antrag stellen.
Ich danke für jeden Tipp und jede Antwort.
LG
Calsey
Elterngeld, Wohngeld, Kindergeld= zu wenig (Kindergeldzuschlag?)
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Beitrag von calsey - 17.10.11 - 12:02 Uhr
Beitrag von marion2 - 17.10.11 - 12:04 Uhr
Hallo,
du musst dann ALGII beantragen. Mach das schnell, die Bearbeitung dauert manchmal etwas länger.
Gruß Marion
Beitrag von calsey - 17.10.11 - 14:50 Uhr
Vielen lieben Dank 
Beitrag von hedda.gabler - 17.10.11 - 12:21 Uhr
Hallo.
>>> Und in der Begründung steht: Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden. <<<
Das bedeutet, dass Ihr Euch für zwei Monate bewusst bedürftig macht, wenn Ihr beide gleichzeitig zu Hause seid.
LG
Beitrag von anarchie - 17.10.11 - 13:20 Uhr
Hallo!
Na, ihr macht euch willentlich bedürftig, weil ihr beide zuhause seid!
Hätte dein Mann vor oder nach dir EZ genommen..dann wäre es ok gewesen.
gruß
Beitrag von coppeliaa - 17.10.11 - 13:22 Uhr
hi!
"Und in der Begründung steht: Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden. Also das verstehe ich nicht."
das dürfte die crux sein. wenn du eh ab oktober beurlaubt bist, dann kann ja dein mann locker wieder arbeiten gehen, oder? da er aber erst ab dezember wieder geht habt ich euch freiwillig eine lücke geschaffen. oder du suchst dir für diese zwei monate einen aushilfsjob!
lg
Beitrag von carrie23 - 17.10.11 - 13:43 Uhr
Du bist Studentin und verstehst den Satz "Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden" nicht?
Lernt ihr eigentlich heutzutage noch was in der Schule?
Ihr beide macht euch mutwillig bedürftig, was ist daran nicht zu verstehen?
Beitrag von calsey - 17.10.11 - 14:49 Uhr
vielen Dank für die ja so hilfreiche Antwort
.
Ich weiß auch nicht wie mit Wirtschaftsmathe bei der Frage nicht helfen konnte, ich trottel
Beitrag von carrie23 - 17.10.11 - 15:17 Uhr
Entschuldige ich hab gar nicht studiert und kapier den Satz
Beitrag von calsey - 17.10.11 - 16:47 Uhr
also sind wir uns einig, dass es nichts mit Bildung zu tun hat 
davon abgesehen hat der Ausdruck nichts damit zu tun, dass wir beide zu Hause sind, aber das hab ich ja schon geschrieben
Beitrag von marion2 - 18.10.11 - 07:45 Uhr
Du verstehst den Satz nicht richtig.
Das ist eine Floskel. Die steht IMMER im Bescheid, wenn mit Wohngeld und Kindergeld nicht die ALGII-Grenze erreicht wird. AUCH, wenn beide Elternteile Vollzeit arbeiten gehen würden.
Beitrag von calsey - 17.10.11 - 14:54 Uhr
Danke euch für die Antworten.
Ich hab da doch noch jemanden erreichen können, und die Frau am Tel. meinte tatsächlich, dass es bedeutet, dass die 140€ Kinderzuschlag uns nicht aus der Hilfebedürftigkeit holen. Und da wir ja nun mehr Wohngeld bekommen, als soll ich Widerspruch stellen und hoffen, dass es dann klappt. wenn nicht, soll ich Alg 2 beantragen.
Mein Mann wollte nun mal nicht die schnelle Entwicklung unserer Tochter verpassen, und länger zu Hause bleiben, sonst arbeitet er immer von 8 bis 20 uhr. Daher haben wir es so geregelt. Er wäre länger geblieben, wenn er könnte. Aber naja, wir haben es uns so gewünscht, und wenn es einen Weg gibt, schön, wenn nicht, dann haben wir ja dafür auch gesparrt 
LG
Calsey
