Dubioses Abo - Strafanzeige, Kündigung oder gar nichts machen?

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Beitrag von cherry19.. - 19.10.11 - 13:00 Uhr

Hallo,

ich habe mal eine Frage an Euch.

Meine Freundin hat über einen längeren Zeitraum von einer Firma immer und immer wieder Anrufe bekommen. Teilweise haben diese Leute jede viertel Stunde bei ihr angerufen. Meine Freundin hat jedes Mal gleich wieder aufgelegt. Einmal sagte sie noch, sie sollen aufhören und sie in Ruhe lassen. Als das nicht fruchtete, ist sie mit einer Vuvuzela (weiß nicht, wie das geschrieben wird - sorry) beim nächsten Telefonanruf ran. Dann war Schluss. Sie meldeten sich nicht mehr.

Gestern bekam sie dann eine Zeitung von dieser Firma zugesandt mit dem Vermerk, dass der erste Monat kostenlos sei und dann ab November 87 EUR monatlich abgebucht werden würden. Sie meinte dann zu mir, dass wohl bei der Fernsehsendung Akte ein Bericht kam, von genau dieser Firma. Sie habe allerdings nur noch den Schluss davon gesehen.

Die Firma bezieht sich auf ein Telefonat, in dem meine Freundin angeblich dem Abo zugestimmt haben soll, was natürlich nicht stimmt. In der Sendung Akte hat sie nur noch mitbekommen, dass diese Leute eben Betrüger seien und man nichts dagegen tun könne ?????

Sie wollte jetzt eine Kündigung schreiben. Ich bin mir da allerdings unsicher, ob das richtig wäre. Angenommen, sie haben eine längere Kündigungsfrist, ist die Kündigung dann eine Art Anerkenntnis????

Ich tendiere eher dazu denen eine gepfefferten Brief zu schicken, dass sie es sich ja nicht wagen sollen, einen Betrag vom Konto abzuziehen, da andernfalls ein Anwalt eingeschaltet und Strafanzeige gestellt werden würde.

Oder sollte sie gleich Anzeige machen?

Sie hatte def. nichts zugesagt. Sie wurde wohl auf das Abo angesprochen und hat dieses abgelehnt. Daraufhin folgten dann immer wieder diese Anrufe, bei denen sich jedoch nicht mal jemand meldetet, sondern Totenstille herrschte.

Weiß Jemand von Euch, wie man hier richtig verfährt?

Danke für Antwort.

Janine

Beitrag von sarahg0709 - 19.10.11 - 14:18 Uhr

Hallo,

hat sie denn irgendwann einmal diesen Abzockern ihre Bankdaten überlassen? Wenn nicht, braucht sie sich keine Gedanken zu machen.

Falls doch Geld abgebucht wird, zurückrufen und einen Anwalt einschalten.

LG

Beitrag von wasteline - 19.10.11 - 14:41 Uhr

Wenn sie nichts abgeschlossen hat, dann könnte sie sich einfach zurücklehnen.

Da ihr aber schon eine Zeitschrift zugeschickt wurde, würde ich diese in einen Umschlag stecken, ein unfreundliches Schreiben dazu (mit Hinweis, dass bei weiterer Belästigung Post vom Anwalt folgt) und per Einschreiben/Rückschein zurück an die Firma senden.

Beitrag von scullyagent01 - 19.10.11 - 16:54 Uhr

Ich habe bereits Call Center geleitet:

Zu deiner Freundin:
Nun, sie kann froh sein, nur eine Zeitung bekommen zu haben.

Wir haben die Leute mit Trillerpfeife und Co immer wegen Körperverletzung angezeigt und unsere Mitarbeiter darin unterstützt Schadensersatzansprüche geltend zu machen. waren dann rund 1000€ pro MA.

Wenn ein Vertrag zustandegekommen ist , was wahrscheinlich ist, wenn die Bankdaten bekannt sind, dann bleibt nur die ordnungsgemäße fristgerechte Kündigung.

Dadurch das Deine Freundin nie deutlich "Nein danke, kein Interesse" gesagt hat, ist ja erst die häufige Anruffrequenz zustande gekommen. Aufleger gelten als Nichtkommunkaion und somit gibt der Wählautomat die Nummer auf WV. Und irgendwann wird deine Freundin eben dann "ja" gesagt haben.

Es gibt viele Firmen, die nahe an der Legalität arbeiten, aber es ist Pflicht die Zustimmung des Kunden zu dokumentieren. Normalerweise kommt man aus dieser Nummer mit den bekannten Fakten nicht mehr so ohne weiteres heraus. Und fälschlicherweise Strafanzeige zu stellen ist auch keine Lösung - die wird dann nämlich einfach eingestellt.

