Ist das Usus bei Zeitarbeitsfirmen

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Beitrag von sakirafer - 18.10.11 - 20:32 Uhr

Hallo zusammen,

heute hatte ich ein Vorstellungsgespräch bei einer Zeitarbeitsfirma. Ich bin auf der Suche nach einer Teilzeitstelle im kaufmännischen Bereich. Beim Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt, dass ich bei einem Einsatz bei einer Firma, bei denen ich 20 Stunden im Einsatz wäre, nur 15 Stunden bezahlt bekomme. Die restlichen Stunden werden auf ein Zeitkonto gebucht, auf dem ich 150 Stunden ansammeln müsste. Diese 150 Stunden wären als "Sicherheit" um Leerläufe zu überbrücken. Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen wird das Zeitguthaben ausbezahlt.

Ist das so üblich? War vor etwa 11 Jahren bereits für sehr kurze Zeit über einen Dienstleister bei meinem letzten Arbeitgeber (der mich nach kurzer Zeit übernommen hat) aber damals war das noch nicht so.

Habe mir das mal durchgerechnet, muss da doch sehr schlucken. Hatte als Vollzeitkraft zuletzt mehr als das vierfache....

LG Sakirafer

Beitrag von dream25 - 18.10.11 - 20:54 Uhr

Hallo,

ich arbeite intern in einem ZA- Unternehmen, auch unsere MA haben ein Arbeitszeitkonto, allerdings wird dieses nicht von den im Vertrag festgehaltenen Std. abgezogen, es sei denn der MA macht keine Überstunden. Dann werden aber nur so 2-3 Std. im Monat aufs AZK gelegt.

Machen die MA überstunden, dann fließen diese, mit Absprache des MA, erstml komplett auf das Zeitkonto, zumindestens aber ein Teil, sind diese 150 Std. voll, dann bekommen unsere MA alle Std. direkt ausgezahlt.

Unsere MA dürfen jederzeit ihr AZK anbrechen, d.h. hat ein MA keinen Urlaubsanspruch mehr, so können wir so ein paar Tage mit einschieben, hat ein MA finanzielle Probleme können wir auch AZK auszahlen. Unsere MA sind damit zufrieden.

Arbeitest Du 20 Std. die Woche oder im Monat?

Welche ZA ist das denn?

LG

Beitrag von sakirafer - 18.10.11 - 21:46 Uhr

Hallo,

danke für deine schnelle Antwort.

Ich arbeite 20 Std/Woche (bzw bin auf der Suche nach einer Teilzeitstelle mit ca 20 Std).

Das Zeitarbeitsunternehmen heißt CIP-city personalbüro. War mir bis vor kurzem total unbekannt. Kannte nur die Großen wie Adecco, Randstadt, DIS etc. Bin auf diese ZA nur gestoßen, da sie eine Position bei einem Kunden in der unmittelbaren Umgebung hatten.

Da ich es nun schon eine Weile mit Initiativbewerbungen versucht habe, werde ich nun wohl auch die ZAs abklappern.

Bei welcher arbeitest du? Kannst mir ja per PN antworten, wenn du es nicht im Forum angeben magst.

LG
Sakirafer

Beitrag von hippogreif - 18.10.11 - 22:33 Uhr

In Zeitarbeitsfirmen hat jeder MA ein Stunden(zeit)konto. So müssen Leerläufe überbrückt werden, wenn der eine Einsatz zu ende ist bis der nächste (hoffentlich) beginnt. Allerdings ist es idR so, dass die MA definitiv nicht mehr als 150 Plusstunden haben DÜRFEN, denn dann müßte sich die Zeitarbeitsfirma zusätzlich versichern lassen und das tun die allermeisten Zeitarbeitsfirmen nicht.
Von daher MUß automatisch alles ausbezahlt werden, was über 150 Stunden hinaus geht.

Abgesehen davon rate ich Dir, zunächst einmal einige Erkundigungen über diese Zeitarbeitsfirma einzuholen: ist sie Mitglied im BZA? Dieser Tarifvertrag bietet nämlich den Mitarbeitern einige Sicherheiten bzgl. des Arbeitsvertrages, da im BZA Tarif Mindestbedingungen festgelegt wurden für die einzelnen Arbeitsverträge (Mindestkündigungsfristen, Mindestlöhne, Ansprüche auf Urlaubs- & Weihnachtsgeld etc.)

Beitrag von demy - 18.10.11 - 23:18 Uhr

"So müssen Leerläufe überbrückt werden, wenn der eine Einsatz zu ende ist bis der nächste (hoffentlich) beginnt."

Das ist nicht zulässig und den Zeitarbeitsfirmen per AÜG verboten.
Nichteinsatzzeiten sind das unternehmerische Risiko der Zeitarbeitsfirma und dafür darf das Stundenkonto nicht angetastet werden.
Damit Zeitarbeitsfirmen das ganze nicht aushebeln können, hat der Gesetzgeber den ZAF das extra nochmal mit §11 Absatz 4 des AÜG ins Stammbuch geschrieben.
http://dejure.org/gesetze/AUEG/11.html

Dass das trotzdem viele ZAF trotzdem so machen liegt daran, dass die Klientel mit der sie es machen sich oft nicht zur Wehr setzt, oder sie bescheißt, indem sie dem Mitarbeiter freiwillige entnahmen aus dem Stundenkonto unterschreiben lassen.

