Hallöchen,
mein Mann überlegt 2 Monate Elternzeit zu nehmen, aber irgendwie weiß er einmal micht in welchen Monaten er das machen soll? Am Anfang, ende usw. Kann man da auch erstmal was angeben und das dann mal noch ändern?
Ich kriege dann in den 2 Monaten, kein Geld, oder doch?
Er wüsste gerne, wieviel weniger er bekommt. Kann man das irgendwie oder wo ausrechnen? Müssen ja wissen, ob das dann in den 2 Monaten mit dem Geld noch reicht.
Freue mich auf eure Hilfe,
alles liebe Latti
Erziehungsgeld/zeit Vater - FRAGEN -
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Beitrag von latinasalsa - 19.10.11 - 08:20 Uhr
Beitrag von meike-maus - 19.10.11 - 08:35 Uhr
hey..ich bin da im moment auch dran...ist alles ziemlich kompliziert wie ich finde!
also so wie ich es weiß muss er angeben welche monate er das elterngeld beziehen will, d.h. das er das vorher wissen muss! wenn er die ersten 2 monate nimmt,in denen du ja noch mutterschaftsgeld bekommst, bekommst du danach nur noch 10 monate elterngeld! also nix mit 14 monaten.
wenn er z.b. monat 13+14 nimmt dann bekommt ihr das geld halt für 14 monate. nee du müsstest entweder wieder arbeiten gehen oder halt 2 monate kein geld bekommen! er bekommt meiner meinung nach genau wie du 67 % seines durchschnittlichen nettogehalts!
lieben gruß
meike-maus
Beitrag von gg82abt - 19.10.11 - 09:19 Uhr
Hallo,
also Elternzeit nehmen geht nur vom ,z.B. unser Sohn ist am 11.10.11 geboren, 11.12.11-10.01.12 und dann weil gesplittet 11.05.12-10.06.12
Also nix mit zum 1. oder so immer der Tag der Geburt des Kindes ist maßgeblich.
Elterngeldrechner gibts online musst googeln.
Ich habe eben beim Elterngeldrechner online errechnet das wir dann in den beiden Monaten ca 500€ weniger haben die wir aber dank Weihnachtsgeld und was vorher beiseite legen puffern können. Bzw. bei einigen Versicherungen dann die Zahlungen für die Zeit aussetzen das geht.
Ansonsten werd ich noch Wohngeld beantragen da laut Rechner uns bisschen was zusteht da wir nun 1 Person mehr sind. Ist zwar nicht viel aber immerhin.
Beitrag von wemauchimmer - 19.10.11 - 09:30 Uhr
Hallo Latti,
Dein Mann kann gleichzeitig mit Dir Elterngeld bekommen. So war es auch bei uns. Ich habe den 2. und 3. LM genommen, meine Frau LM 1-12.
Wegen ausrechnen guck mal auf elterngeld.net. Da gibt's auch einen Rechner. Aber grob gesagt bekommt er 2/3 vom durchschnittlichen Nettolohn. Wenn er sehr wenig Netto hat, oder wenn Ihr noch weitere Kinder habt, kann es ein bisschen mehr werden. Wenn er sehr viel Netto hat, wird bei 1800€ gekappt.
Es besteht auch die Möglichkeit, daß er nur die Arbeitszeit reduziert, auf höchstens 30 Wochenstunden (so habe ichs gemacht). Dann berechnet sich das Elterngeld nach dem Unterschied zwischen Normal-Netto und Teilzeit-Netto.
Wegen "ob das dann mit dem Geld reicht", bedenkt auch, daß der Elterngeldantrag einige Wochen Bearbeitungszeit hat (unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland). Erst wenn er durch ist, gibt's Geld, ggfs. zahlen sie dann auch rückwirkend, aber u.U. muß man eben diese paar Wochen erstmal irgendwie überbrücken.
Wegen "erstmal was angeben", da wäre ich vorsichtig. Beim Elterngeld geht das, da kann man ankreuzen, daß man sich später entscheiden will, aber bei der Elternzeit gibt es bestimmte Fristen. Da macht Euch lieber mal genauer schlau, kann man z.B. beim Bundesfamilienministerium auf der Homepage nachlesen.
LG und alles Gute
Beitrag von latinasalsa - 19.10.11 - 09:34 Uhr
Hallo Wemauchimmer,
also mein Mann arbeitet 30 std und verdient mehr als 1800 Netto raus.
hmmm hört sich alles ziemlich kompliziert an
.
Also Fakt ist, ich kann direkt nach der Geburt den Antrag abschicken, oder? Bis dahin sollte mein Mann wissen, ob er es macht und wann,oder?
DANKE,
lg latti
Beitrag von sunshine1176 - 19.10.11 - 10:09 Uhr
Kompliziert ist das eigentlich nicht! 
Ja, den Antrag kann man erst nach der Geburt abschicken und bis dahin muss dein Mann sich entschieden haben!
Dein Mann bekommt, ich glaub mittlerweile sind es 65 % (bei uns waren es 67%) von seinem Durchschnittsnettolohn der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Sollten diese 65 % den Betrag von 1800 € übersteigen, dann bekommt er max. nur 1800 € für diese Zeit. Aber das kann man sich ja selber gut ausrechnen.
Wenn er seine 2 Monate in der gleichen Zeit nimmt wie du, dann bekommt ihr auch beide Elterngeld. Er kann aber auch den 13. und 14. Lebensmonat nehmen. Danach allerdings nicht mehr. Du kannst dein Elterngeld auch splitten und doppelt so lange die Hälfte des Betrags von deinem Elterngeld bekommen.
LG sunshine
Beitrag von ujn1 - 19.10.11 - 10:11 Uhr
Hi Latti,
zu Deinen Fragen:
zur Frage der Ànderung: Ja, einmal darf man den Bezugszeitraum nach Antragstellung ohne Begründung ändern. Nochmalige Änderung geht dann aber nur noch mit guten Gründen. Ihr müsst Eure Anträge aber nicht gemeinsam stellen, Dein Mann kann auch auf Deinem Antrag zunächst angeben, dass er voraussichtlich zwei Elterngeldmonate in Anspruch nehmen will, jetzt aber noch keine weiteren Angaben dazu machen will (so jedenfalls hier im Antrag in Bayern). Dann muss er halt später einen eigenen Antrag stellen.
Zum Parallelbezug: Das Elterngeld Deines Mannes läuft unabhängig von Deinem, also könnt Ihr auch parallel Elterngeld beziehen, z.B. jeder 6 Monate und während der Zeit eine Weltreise machen (Ganz im Ernst, machen einige).
Zur Elterngeldhöhe: google mal "Elterngeldrechner", da findest Du einige.
LG