Scully

Beitrag von wasteline - 19.10.11 - 19:16 Uhr

"Wenn ein Vertrag zustandegekommen ist , was wahrscheinlich ist, wenn die Bankdaten bekannt sind, dann bleibt nur die ordnungsgemäße fristgerechte Kündigung."

Das heißt in diesem Fall: 14 tägiges Widerrufssrecht, da Fernabsatzgeschäft.

Beitrag von scullyagent01 - 19.10.11 - 19:22 Uhr

Jein, in dem Fall wäre es wichtig den genauen Vertragsinhalt zu kennen....

Außerdem verfällt die Wiederufsfrist, wenn der ersten Abbuchung nicht wiedersprochen wird.

Scully

Beitrag von lassiter - 19.10.11 - 21:58 Uhr

Du trittst hier ziemlich dreist auf!

Werbeanrufe sind grundsätzlich Verboten.

http://www.tarife-verzeichnis.de/nachrichten/5223-bgh-urteil-werbeanrufe-ohne-zustimmung-verboten.html

? Nun, sie kann froh sein, nur eine Zeitung bekommen zu haben. ?

Fehlt die Zustimmung für Werbeanrufe, ist alles nachfolgende Null und nichtig.

? Wenn ein Vertrag zustandegekommen ist , was wahrscheinlich ist, wenn die Bankdaten bekannt sind, dann bleibt nur die ordnungsgemäße fristgerechte Kündigung. ?

Blödsinn!
Heutzutage werden nicht nur Adressen sondern auch Bankdaten gehandelt.

? Und fälschlicherweise Strafanzeige zu stellen ist auch keine Lösung - die wird dann nämlich einfach eingestellt. ?

Gleich nochmal Blödsinn.

Sie hat nie zugestimmt, also ist auch kein Vertrag zustande gekommen.

Josef

Beitrag von scullyagent01 - 20.10.11 - 08:47 Uhr

Ja ohne Zustimmung sind sie verboten, richtig.

Aber so eine Zustimmung bzw. eindeutige Aufforderung zum Anruf hast Du schneller gegeben, als es Dir bewußt ist.

Ist mir die Tage auch passiert - und ich bin vom Fach und dachte ich kenne alle Kniffe.

Sei mal sicher, das der Anruf bei der Freundin der TE absolut rechtskonform war, denn die Geldstrafen sind so hoch, das das kein CC mit Sitz in Deutschland riskiert.

Bankdaten werden seit 3 Jahren ( seit 2008 ) nicht mehr gehandelt - der Markt ist tod, weil es illegal ist und CC - Betreiber im Streitfall die Herkunft des Adressmaterials nachweisen müssen. Auch hier drohen sehr hohe Geldstrafen.

Doch deine Freundin hat zugestimmt, bestimmt, und diese Zustimmung wird das CC auch nachweisen können.

Sie kann sich natürlich auf einen Rechstreit einlassen, oder aber einfach kündigen. Wobei die zweite Möglichkeit die deutlich preiswertere sein dürfte. Wenn sie rechtschutzversichert ist, kann sie aber gerne einen Anwalt einschalten, der die Vertragsunterlagen nochmals prüft.

scully

Beitrag von lassiter - 20.10.11 - 09:48 Uhr

Du hast Recht wenig Ahnung von der Materie!

Werbeanrufe sind Grundsätzlich verboten.

http://www.tarife-verzeichnis.de/nachrichten/5223-bgh-urteil-werbeanrufe-ohne-zustimmung-verboten.html

http://www.nicht-anrufen.de/infos.php

Es ist egal wo das Callcenter sitzt, denn es handelt immer im Auftrag und sobald der Firmenname genannt wird kann ich Strafanzeige stellen gegen die beauftragende Firma.

Einwilligen in AGBs z.B. oder per E-Mail übermittelte Links die angeklickt werden müssen zählen nicht als zustimmung.

Du solltest meine links lesen.

Josef

Beitrag von scullyagent01 - 20.10.11 - 12:50 Uhr

Ließ doch bitte deine eigenen Links!

Werbeanrufe ohne Zustimmung sind verboten, mit Zustimmung sind sie erlaubt.

"Einwilligen in AGBs z.B. oder per E-Mail übermittelte Links die angeklickt werden müssen zählen nicht als zustimmung."

Doch, das zählt als Zustimmung, den die Formalien der Zustimmung sind nicht gesetzlich geregelt.

