Hallo an alle,
bin ziemlich depri hab vor 2 Tagen erfahren das ich meinen 400 Euro Job zum 31.12. verlieren werde. Meine Firma gibt sich "spendabel" in dem sie mir zugestehen das ich bis zum 31.12. bleiben kann. Jetzt meine Frage ich wäre dann 1 Jahr und 9 Monate dort gewesen und hätte gerne gewußt ob ich Anspruch auf eine Abfindung habe. Ich denke ja ! Habe auch schon bißchen gegoogelt und habe auch 1-2 Seiten gefunden aber nie wirklich was 100%iges.
Ich bin der Meinung pro Jahr 1 Monatsgehalt wäre also bei mir ca 600 Euro. Normal müsste die doch dann auch unversteuert ausgezahlt werden wie mein Lohn bisher oder ? Ich habe keine Bonuszahlungen erhalten wie andere MItarbeiter, kein Urlaubs und kein Weihnachtsgeld obwohl es dort gang und gebe bei den "normalen" Mitarbeitern ist.
Was denkt ihr ??
lg
Kann ich bei einem Minijob Abfindung verlangen ???
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Beitrag von tascha3577 - 20.10.11 - 16:47 Uhr
Beitrag von shampoo - 20.10.11 - 16:56 Uhr
Was ich denke, schreibe ich besser nicht !
Beitrag von tascha3577 - 20.10.11 - 17:28 Uhr
Warum dann dieser Kommentar ? Hätte ja dann auch nicht sein müssen !
Beitrag von kathi.net - 20.10.11 - 16:56 Uhr
Hast du jetzt eine SCHRIFTLICHE Kündigung erhalten oder nur irgendwas "gehört"?
Abfindungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben sondern eher eine Kann-Bestimmung. Der AG muss dir keine Abfindung anbieten. Üblich wäre auch nur 0,5 Monatsgehälter pro Jahr.
Willst du denn - wenn er nichts anbieten sollte - wirklich klagen? Das ist mit Kosten für dich verbunden auch wenn du Recht bekommst!
Beitrag von tascha3577 - 20.10.11 - 17:30 Uhr
Hallo,
ich wurde mündlich davon informiert und bekomme es auch noch schriftlich.
Lt dem Betriebsrat wären es 1 Monatsgehalt pro Jahr das weiß ich schon aber viel Hilfe bekomme ich da nicht. Ich habe eine Rechschutzversicherung mich würde es nichts kosten ausser den Beitrag den ich jeden Monat eh zahle.
Gruß
PS: Ich weiß es nicht ob ich klagen würde, denke das ich die 2 Monate noch mitnehme sind immerhin 800 Euro
Beitrag von zwiebelchen1977 - 20.10.11 - 17:31 Uhr
Du wirst aber doch eine Selbstbeteiligung haben, oder?
Beitrag von kathi.net - 20.10.11 - 20:12 Uhr
Also bis jetzt nur Hören und Sagen 
Wie gesagt, wenn du keine Abfindung angeboten bekommst, musst du sie einklagen. Und das kostet.... du hast ja bestimmt einen Selbstbehalt.
Wie dein Arbeitszeugnis dann aussieht, lass ich jetzt auch einfach mal dahingestellt.
Beitrag von tascha3577 - 20.10.11 - 20:22 Uhr
es ist 100% sicher da brauchst du die Augen nicht zu rollen ist wirklich so so wär ich bestimmt nicht so fertig
Beitrag von kathi.net - 20.10.11 - 20:39 Uhr
Ich weiß ja nicht. ob dus schon wußtest: Kündigungen von Arbeitsverhältnissen bedürfen der Schriftform. Und so lange die nicht da ist..... naja. Wie gesagt, du kannst ja ruhig klagen.
Beitrag von nick71 - 20.10.11 - 20:51 Uhr
"Ich habe eine Rechschutzversicherung mich würde es nichts kosten ausser den Beitrag den ich jeden Monat eh zahle."
Deine Rechtschutz kannst du in dem Fall nur in Anspruch nehmen, wenn Arbeitsrecht mitversichert ist.
Beitrag von sassi31 - 21.10.11 - 13:29 Uhr
Und die Rechtsschutzversicherung zahlt auch nur, wenn eine Erfolgsaussicht da ist.
