Frage wg. Elterngeld Selbstständige

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Beitrag von i.w. - 20.10.11 - 10:24 Uhr

Hallo,

ich bin selbstständig und bekomme im nächsten Juni mein Baby. Es ist zwar noch lange hin, aber ich bin jetzt mal dabei, mich mit dem Thema Elterngeld zu beschäftigen. Sehe ich es richtig, dass zur Berechnung das vorangegangen Kalenderjahr maßgebend ist? Und somit meine Einkünfte in 2012 gar keine Rolle mehr spielen? Oder bezieht sich das nur auf die Vorabberechnung und man muß später das aktuelle Jahr nachreichen?Wäre wichtig für mich zu wissen, da ich mit meinen Rechnungsstellungen variabel bin und dann natürlich soviel wir möglich in 2011 abrechnen würde. Und zum Thema Steuer: Mein Mann verdient mehr als ich, hat aber trotzdem St.-Kl. 4, da er noch ein kleines Nebengewerbe hat und mit meinem Einkünften paßt es dann am Ende des Jahres, d.h. es geht meistens bei der Steuererklärung ziemlich auf 0 aus und wir haben nichts nachzuzahlen. Somit kann ich im Elterngeldantrag bei Steuern dann doch 0,-- angeben, oder?

Es wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Danke und liebe Grüße
Isabell

Danke

Beitrag von susannea - 20.10.11 - 22:08 Uhr

Du bist "nur" selbstständig? Das seit mindestens 1.1.2011 und durchgängig bis zur Geburt?

Wenn alles ja, dann wird nach dem Kalenderjahr abgerechnet.

Beitrag von i.w. - 21.10.11 - 09:29 Uhr

Ja, nur selbstständig und das schon seit einigen Jahren.

Danke

Beitrag von zimmn - 20.10.11 - 22:13 Uhr

-------------------ja- bei durchgehender gleichartiger Selbständigkeit zählt nur der Verdienst des vollen Kalenderjahres vor der Geburt. Also hier möglichst viel abrechnen und - wesentlich wichtiger - als Geldzufluss auch erhalten!!!!!
Nach der Geburt dann möglichst keine Gelder mehr einnehmen, da einem dieser Zufluss vom Elterngeld abgezogen wird, auch wenn er das Resultat der Arbeit vor der Geburt ist!
Mit den Steuern weiß ich leider nicht so Bescheid.

Viel Erfolg, Nicole