Du, ich kenne die Gesetzteslage, sowie die Grauzone dawischen sehr genau, denn ich bin als Dienstleister persönlich haftbar. Daher traue ich meinem Anwalt deutlich mehr, als Dir, der aus dem I-net kopierte Texte auch noch falsch zitiert.

scully

Beitrag von lassiter - 20.10.11 - 13:13 Uhr

Marketingkonzepte greifen in die Trickkiste

Wie aber kommen die Werbeträger nun an die heißersehnte Unterschrift unter die Zustimmung zum Telefonmarketing? Zum Beispiel durch das sogenannte "Double-Opt-In"-Verfahren. Im Zusammenhang mit Online-Gewinnspielen sind Teilnehmer zumeist angehalten, ihre Telefonnummer anzugeben. Durch einen zusätzlichen Klick erklären sie ihr Einverständnis zu Anrufen. Oft erhalten sie im Nachgang eine E-Mail in Bezug auf das Gewinnspiel und müssen deren Erhalt wiederum durch Anklicken eines Links bestätigen.

Keine Zustimmung auf Umwegen

Ausdrückliche Zustimmung darf nicht auf Umwegen entlockt werden
Nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung entschied der Bundesgerichtshof jetzt in einem konkreten Verfahren - AZ I ZR 164/09 -, dass jenes "Double-Opt-In"-Verfahren nicht zum Nachweis der Zustimmung eines Verbrauchers ausreiche. Die Richter gaben zu bedenken, dass nicht eindeutig sei, ob es wirklich der Inhaber des im Antrag genannten Telefonanschlusses sei, der den Klick zur Bestätigung respektive Zustimmung gegeben habe. Per Gesetz wird aber genau die explizite Zustimmung des Angerufenen selbst erwartet. Ohne diese Zustimmung kein Telefonmarketing.

http://www.tarife-verzeichnis.de/nachrichten/5223-bgh-urteil-werbeanrufe-ohne-zustimmung-verboten.html

Wenn du an den falschen kommst, wirds teuer.

Josef

Beitrag von scullyagent01 - 20.10.11 - 13:20 Uhr

Ach, was glaubst Du , wie leicht es ist , die explizierte Zustimmung zu bekommen?

Ich hole mir das immer schriftlich und 98% aller Befragten zeichnen mir das auch ab - Nix Double - opt - in - Verfahren.

Laß stecken, ich kann meinen Job

scully

Beitrag von cherry19.. - 20.10.11 - 10:08 Uhr

Hallo,

halt mal bitte den Ball flach.

Zum Einen hat diese besagte Firma ihren Sitz in Großbritanien und nicht Dtl. und zum Anderen hat meine Freundin mehrmals gesagt, dass sie kein Interesse habe. Auch Bankdaten wurden nicht durchgegeben. Es heißt in dem Schreiben, dass sie die erste Beitragszahlung selber überweisen soll und dann die nächste abgebucht werden würde. Sie wollten wohl auch Bankdaten abgleichen, worauf sich meine Freundin nicht eingelassen hat.

Ebenso ist es recht witzig, dass sie sich mit einem falschen Nachnamen gemeldet hat (von ihrem Lebensgefährten) und die Post dann auch auf diesen ausgestellt wurde.

Alles in Allem wohl ein echt komisches Ding und sie wird wohl gar nicht drauf reagieren. Sie niemals zugesagt, keine Daten von sich bekannt gegeben und demnach haben diese Leute rein gar nichts in der Hand.

Du scheinst ja total toll informiert zu sein. Schon fast bewundernswert, wie du dich für diese Firma einsetzt. Demnach scheinst du bei genau so einem Idiotenhaufen auch gearbeitet zu haben, die die Leute über den Tisch ziehen und dabei Gesetzeslücken ausnutzen, wo sie nur können.

Machs gut!

Beitrag von lassiter - 20.10.11 - 10:25 Uhr

Dein letzter Absatz spricht mir aus dem Herzen.

#danke

Josef

Beitrag von cherry19.. - 20.10.11 - 11:33 Uhr

Ja, ist doch so, oder?

Wir werden heute mal bei der Polizei anrufen und nachfragen, ob eine Strafanzeige hier gemacht werden sollte. Ein Versuch ists wert, denk ich. Denn wenn solche Leute sich dann an ältere Menschen wenden, finden sie sicher ein Opfer, mit dem sie Geld scheffeln können.

Beitrag von scullyagent01 - 20.10.11 - 12:56 Uhr

"Du scheinst ja total toll informiert zu sein. Schon fast bewundernswert, wie du dich für diese Firma einsetzt. Demnach scheinst du bei genau so einem Idiotenhaufen auch gearbeitet zu haben, die die Leute über den Tisch ziehen und dabei Gesetzeslücken ausnutzen, wo sie nur können."

Für britische Firmen , gerne LTD, gilt die deutsche Rechtlage nicht - es ist immer der Firmensitz entscheident.

Ja, ich habe schon Callcenter aufgebaut und kenne mich daher (selbstverständlich ) in der Rechtslage gut aus, da ich als Dienstleister persönlich haftbar bin.

