Klausel im Arbeitsvertag?! Bitte helft mir!

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Beitrag von dabe77 - 17.10.11 - 18:12 Uhr

Hallo! #winke

ich habe meinen Arbeitsvertrag bekommen, bin sehr zufrieden damit, doch eine Klausel lässt mich stutzen...

Da steht:

"Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass der Lohnfortzahlungsanspruch nach §616 BGB im Falle der Erkrankung eines Kindes des Arbeitnehmers ausgeschlossen ist. Dem Arbeitnehmer ist mitgeteilt worden, dass er entsprechende Ansprüche gegenüber der Krankenversicherung geltend machen kann."

Funktioniert das so? Was passiert wenn mein Kind wirklich krank werden sollte?

Bitte klärt mich auf,

liebe Grüße

dabe

Beitrag von senior666 - 17.10.11 - 18:17 Uhr

im Vertrag steht bestimmt auch die salvatorische Klasel und damit ist dieser § ausgehebelt.

Beitrag von seikon - 17.10.11 - 18:19 Uhr

Wieso sollte der ausgehebelt werden? Der Passus ist völlig in Ordnung. Bei Kinderkranktagen musste der AG noch nie das Gehalt weiter zahlen. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt nur bei der eigenen Erkrankung.

Beitrag von senior666 - 17.10.11 - 18:25 Uhr

oops,#sorry, ich hatte Krankenkasse überlesen. Hast Recht.

Beitrag von seikon - 17.10.11 - 18:32 Uhr

Naja, selbst wenn das mit der Krankenkasse nicht drin stehen würde müsste der Arbeitgeber bei Kindkranktagen keinen Lohn weiter zahlen. Das kann er ausschließen.

Es gibt ja auch Situationen, in denen die Eltern kein Geld von der Krankenkasse bekommen. Z.B. wenn das Kind privat versichert ist und kein Krankentagegeld vereinbart wurde.

Beitrag von susannea - 17.10.11 - 19:55 Uhr

Er kann dies im Vertrag ausschließe, tut er hiermit. MAcht er dies nicht, muss er zahlen!

Beitrag von susannea - 17.10.11 - 19:55 Uhr

DAs ist falsch, wenn der Ag diese Klausel nicht im Vertrag hat, dann muss er eben bei Kinderkrankentagen auch weiter zahlen!

Beitrag von parzifal - 18.10.11 - 17:17 Uhr

Lezteres ist nicht richtig. Wenn dies so wäre, dann wäre der Passus ja überflüssig.

Wenn ein Kind krank ist und keine Betreuungsmöglichkeit besteht, dann muss der AG den AN freistellen UND Lohn zahlen (ca 5 Tage im Jahr).

Die Zahlungspflicht kann der AG aber vertraglich ausschließen was er bei der TE gemacht hat.

Beitrag von parzifal - 18.10.11 - 17:18 Uhr

"Letzteres"

Beitrag von seikon - 20.10.11 - 08:04 Uhr

Ja, so meinte ich das auch. Vielleicht ein wenig blöd ausgedrückt von mir. Natürlich muss der AG lohn weiter zahlen, wenn er kinder krank tage nicht explizit ausschließt. Aber wenn er das vertraglich ausschließt, dann muss das mit der krankenkasse nicht extra mit rein. Dem AG kann es dann egal sein, wo der AN sein geld her bekommt, da ja eben nicht alle kinder/eltern anspruch auf geld von der krankenkasse haben. So meinte ich das.

Beitrag von parzifal - 20.10.11 - 15:53 Uhr

Vermutlich hat es der AG reingeschrieben weil er Bedenken hat, dass er Probleme bekommen könnte wenn der AN aus Unwissenhait sich nicht an die Krankenkasse wendet. Also nach dem Motto "sicher ist sicher".

Beitrag von seikon - 17.10.11 - 18:17 Uhr

Das ist völlig legal und in Ordnung so.

Wenn dein Kind krank sein sollte und du für dessen Betreuung zuhause bleiben musst, dann muss dir dein Arbeitgeber für diese Tage keinen Lohn zahlen.
Du musst dir dann vom Kinderarzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen. Dich quasi "Kindkrank" schreiben lassen. Mit dieser Bescheinigung kannst du dann bei der Krankenkasse, bei der das Kind versichert ist (wenn es nicht privat versichert ist) deinen Verdienstausfall geltend machen. Die Krankenkasse zahlt dir dann (ich glaube) 70% deines Nettogehaltes für die entsprechenden Tage.

Beitrag von dabe77 - 17.10.11 - 20:52 Uhr

Dankeschön, dann werd ich jetzt unterschreiben!! #huepf