stundenweise Verhinderungspflege- Begründung

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Beitrag von soleil-soleil - 20.10.11 - 16:13 Uhr

Hallo ihr Lieben,

ich bin alleinerziehend und habe für meine 3 jährige Tochter die Pflegestufe 1.

Da mir mein Rücken schon seit geraumer Zeit Probleme macht, habe ich mir jetzt ein Fitnessstudio gesucht und möchte dort zweimal in der Woche einen Kurs mitmachen.

Im Internet hatte ich ich gelesen, dass ich die Kosten für den Babysitter in dieser Zeit über die stundenweise Verhinderungspflege abrechnen kann.

Nun habe ich gerade mit der Krankenkasse (BKK VBU) telefoniert um mir die Antragsformulare dafür zuschicken zu lassen und die Dame hat mir erklärt, dass als Begründung für die Inanspruchnahme ausschließlich solche wichtigen Dinge wie Arbeitstätigkeit, Pflege einer anderen Person, Amtsgänge etc. in Frage kommen.

Ich dachte man kann sie auch zur Erholung nutzen und bin daher etwas verwirrt.

Weiß jemand vielleicht aus eigener Erfahrung ob ich die Verhinderungspflege fürs Fitnessstudio nutzen kann und ob es da eine einheitliche Regelung mit festgelegten Gründen für die Inanspruchnahme gibt?

Ich wäre echt dankbar, wenn jemand eine Antwort wüsste.

Vielen lieben Dank im Voraus und viele Grüße
soleil

Beitrag von 3erclan - 20.10.11 - 17:00 Uhr

Hallo

frag mal bei rehakids.de

nach.Mein Sohn hat auch die PS 1 aber über die Verhinderungspflege habe ich mich nohc nicht schlau gemacht.

lg

Beitrag von ninna68 - 20.10.11 - 18:21 Uhr

huhu, du Bekannte,

die Gesetzesauslegung sagt: Zu fordern ist allerdings eine gewisse Bedeutung des
sonstigen Grundes, so dass nicht als anderer Grund zu akzeptieren ist, wenn die Pflegeperson schlicht „keine Lust“ mehr hat, die Pflege aus anderen nicht achtenswerten Motiven nicht weiterführt oder missbräuchliche Abwesenheiten vorliegen.

Da die Pflegeperson physisch und psychisch gesund bleiben soll, ist aus meiner Sicht ein regelmäßiger Fitnesstermin eindeutig der Gesundheit und Gesunderhaltung zuzuordnen.
Arbeitstätigkeit ist übrigens kein regulärer Grund!

Du brauchst keinen Antrag zu stellen (vorab) , es reicht, wenn dudie Rechnungen einreichst mit der Angabe, wer gepflegt hat (am besten mit Unterschrift, dsass derjenige das Geld erhalten hat) und du jetzt die Erstattung beantragst.

Den Grund würde ich als Erholung/Erhaltung der physischen gesundheit der Pflegeperson angeben.

LG Ninna

Beitrag von reykja - 20.10.11 - 19:30 Uhr

Hallo,

ich habe noch nie eine Begründung angeben müssen, entweder die gute Frau hatte keine Ahnung oder du hast eine sehr strenge Kk. Aber selbst dann hast du die selben Rechte!

Lass dich nicht einschüchtern, denn dein Wohlergehen ist auch im Interesse der Kk deiner Tochter!

Viel Glück, reykja

Beitrag von krokolady - 20.10.11 - 21:45 Uhr

Das ist Quatsch_!

Ich hab schon mehrere hundert Euro über die Verhinderungspflege abgerechnet, und als Grund angegeben das ich Zeit für mich brauchte....Arztbesuche, Schwimmbadbesuch etc!

Lass dir nen Antrag zuschicken, füll den aus, und als Grund schreibst rein Gesundheitsfürsorge / Rückengymnastik

Beitrag von soleil-soleil - 21.10.11 - 08:55 Uhr

Hallo nochmal,

vielen Dank für Eure Antworten, jetzt bin ich zumindest wieder etwas beruhigter.

Ich warte jetzt einfach mal das Schreiben ab und trag' dann alles ein.

Liebe Grüße
soleil