Jemand der klagt, braucht keine 5min. bei einem Richter in einer Verhandlung, um sich die unzulässige Entnahme aus dem Stundenkonto zurückzuholen.
Das wissen die ZAF, trotzdem machen sie es.

Solange bis Ihnen angedroht wird die Zulassung zu entziehen, wenn heraus kommt das systematisch gegen das AÜG verstoßen wird.

Gruß
Demy (seit 6 Jahren Zeitarbeiter)

Beitrag von spezitante - 19.10.11 - 08:10 Uhr

Guten Morgen,

Aber im Tarifvertrag der IGZ steht, das die Firma 2 Tage aus dem Arbeitszeitkonto einem einfach aufs Auge drücken kann.

3.2.3. Die auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufenen Stunden werden durch Freizeit ausgeglichen (vgl. PN 9). Dabei können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in jedem Kalendermonat über jeweils zwei Arbeitstage Zeitguthaben
frei verfügen. Eine Verfügung durch den Arbeitgeber darf nicht zu einem negativen Zeitguthaben des Arbeitnehmers führen.

Die 2 Tage vom AG und die vom AN sind dann schon 4 Tage also fast eine Woche.

Also bei mir ist es so, das bei mir jede Woche 5 Stunden auf das Arbeitszeitkonto fließen, ich hab allerdings einen Vollzeitvertrag mit 35 Stunden und beim Entleiher werden 40 Stunden verlangt. Ich habe die Stunden erst auflaufen lassen bis ich über den Daumen gepeilt eine Woche "Zusatzurlaub" hatte, erst danach habe ich angefangen mir die Stunden auszahlen zu lassen. Wie sich die Regelung jetzt auf Teilzeit runterbrechen läßt kann ich dir nicht sagen. Ich war froh über das Arbeitszeitkonto da die 24 Tage bzw. 25 Tage die ich dieses Jahr habe mir selten gereicht haben.

LG
Tanja (seit der Ausbildung immer wieder bei Zeitarbeitsfirmen und jetzt kurz vor einer unbefristeten Übernahme beim Entleiher)

Hier noch der Link vom Tarifvertrag, da kannst du ja mal vielleicht ein bisschen durchlesen:
http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/pdf/Elkat/Tarifvertrag2010-2013/elkat.swf
Ich hoffe der Link funktioniert.

Beitrag von demy - 19.10.11 - 12:01 Uhr

"Aber im Tarifvertrag der IGZ steht, das die Firma 2 Tage aus dem Arbeitszeitkonto einem einfach aufs Auge drücken kann."

Hallo,
im Rahmen eines Einsatzes, ja.
Bei Nichteinsatzzeiten durch Abmeldung des Entleihers befindet sich, wenn man seine Arbeitskraft anbietet und sich bereithält, die ZAF im Annahmeverzug.
Im Annahmeverzug ist das Gehalt weiterzuzahlen als ob man arbeiten würde.
Damit verbietet sich eine Entnahme aus dem Zeitkonto.

Es steht auch noch einmal extra im §11 AÜG drin.
Der Passus kann NICHT durch Vertrag aufgehoben oder umgangen werden.
Weder durch einen Tarifvertrag, noch einzelvertraglich.

Egal welcher Tarifvertrag zur Anwenung kommt, ob BZA oder iGZ, es darf bei Nichteinsatzzeiten nix vom Stundenkonto genommen werden.

Wichtig für den Mitarbeiter ist natürlich dabei, die Firma auch wirksam in den Annahmeverzug zu bringen.
Das heißt, man muss seine Arbeitskraft anbieten.
Das heißt im übrigen nicht, das man sich jeden Tag dort melden muss.
Es reicht einmal zu sagen, hier, ich möchte arbeiten, ich halte mich bereit.

Das ist im übrigen ausprozessiert und vor Gericht gibt es darüber wie gesagt keine 5min. Diskussion.

Gruß
Demy

Beitrag von sakirafer - 19.10.11 - 13:09 Uhr

Hallo Demy,

vielen Dank für deine nützlichen Informationen!

Viele liebe Grüße

Sakirafer

Beitrag von karin3 - 19.10.11 - 09:19 Uhr

Hallo,

bitte durchlesen das sollte deine Fragen beantworten.

http://www.igmetall-zoom.de/33-fragen-zur-zeitarbeit-leiharbeiter-gewerkschaft-betriebsrat/inhalt.html

Gruß Karin

Beitrag von sakirafer - 19.10.11 - 13:03 Uhr

Vielen Dank!

Beitrag von bruchetta - 19.10.11 - 09:52 Uhr

Mein Mann hat lange über Zeitarbeit gearbeitet, er hat 40 Stunden gearbeitet und 35 Stunden bezahlt bekommen.

Ich hatte auch mal einen Teilzeitjob im kaufmännischen Bereich über Zeitarbeit. Hier wurde mir die 80 Monatsstunden aber komplett bezahlt.

Beitrag von manavgat - 19.10.11 - 13:06 Uhr

Arbeitszeitkonto ist an sich nichts unübliches.

Aber mit den 15 Stunden bist du zu gering arbeitslosenversichert. Lass die Finger davon.

Gruß

Manavgat

Beitrag von sakirafer - 19.10.11 - 13:06 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten, hat mich besonders gefreut, viel nützliche Informationen von euch zu bekommen!

Viele liebe Grüße

Sakirafer