hallo
habe da mal ne frage.es dauert zwar noch bis das kind kommt aber wollte mal wissen wie das aussieht.mein arbeitsvertrag laüft bis mitte märz und höre dann auf zu arbeiten da mitte april mutterschutz anfängt. nu haben wir uns überlegt das ich ja arbeitslosengeld beantragen kann da mein vertrag ja zu ende ist.weiß jemand ob man beides kriegt und ob das elterngeld dann auf das arbeitslosengeld angerechnet wird?
arbeitslosengeld und elterngeld?
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Beitrag von susanne87 - 18.10.11 - 16:36 Uhr
Beitrag von senior666 - 18.10.11 - 17:29 Uhr
simpel: da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst bekommst du Elterngeld aber kein AlGI
Beitrag von susannea - 18.10.11 - 18:14 Uhr
Ganz so einfach ist es nicht.
Denn sie kann dem Arbeitsmarkt ja evtl. zur Verfügung stehen, siehe z.B. Teilzeit in Elternzeit o.ä. Dinge, somit kann sie ALGI anteilig und Elterngeld den Sockelbetrag beziehen.
Beitrag von susannea - 18.10.11 - 18:13 Uhr
Um überhaupt Anspruch auf Mutterschutz und Mutterscahftsgeld zu haben musst du ALGI beziehen.
Wenn du nach der Geburt dich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellst, kannst du ALGI und den Sockelbetrag Elterngeld beziehen.
Beitrag von susanne87 - 18.10.11 - 19:04 Uhr
danke für die antworten.schlauer bin ich aber nu trotzdem nicht
Beitrag von susannea - 18.10.11 - 19:33 Uhr
Wieso bist du dadurch nicht schlauer?
Du weißt, das du beides gleichzeitig bekommen kannst, wenn du eine Kinderbetreuung hast, nur obs wirklich sinnvoll ist nd mehr als nur Elterngeld, ist fraglich. Musst du selber durchrechnen!
Beitrag von susanne87 - 18.10.11 - 19:44 Uhr
wozu brauch ich denn jetzt auch ne kinderbetreunung???
Beitrag von susannea - 18.10.11 - 19:46 Uhr
Wieso jetzt?!?
Du kannst ja erst nach der Geburt Elterngeld beziehen und wenn du dann auch ALGI beziehen willst, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also eine Kinderbetreuung haben!
Beitrag von susanne87 - 18.10.11 - 19:49 Uhr
ich kann dem arbeitsmarkt ja aber nicht zur verfügung stehen wenn ich in elternzeit bin.
Beitrag von susannea - 18.10.11 - 20:18 Uhr
Natürlich kannst du dies bis zu 30h/Woche.
Beitrag von susanne87 - 18.10.11 - 20:22 Uhr
aber nicht wenn ich arbeitslosengeld bekomme.habe auch nicht vor in der zeit zu arbeiten und danach auch nicht.werde drei jahre zu hause bleiben vielleicht auch länger mal schauen.naja schönen abend noch
Beitrag von zwiebelchen1977 - 18.10.11 - 20:30 Uhr
Hallo
Dann bekommst du auch kein ALG I.
Und wenn du zu Hause bleiben willst, muss dein Mann für euch aufkommen, wenn du nicht arbeiten gehst.
Bianca
Beitrag von silbermond65 - 18.10.11 - 20:30 Uhr
Wenn du nicht vor hast zu arbeiten ,kannst du auch kein ALG 1 beantragen.
