Hallo ihr Lieben!
Ich wusste nicht genau, wie ich die Frage genau formulieren sollte, deshalb hier noch mal die Langfassung:
Im März 2010 hatte mein Mann einen Wildschaden. Wir schrammten gerade so an einem wirtschaftlichen Totalschaden vorbei. Das Fahrzeug war jedoch noch fahrtauglich und kam in diesem Zustand durch den TÜV. Also entschieden wir uns, uns den Schaden zunächst ausbezahlen zu lassen und uns dann, wenn wir genügend Geld zusammen hatten, ein anderes Auto zu kaufen. Gesagt, getan. Jedoch wurde die MwSt. von der Versicherung einbehalten. Der Versicherungsvertreter wies uns auch darauf hin, dass wir die Möglichkeit hätten, die MwSt. ausbezahlt zu bekommen, sobald wir nachweisen könnten, dass das Auto durch ein anderes ersetzt wurde.
Vor vier Tagen haben wir nun unser neues Auto in Empfang nehmen dürfen und verfügen natürlich über eine Rechnung, in der die MwSt. ausgewiesen ist. Allerdings ist der Wildschaden nun schon 1,5 Jahre her und ich frage mich, ob man nach dieser Zeit noch die Auszahlung der MwSt. fordern kann!?
Gibt es da eine Frist, innerhalb der man den Kauf eines Ersatzfahrzeuges nachweisen muss, um noch an die MwSt. zu kommen? Wenn ja, welchen Zeitraum umfasst sie? Gibt es da irgendein Gesetz, das diesen Sachverhalt regelt? Und steht uns das Geld in unserer Situation tatsächlich zu?
Und wäre es rechtens, eine mögliche Auszahlung der MwSt. (falls uns das Geld tatsächlich zustehen sollte) an die Bedingung zu knüpfen, dass man das Neufahrzeug ebenfalls wieder bei der alten Versicherungsgesellschaft versichern muss?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen sachkundigen Rat geben könnte. Und bitte: Keine Vermutungen!
Danke im Voraus!
Liebe Grüße
Moeriee
Wie lange kann man MwSt. nach KfZ-Unfall von Versicherung ausbezahlt bekommen (Ersatzbeschaffung)?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von moeriee - 17.10.11 - 20:15 Uhr
Beitrag von comapo - 17.10.11 - 20:46 Uhr
Hallo,
meines Wissens darf die Versicherung die MwSt nur dann einbehalten, wenn der Versicherte Unternehmer und als solcher vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Wenn das nicht der Fall ist, dann wüsste ich nicht, warum die Versicherung die einbehalten hat.

LG
Beitrag von wasteline - 17.10.11 - 21:30 Uhr
Wenn Du einen Schaden nicht reparieren lässt, dann zahlen sie die MWSt nicht aus. Das ist ein völlig normaler Vorgang.
Beitrag von comapo - 17.10.11 - 21:36 Uhr
Ah so. Wieder was dazu gelernt. Danke!
Macht Sinn, ist ja dann echter Schadenersatz und der ist keine umsatzsteuerpflichtige Leistung. Sie behalten sie also nicht ein, es "gibt" einfach keine.
Aber dann kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die dann im Nachhinein noch was auszahlen....
LG
Beitrag von parzifal - 18.10.11 - 16:51 Uhr
Früher (noch nicht allzu lang her) gab es die Umsatzsteuer auch bei Nichtreparatur ersetzt.
Erst aufgrund einer Gesetzesänderung die explizit regelte, dass die Umsatzsteuer nur noch ersetzt wird soweit sie tatsächlich anfällt, gibt es diese nicht mehr ohne Nachweis des tatsächlichen Anfalles.
Beitrag von nick71 - 18.10.11 - 21:52 Uhr
"meines Wissens darf die Versicherung die MwSt nur dann einbehalten, wenn der Versicherte Unternehmer und als solcher vorsteuerabzugsberechtigt ist."
Das ist genau umgekehrt. Bei einem Vorsteuerabzugsberechtigten wird die MwSt. ausgezahlt, bei allen anderen nicht.
Beitrag von nick71 - 18.10.11 - 21:54 Uhr
Wie sich das mit einem Ersatzfahrzeug verhält, weiß ich nicht...aber ich hatte letztens auch einen Vollkaskoschaden und bekam von meiner Versicherung die Auskunft, dass ich innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Schadens noch reparieren lassen kann und mir in diesem Falle die abgezogene MwSt erstattet wird.
Beitrag von moeriee - 19.10.11 - 21:13 Uhr
für deine Antwort! Ja, das ist eben genau mein Problem! Ich finde leider nichts Konkretes wegen des Ersatzfahrzeuges. Wenn ich jetzt bei dem Versicherungsvertreter anrufe und nachfrage, wird er mir wahrscheinlich sowieso sagen, dass es nicht mehr möglich ist, das Geld auszuzahlen. Ob es stimmt oder nicht. Deshalb dachte ich, ich frage hier erst einmal unverbindlich nach. Hätte ja sein können, dass jemand schon einmal diesen Fall hatte...