Beitrag von tascha3577 - 23.10.11 - 13:18 Uhr
Deshalb hätte ich ja meine Anwälting gefragt wenn die sagt nein keine Aussicht hätte ich es eh gelassen. Ich kann nicht verstehen das Du so auf mir rumhackst ich war einfach nur down als ich den Thread eröffnet habe. Du hast keine Ahnung wielange ich nach Arbeit gesucht habe, wie oft die Absagen kamen nur weil ich ein Kind habe ! Es ist zum kotzen !
Aber es gibt halt immer Leute die meinen einen einfach nur auszulachen, dumm darstehen zu lassen etc. Ich werde nicht klagen im Nachhinein ist man klüger nur leider kann man hier keinen Thread schliessen 
ciao
Beitrag von bruchetta - 20.10.11 - 17:02 Uhr
Eine Abfindung entsteht im Normalfall aus einer Kündigungsschutzklage heraus.
Du bekommst sie also nicht einfach so, wenn Du sie überhaupt bekommst.
Wie das bei Minijobs aussieht würde ich bei der Minijobzentrale anfragen.
Die sind sehr nett und hilfsbereit dort!
Beitrag von sassi31 - 21.10.11 - 13:30 Uhr
Die Minijob-Zentrale ist aber keine Rechtsberatung.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 20.10.11 - 17:24 Uhr
Hallo
Es gibt nicht unbedingt einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung. Den REst dazu schreibe ich mal lieber nicht.
Hier kannst du es nachlesen
http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/abfindung/arbeitsrecht_abfindung.htm
Bianca
Beitrag von tascha3577 - 20.10.11 - 17:27 Uhr
Ich weiß jetzt nicht was an meiner Frage so schlimm oder dumm sein sollte ?
Es ist nur eine Frage die mir durch den Kopf geht !
danke für den Link
Beitrag von arkti - 20.10.11 - 17:36 Uhr
Was sind schon 1 Jahr und 9 Monate?
Wie du schon sagst sind sie ja schon spendabel indem sie dich bis Ende des Jahres behalten, du hast also gute 2 Monate Zeit einen neuen 400 Euro Job zu suchen, davon gibt es ja reichlich.
Warum du denkst das du eine Abfindung bekommst ist mir ein Rätsel.
Beitrag von manavgat - 20.10.11 - 18:31 Uhr
Sonst hast Du keine Schmerzen?!
Solange der AG die Kündigungsfrist einhält, hast Du da gar nichts zu wollen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von mansojo - 20.10.11 - 18:47 Uhr
und warum willst du eine abfindung haben?
Beitrag von lichtenstein - 20.10.11 - 19:31 Uhr
Abfindung? Wieso? Wofür? Du hast eine ordentliche Kündigung erhalten und aus die Maus.
Beitrag von wasteline - 20.10.11 - 20:44 Uhr
"Was denkt ihr ??"
Du machst Dich lächerlich.
Beitrag von king.with.deckchair - 20.10.11 - 22:52 Uhr
Beitrag von parzifal - 21.10.11 - 07:59 Uhr
Wieviel Mitarbeiter hat die Firma?
Weshalb soll Dir gekündigt werden?
Hattest Du bezahlten Urlaub, Feiertage und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Erst wenn Kündigungsschutz besteht regelmäßig die Möglichkeit eine Abfindung AUSHANDELN zu können als Ausgleich auf den Verzicht einer Kündigungsschutzklage.
Beitrag von woodgo - 21.10.11 - 07:59 Uhr




Beitrag von sassi31 - 21.10.11 - 13:28 Uhr
Hallo,
die Frage ist erstmal, warum du überhaupt entlassen wurdest und ob es eigentlich eine andere Person hätte treffen müssen. Heißt, ob keine Sozialauswahl vorgenommen wurde. Dann könntest du evtl. eine Abfindung einklagen. Hält dein AG jedoch alle Bedingungen für eine Kündigung von ihrer Seite ein, ist da nix zu holen.
Einen Anspruch auf eine Abfindung hat grundsätzlich niemand. Du bist für deine Arbeit schließlich entlohnt worden.
Meine persönliche Meinung: Es ist eine Frechheit, bei einer so kurzen Betriebszugehörigkeit gleich nach einer Abfindung zu schreien. Wenn man dich nach 20 Jahren einfach so vor dieTür setzen würde, wäre das was anderes.
Gruß
Sassi
