Guten Morgen,
bin gerade im 2(!!!!)Jahr im Elterngeldbezug. Ich hab ja jetzt nen richtig gutes Jobangebot. Mit meinem alten Arbeitgeber bin ich auch einig geworden.
Kann ich mir mein Elterngeld trotzdem noch monatlich auszahlen lassen??? Ich weiß es besteht auch die Möglichkeit mir den Restbetrag mit einmal auszahlen zu lassen, aber ich würd es gerne monatlich laufen lassen.
Vielleicht kennt sich ja einer aus?
Schon mal vielen lieben Dank
Karin
Elterngeldbezug und Vollzeitstelle???
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Beitrag von witti141282 - 19.10.11 - 09:10 Uhr
Beitrag von siomi - 19.10.11 - 09:17 Uhr
Klar geht das. Es wird natürlich mit deinem Lohn verrechnet, sodass vermutlich nichts bis wenig übrig bleibt.
Auf einmal auszahlen lassen, wäre mir neu.
Beitrag von witti141282 - 19.10.11 - 09:18 Uhr
wieso wird das verrechnet, das wär mir jetzt neu ... bin doch im 2. Jahr da ist doch alles anrechnungsfrei???
Das ich mir das mit mal auszahlen lassen kann das geht da hab ich schon telefoniert aber momentan erreich ich dort keinen
wohl Frühstückspause
Beitrag von ichbins04 - 19.10.11 - 09:28 Uhr
du solltest dich dringenst informieren, bevor du hier solch einen müll abladen tust !!!!
sie schrieb extra im 2 !!! jahr... da wird nichts mehr angerechnet !!!!
ich habe mir das elterngeld ebenfalls auf 2 jahre ausbezahlen lassen und habe bereits ab dm 2. jahr im homeoffice wieder gearbeitet und das elterngeld lief hier einfach monatlich weiter, bis es fertig war.
und auch auf einmal auszahlen lassen, wenn du das geld auf 2 jahre gesplittet hast geht im 2. jahr !!!!
Beitrag von siomi - 19.10.11 - 09:29 Uhr
Oh sorry, habe das überlesen.
Deshalb brauchst du aber nicht gleich rumzuschreien!!!!!!!!!!!!!!!
Beitrag von ichbins04 - 19.10.11 - 09:31 Uhr
tomaten hast du auch noch auf den augen !! wo hab ich geschien ???
oder hast du mal wieder deine glaskugel ausgepackt???
Beitrag von siomi - 19.10.11 - 09:34 Uhr
Nein, aber diese tausend Ausrufezeichen waren auch unnötig.
Beitrag von susannea - 19.10.11 - 09:55 Uhr
Da stimmt leider gar nichts von!
Beitrag von witti141282 - 19.10.11 - 10:04 Uhr
von den beiden Antworten stimmt nichts ???
AAAHHHHHH ich bekomm hier gleich die Krise
werd dann nochmal bei der Elterngeldstelle anrufen
Beitrag von susannea - 19.10.11 - 10:07 Uhr
Wieso von beiden? Die Antworten von siomi sind totaler Müll!
Wie gesagt, Auszahlen geht auf einmal oder monatlich, angerechent wird nichts und eine Arbetiszeitbeschränkung gibts auch nciht.
Der Staat hat einfach nur für dich eine Sparbuch angelegt, was er dir nun ohne Bedingungen auszahlt!
Beitrag von witti141282 - 19.10.11 - 10:12 Uhr
ok vielen Dank
Beitrag von diana1101 - 19.10.11 - 09:28 Uhr
Hi,
du darfst während der Elternzeit - du bist doch noch in Elternzeit? - nur 30h/Woche arbeiten gehn - sprich 75%!
Angerechnet wird das Elterngeld nicht mehr auf den Lohn.
MfG Diana
Beitrag von witti141282 - 19.10.11 - 09:39 Uhr
ich brech ja dann die Elternzeit vorzeitig ab...
aber ich denk ja dass Elterngeldbezug und Elternzeit ja nicht das gleich ist...
Beitrag von susannea - 19.10.11 - 09:57 Uhr
Genau, das hat nichts miteinander zu tun.
Beitrag von susannea - 19.10.11 - 09:56 Uhr
Um das Elterngeld normal weiter auszahlen lassen zu können muss sie nicht in Elternzeit sein!
Beitrag von susannea - 19.10.11 - 09:56 Uhr
Natürlich kannst du dir dein "Sparbuch" normal weiter auszahlen lassen ohne Konsequenzen.
Beitrag von anarchie - 19.10.11 - 11:46 Uhr
Hallo!
klar geht das!
Im 2. jahr wird auch nix angerechnet oder son Quatsch!
lg
melanie
