unterhalt

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Beitrag von wishes - 20.10.11 - 13:23 Uhr

mir wurde gestern esagt, dass ich kein unterhalt bekomme, wenn ich in einer eheänlichen gemeinschaft lebe. ich rede hier vom unterhalt fürs kind. mein neuer partner und ich leben noch nicht zusammen. aber früher oder später wird es so sein.

mit meinem ex, dem vater der kleinen, war ich nicht verheiratet.

wisst ihr darüber was?

vlg

Beitrag von kathi.net - 20.10.11 - 13:27 Uhr

So weit ich weiß, ist es egal, ob du Allein, in einer Partnerschaft oder sogar verheiratet bist. Der Unterhalt für dein Kind erlischt erst wenn das Kind von deinem Lebensgefährten/Mann adoptiert würde.

Beitrag von wishes - 20.10.11 - 13:35 Uhr

war mir auch so. aber gestern meinte en bekannter das gehört zu haben. das besuchsrecht erlöscht ja auch nicht

Beitrag von witch71 - 20.10.11 - 14:28 Uhr

Man hat immer irgendwelche Bekannten, die irgendwo irgendwas gehört haben. Der Schwager von meiner Freundin ihrem Cousin (autsch!) hat gesagt, man soll nicht alles glauben, was man so hört. :-)

Beitrag von pretty-mama - 20.10.11 - 13:42 Uhr

Hallo,

Unterhalt bekommst Du weiterhin.
Du musst nur, wenn Ihr dann zusammen wohnt, die Lohnsteuerklasse 2 wieder hergeben.

lg

Beitrag von klackbusch - 21.10.11 - 00:23 Uhr

Hi

Er ist für das Kind Unterhaltspflichtig aber nicht für dich da es über 3 Jahre alt ist,somit bist du verpflichtet dir Vormittags einen Job zu suchen der dich Finanziert wenn das Kind im Kiga ist.

So kenne ich es.

Lg Nicole

Beitrag von wishes - 21.10.11 - 09:06 Uhr

ja das weiß ich.

mir gings ja jetzt auch nur ums kinderunterhalt.

ok
danke auf jedenfall.
aber wenn wir heiraten würden (hoffentlich irgendwann) dann brauch er kein unterhalt mehr zahlen???

Beitrag von pretty-mama - 21.10.11 - 14:42 Uhr

Hallo,

der Unterhalt muss weiter bezahlt werden. Außer Dein Zukünftiger adoptiert Dein Kind.

Hab auch erst geheiratet und der Unterhalt läuft weiter.

lg
Tanja

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 21.10.11 - 08:11 Uhr

morgen,

das ist quatsch - bei uns ist es genauso. wir ziehen zum 01.12. zusammen, denn dann ist die kündigung seiner wohnung durch.

ich bekomme unterhalt für mein erstes kind vom kv und unterhaltsvorschuss für mein zweites kind.

ich bekomme beides weiter. uhv würde bei heirat weg fallen oder wenn mein freund beide kinder adoptieren würde, dann eben unterhalt sowie unterhaltsvorschuss.

eine heirat, sowie eine adoption wird nicht passieren #rofl#rofl