Aber bei mir ging es um den Vertrieb von Immobilien, daher habe ich begründete Zweifel, das Du oder deine Freundin jemals zu meiner Zielgruppe gehört haben. Ich verware mich nur strikt dagegen , das jedes CC automatisch kriminalsiert wird.

scully

Beitrag von cherry19.. - 20.10.11 - 19:15 Uhr

Hallo,

wir kriminalisieren hier nicht JEDES CC. Aber vielleicht solltest du mal darüber nachdenken, nicht in jedem CC das Positive zu sehen. Ich denke, die Lage hier ist so gut wie eindeutig. Und das denke ich, weil wir heute nämlich bei unserer Polizei angerufen haben und nachgefragt haben. Die Firma ist denen schon bekannt. Nur, um dir mal den Wind aus den Segeln zu nehmen!

Wenn sie am Telefon irgendetwas zugesagt hätte, wäre es "OK", aber das hat sie eben nicht. Im Übrigen kam das Schreiben am Montag und datiert war es auf den 22.09.2011. Heute bekam sie dann noch eine Zahlungserinnerung.

Heb dich weiter in den Himmel und lass dir die Sonne aus dem Hintern scheinen, weil du Immobilien vertrieben hast. Lauf weiter so durchs Leben. Irgendwann läufst auch DU gegen einen Baum.

Schönes Leben noch!

Janine

Beitrag von laufendermeter - 19.10.11 - 22:08 Uhr

Wir bzw. mein Mann hat auch häufig solche Anrufe. Meistens bin ich dran. Ich habe schon alles versucht. Ihnen erzählt, er wäre ausgezogen und hätte mich mit fünf Kindern sitzenlassen, er ist nach Alaska ausgewandert, um sein inneres Ich zu finden usw. Wie oft die von uns schon KEIN INTERESSE oder KEIN BEDARF, BITTE RUFEN SIE NICHT WIEDER AN gehört haben, kann ich gar nicht mehr zählen. Nix hilft! Einmal hatten sie meinen Mann dran und haben ihm gesagt, sie müssten seine Kontodaten abgleichen, um seine Daten zu löschen. Was macht der Depp? Gibt denen seine Kontonummer, ich hab leider nicht schnell genug reagieren können! #klatsch Es ist also nicht zwangsläufig so, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde, nur weil die Kontodaten bekannt sind!

Ich habe übrigens als Studentin auch in einigen Callcentern gearbeitet, aber sowas wurde da niemals abgezogen!

Beitrag von scullyagent01 - 20.10.11 - 08:54 Uhr

Das waren dann aber immer andere, oder?

Sag deinem Mann mal, das er nicht bei jedem Scheiß Preisausschreiben mitmachen soll - dabei gibt man nämlich meist nicht nur das Einverständniss für Anrufe der veranstaltenden Firma , sondern erlaubt auch Anrufe von Firmen mit Dienstleistungen und Angeboten die für den Kunden intressant sein könnten - Klartext: er gibt die Erlaubniss zum Adresshandel.

Steht alles , fein klausuliert, im Klein - und Kleinstgedruckten.

Und wenn dein Mann die Kontodaten rausgibt ist das ein Vertragsabschluß durch schlüssige Handlung. Juristisch nicht anfechtbar. Genauso, als würde er im Geschäft an der Kasse die Ware bezahlen.

Wir reden hier von Outbound. Es gibt da gravierende Unterschiede zu Inbound CC.

Scully

Beitrag von laufendermeter - 21.10.11 - 21:50 Uhr

Mein Mann hat noch NIE bei Preisausschreiben mitgemacht. Weiß der Himmel, wo die seine Daten herhaben.

Und nein, das war kein Vertragsabschluss durch schlüssiges Handeln. Ich saß daneben und habe es genau mitbekommen, dass es darum ging, seine Daten zu LÖSCHEN, weil er NIE WIEDER behelligt werden wollte.

Ich habe ausschließlich im Outbound gearbeitet, und das recht erfolgreich - bei so etwas hätte ich aber nie mitgespielt. Ich schaue mich morgens gern im Spiegel an.

Viele Grüße #winke

Beitrag von lassiter - 19.10.11 - 22:04 Uhr

Werbeanrufe sind Grundsätzlich verboten.

Wenn sie nicht zugestimmt hat, Strafanzeige stellen.
Solchen Callcentern und Firmen muss das Handwerk gelegt werden.

Josef

Beitrag von scullyagent01 - 20.10.11 - 08:55 Uhr

Werbeanrufe sind Grundsätzlich verboten.

Nein, das stimmt so nicht!

scully

Beitrag von lassiter - 20.10.11 - 09:50 Uhr

Deine Freundin kann sich auch, statt Strafanzeige zu stellen, an die Verbraucherzentrale wenden.

Josef