Studentin Unterhalt

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Beitrag von gr202 - 17.10.11 - 19:40 Uhr

Guten Abend,
vielleicht kennt sich jemand aus:

Studentin 19, studiert seit letzter Woche, wohnt zusammen mit ihrer Mutter, diese ist schon vor der Geburt des Mädchens vom Kindervater getrennt. Vater zahlt Unterhalt.

Nun hat der Vater angefragt, wie es mit Einkünften, Studienbescheinung, etc. ausschaut. Die Studentin verdient in einem Minijob 300 Euro im Monat (arbeitet im Supermarkt). Die Kindermutter meinte nun, sie müßte diesen Betrag nicht angeben, weil Einkünfte einer Studentin bis 8000 Euro im Monat nicht berücksichtigt werden dürfen beim Unterhalt. Kann das sein? Oder hat die Mutter sich da mit dem Kindergeld vertan?

Meiner Meinung nach zählt das Einkommen der Studentin, allerdings lohnt es sich für das Mädel dann überhaupt, neben dem Studium zu jobben, wenn ihr Einkommen dann angerechnet wird.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß
GR

Beitrag von senior666 - 17.10.11 - 19:47 Uhr

8000 okay, aber nicht € sondern japanische Yen... dann kommt es vielleicht hin

Beitrag von comapo - 17.10.11 - 20:49 Uhr

Hallo,

eigenes Einkommen wird angerechnet. Allerdings ist die Mutter auch zu Barunterhalt verpflichtet. Sie kann doch mit den Eltern reden, ob ein Teil ihres Einkommens anrechnungsfrei bleibt.

Ich würde auf Kommunikation setzen.

Die Einkünfte zu verschweigen halte ich für keine gute Idee, findet der Vater es raus, kann sie mit der Verschleierung von eigenen Einkünften (und somit Erhöhung ihrer Bedürftigkeit) ihren Unterhaltsanspruch verwirken.

LG

Beitrag von gr202 - 17.10.11 - 21:46 Uhr

Ich habe ihr auch schon gesagt, dass ich nicht glaube, dass das, was ihre Mutter sagt, stimmt. Allerdings meinte sie dann, wenn ihr Minijob angerechnet würde, würde sie ihn aufgeben, um mehr Zeit fürs Studium zu haben. Der Vater verdient wohl sehr gut (kenne ihn nicht).

Sie wohnt bei der Mutter, da muß meines Wissens kein Barunterhalt geleistet werden, oder?

Gruß
GR

Beitrag von comapo - 17.10.11 - 23:35 Uhr

Doch.

Also, sie kann ihn natürlich in Naturalien leisten, wenn das Kind einverstanden ist. Aber der gesamte Anspruch des Kindes verteilt sich auf beide Eltern. Einfach ausgedrückt: Wenn das Einkommen der Eltern einen Unterhaltsanspruch von 500 Euro ergeben würde, die Mutter verdient vom Gesamtelterneinkommen 2/5, der Vater 3/5, dann muss der Vater 300 zahlen, die Mutter 200. Erbringt sie die in Kost und Logis, erhöht das aber nicht den Baranteil des Vaters.

Ehrlich gesagt finde ich die Einstellung des Mädels nicht gut. Das ist der Beginn einer "das steht mir zu"-Haltung ohne Eigenverantwortung. Wenn sie neben dem Studium jobben kann und damit auch ihre Eltern entlastet, was ist dann daran verkehrt?

LG

Beitrag von gr202 - 18.10.11 - 12:21 Uhr

Ich gebe Dir vollkommen recht. Aber leider denkt nicht jeder so.
Danke für Deine Antwort.