Ab wann bin ich eigentlich bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt?Ab Arbeitsantritt?Früher?

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Beitrag von lilli1983 - 19.10.11 - 23:02 Uhr

Hallo,

da ich ab 01. Oktober arbeitslos wurde, habe ich mich schon auf diverse Stellengabote vom AA beworben. Alles Zeitarbietsfirmen. Bei 3 war ich auch schon und habe immer einen Fragebogen ausfüllen müssen. Nun habe ich nicht viel Ahnung vom Prinzip der Zeitarbeit und wollte mich ein bisschen schlau im Internet machen. Irgentwie ist mir dann die Frage gekommen, ab WANN bin ich da eigentlich angestellt? Ich habe morgen einen Vorstellungstermin von denen bekommen in einer Firma. Ist es dann so, wenn mir das zusagt, dass ich erst DANN in einen Vertrag mit der ZA Firma trete? Habe ja bisher nur so einen Fragebogen ausgefüllt und 2 x unterschrieben dafür. Jetzt hab ich schiss, ob das was verbindliches war, irgentwie ist mir das ganze System der Zeitarbeit nicht ganz geheuer. Wenn dieser Bogen ein verbindlicher Vertrag gewesen wäre, dann hätte ich wohl eine Kopie mitbekommen oder?

Beitrag von ichbinauchda - 19.10.11 - 23:06 Uhr

also erstmal sollte man NICHTS unterschreiben, was man selbst nicht versteht.... sondern solange nachfragen, bis man es versteht...

hatte bis jetzt noch nicht das "Vergnügen" mit einer Zeitarbeitsfirma, aber eigentlich geht man erst dann einen verbindlichen Vertrag mit denen ein, sobald man einen Arbeitsvertrag unterschreibt....

Beitrag von lilli1983 - 19.10.11 - 23:09 Uhr

Doch diesen Fragebogen habe ich verstanden und unterschrieben. Jetzt hab ich mir nur die Frage gestellt, ob das nun schon praktisch sowas wie der Vertrag war? Oder wann der Vertrag dann abgeschlossen wird.

Beitrag von ichbinauchda - 19.10.11 - 23:14 Uhr

eigentlich erst dann, wenn du einen Arbeitsvertrag von einer Firma unterschreibst, für die du dann arbeiten wirst....
dann bist du erstmal über diese Zeitarbeitsfirma bei dem Arbeitgeber angestellt

Beitrag von thea21 - 20.10.11 - 08:17 Uhr

Aber wenn du fragst, ob das sowas wie der/ein Vertrag war kannst du es ja entweder nicht richtig gelesen, oder nicht verstanden haben!

DAS ist nicht tragisch (da in deinem Fall mit Sicherheit kein Vertrag zustande gekommen ist, sondern du lediglich dein Know-How dargeboten haben wirst), allerdings solltest du in Zukunft nirgends deine Unterschrift druntersetzen, wenn du nicht 100% sicher bist was du unterschreibst.

Der Vertrag kommt (soweit wir denn von einer seriösen ZAF sprechen) erst zustande, wenn es einen (dann den ersten) Einsatz gibt.

Dann ist Arbeitsvertragbeginn zumeist auch Einsatzbeginn bzw. umgekehrt.

Beitrag von lilli1983 - 20.10.11 - 09:24 Uhr

Vielen Dank! War nur verunssichert, weil ich im Netz immer gelesen habe "...ich stellte mich bei der Zeitarbeitsfirma vor und wurde auch gleich eingestellt..."
Da bin ich auf einmal auf den Gedanken gekommen, das ich da wohl jetzt eingestellt bin nur weil ich da was ausgefüllt habe. Hab dann irgentwie bammel bekommen, da ich gelesen haben, dass das dann ein richtiges Arbeitsverhältnis ist und man sogar kündigen muss. Dachte immer, die besorgen einen nur Arbeit und wenn keine Arbeit da ist, bin ich weiterhin beim Arbeitsamt gemeldet. Nun habe ich auch schon bei 3 solcher Firmen diese Zettel ausgefüllt und unterschrieben, da dachte ich nun ich hätte Mist gebaut und bin im schlimmsten Falle jetzt bei 3 solcher Firmen angestellt. PUH! Aber so langsam versteh ich das Prinzip. DANKE!

Beitrag von thea21 - 20.10.11 - 09:32 Uhr

ZAF = Dein Arbeitgeber, wenn AV geschlossen wird!

Der wird im Regelfall geschlossen, wenn ein Einsatz gefunden wurde. Im Idealfall keine Hoppertätigkeiten.

ZAF = dein Arbeitgeber = derjenige der dir deine Brötchen bezahlt. Einsatzbetrieb = Die Firma, der du jeden Tag deine Arbeitskraft schenkst.

Und: Im Normalfall (da würde ich drauf achten) werden entweder befristete AV geschlossen (1 Jahr) oder aber sofort unbefristet, niemals würde ich mich damit zufrieden geben, dies nur auf die Einsatzdauer zu begrenzen!

Beitrag von sassi31 - 20.10.11 - 00:50 Uhr

Hallo,

der Fragebogen ist eigentlich eher so eine Art Lebenslauf. Viele Zeitarbeitsfirmen nutzen sowas, weil sie dann auf einen Blick sehen können, was die potentiellen neuen Mitarbeiter so gemacht haben. Es ist einfacher und schneller für die Firmen, Daten abzurufen, die immer gleich angeordnet sind. Ein Arbeitsvertrag ist das aber noch nicht.

LG
Sassi

Beitrag von moony69 - 20.10.11 - 15:02 Uhr

Hallo,

ich arbeite selbst bei einer ZA und bin soweit zufrieden.

Die Fragebogen, die du ausgefüllt hast, sind praktisch deine Bewerbungsunterlagen. Anhand dieser Fragebogen wirst du bei verschiedenen Firmen "angeboten". Sobald eine Firma Interesse an dir hat, bekommst du ein Vorstellungsgespräch und wenn das durch ist, bekommt die ZA die Info, ob sie dich wollen oder nicht.

Solange du keinen Einsatz bei einem Kunden hast, hast du mit der ZA auch KEINEN Vertrag. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn du beim Kunden anfängst.

Anders wäre es, wenn du bereits bei einer ZA tätig bist, der Kundenauftrag aber beendet ist und du kein Nachfolgeauftrag hast. Dann bist du dennoch bei der ZA angestellt...

LG