Hallo,
ich habe am 12.10.11 meinen Sohn zur Welt gebracht und bin noch in EZ von meinem kleinen, der im Juli 2010 geboren ist.
Für ihn habe ich 2 Jahre EZ genommen.Also bis Juli 2012. Ich weiß,das die EZ von meinem neugeborenen sich an die EZ von meinem erstgeborenen anschließt und ich theoretisch auch erst dann anmelden muss.
Jetzt hat mich aber mein AG angerufen,das sie jetzt schon Bescheid haben wollen.
Und da liegt mein Problem. Ich habe keine Ahnung wie ich es schreiben soll.
Die EZ von Kind 1 endet im Juli . Muss ich dann EZ für Kind 2 ab diesem Datum anmelden ?? Dann endet sie aber vor dem 1. Geb. von Kind 2. Und wie läuft das mit Teilzeit in EZ ??
Ich habe echt null Ahnung und habe schon das Internet durchsucht aber scheinbar bin ich echt begriffsstutzig was diese Sachen angeht.
Kann mir jemand helfen ???
LG Jana
Brauche Hilfe zum Antrag auf Elternzeit
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Beitrag von jana290179 - 17.10.11 - 21:23 Uhr
Beitrag von susannea - 17.10.11 - 21:40 Uhr
Ich würde dem AG mitteilen, dass du dich weder jetzt festlegen musst, noch kannst, noch willst.
Wenn du die Elternzeit jetzt doch schon anmelden willst, was ich ziemlcih dumm fände, dann beginnt sie am 29.7.2012 und warum sollte sie vor dem Geburtstag enden (was sie in der Regel tut, da der Geburtstag der erste Arbeitstag ist)? Du meldest dann einfach bis maximal zum Tag vor dem 3. Geburtstag vom Kind Elternzeit an.
Beitrag von jana290179 - 17.10.11 - 21:46 Uhr
Hallo,
danke,das du mich nicht zu doof findest und mir immer wieder zu diesem Thema antwortest.
Dein erster Satz gefällt mir und ich denke so werde ich es auch machen.
Aber ich sitze auch gerade über dem Antrag für Elterngeld und da muss doch auch vom AG bescheinigt werden wann ich EZ nehme. Wie mach ich es denn da ???
Sorry ,aber wenn du mir diese Frage noch beantworten könntest ??
LG Jana
Beitrag von susannea - 17.10.11 - 21:54 Uhr
Kein Problem.
Da nimmst du die Bestätigung von der letzten Elternzeit, die läuft doch noch auf jeden Fall.
DAs schlimmste, was dir passieren kann, dass sie sagen, du musst eine evtl. spätere Elternzeit dann noch nachreichen oder die Monate nachträglich beantragen.
Wenn noch Fragen dazu sind, einfach stellen.
Beitrag von jana290179 - 17.10.11 - 21:59 Uhr
Super !! Vielen Dank !!
Dann werde ich morgen gleich meinem AG einen Besuch abstatten und mir eine Bestätigung holen. Hab ich nämlich gar nicht. Aber die Elterngeldstelle müsste sie doch haben. 
Oh Gott,das ist ja alles kompliziert.
Auf jeden Fall danke ich dir schon mal.
Schönen Abend noch .
LG
Beitrag von ujn1 - 17.10.11 - 23:40 Uhr
Hi,
was Du schilderst ist ein klassischer Fall von kurzer Geburtenfolge. Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt, kannst Du in diesem Fall bis zum 6. Geburtstag des ersten Kindes in Elternzeit bleiben. Informationen und ein "Kochrezept", um die maximale Länge der Elternzeit zu erreichen, findest Du z.B. in
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/familie-erwerbstaetigkeit/elternzeit.html
Beispiel 3 (Kurze Geburtenfolge II) entspricht ziemlich genau Deiner Lage (mit 18 statt 15 Monaten Abstand). Da Du für diese Ausgestaltung auf die Zustimmung Deines Arbeitgebers angewiesen bist, kann es auch nicht schaden, ihm Deine Pläne mitzuteilen, sobald Du Dir sicher bist, was Du willst und wie lange Du zuhause bleibst.
Teilzeit in EZ (maximal 30h möglich) ist unabhängig davon, für welches Deiner beiden Kinder Du in Elternzeit bist.
LG
