Hallo,
ich weiß jetzt nicht ob ich hier richtig bin: ich frag einfach mal.
Mein Mann und ich haben uns jetzt getrennt, er ist ausgezogen. Wir haben einen gemeinsamen Sohn von 11 Monaten. Ich bin zurzeit daheim, bekomme aber leider kein Elterngeld mehr, ich hab mir das auf 12 bzw. 10 abzl. Mutterschutz auszahlen lassen, weil er genug verdient und ich eigentlich auch nach 1,5 Jahren wieder arbeiten gehen wollte. Wg. der Trennung ist das jetzt wohl nicht mehr so einfach.
Meine Frage daher: Kann ich irgendwo etwas beantragen? Ich muss ja jetzt irgendwie von etw. leben. Klar, dass mir jetzt Unterhalt für mich und meinen Sohn vom Kindsvater und noch-Ehemann zusteht, aber wenn er nicht genug haben sollte, krieg ich ja nichts mehr von ihm oder? Ich wohne zusammen mit meinen Eltern im Eigenheim, ich habe oben eine kleine Wohnung. Sie werden mich zwar nicht rausschmeißen, aber ich möchte denen halt auch nicht auf der Tasche liegen.
Ich war noch nie in so einer Situation, ich hab bis jetzt immer für mich selbst gesorgt und war noch nie von jmd. abhängig, daher weiß ich jetzt gar nicht, was ich machen kann, darf und soll.
Viell. kann mir ja einer aus Erfahrung oder so weiterhelfen.
Vielen Dank
Nully
Finanzen nach der Trennung
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Beitrag von nully - 17.10.11 - 15:45 Uhr
Beitrag von senior666 - 17.10.11 - 16:05 Uhr
pgi mal Daumen: KU gem. Ddorfertabelle, diese Summe vom Nettogehalt abziehen, dann stehen dir wenn dein Noch mehr als 1150€ hat bis zu 770€ (mind.) zu.
Beitrag von bruchetta - 17.10.11 - 16:34 Uhr
Wie Du selbst schreibst, verdient Dein Mann gut.
Deshalb wird er für Euch beide dementsprechend gut Unterhalt zahlen können und müssen.
Wenn Du damit noch nicht auf eigenen Füßen stehen kannst, würde ich erstmal bei Deinen Eltern wohnen bleiben.
Es dauert ja nicht mehr sooo lange bis der Kleine 1,5 Jahre alt ist und Du wieder in Deinen Job einsteigst.
Beitrag von zwillinge2005 - 17.10.11 - 17:26 Uhr
Hallo Nully,
Du schreibst selber Dein MAnn verdiene ausreichend Geld und Du willst in 6 Monaten wieder arbeiten. Was hat das mit dem Auszug Deines Mannes zu tun? Die Kinderbetreuung wirst Du 6 Monate vor dem geplanten Widereinstieg doch schon lange geplant haben zusätzlich wohnst Du im Haus mit den Eltern zusammen - die könnte wahrscheinlich im Notfall einspringen - wozu dann bitte staatliche Hilfen?
LG, Andrea
Beitrag von twisterdister - 17.10.11 - 17:32 Uhr
Du willst Deinen Eltern nicht auf der Tasche liegen, aber der Gesellschaft?
Wie schon geschrieben wurde, erst mal ist Dein Mann noch zuständig, Ihr habt Euch ja erst getrennt...
Beitrag von manavgat - 18.10.11 - 10:16 Uhr
Du brauchst unbedingt einen Mietvertrag für Deine Wohnung und musst die Miete unbar, d. h. per Überweisung zahlen.
Stell sofort einen Antrag auf ALG2 bei der nächsten ARGE und beauftrage eine Anwältin damit, den Unterhalt beizutreiben. Du bekommst PKH, also mach Dir wegen der Kosten keine Gedanken, weise aber die Anwältin vor Vergabe des Mandats darauf hin.
Gruß
Manavgat
