Hallo zusammen,
ich bin noch bis Ende des Monats in Elternzeit und ab Nov. beziehe ich ! erstmal ! ALG 1... Werde mich aber nur mit max. 30 Std./Woche zur Verfügung stellen (wegen der Kinderbetreuung etc.) Das heißt ich bekomme ja auch nur anteilig das ALG! Jetzt frage ich mich nur, was ist wenn ich eine Arbeit finde, die nur 20 Std./Woche beinhaltet? Ich muss dann doch nichts zurück zahlen, oder?
Es ist ja so, das ich in meinem erlernten Beruf weniger Stunden arbeiten müsste, um auf das mindest Gehalt zu kommen, das wir so zum Leben brauchen, als in einem Job mit z.B. weniger Stundenlohn...
Kann man das irgendwie nachvollziehen, was ich meine??
ALG 1: Stelle mich nur Geringfühig zur Verfügung, was wenn Job weniger Std hat als beim Amt angeben?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von fruitycocktail - 18.10.11 - 13:28 Uhr
Beitrag von smokefighter - 18.10.11 - 13:45 Uhr
Nein da musst du nichts zurückzahlen... Dein ALG1 wird nach den Stunden berechnet die du dem Arbeitsmarkt theoretisch zur Verfügung stehen kannst. Wieviel Stunden du dann in einem Job arbeitest den du findest ist nicht relevant.
