Guten Abend an alle,
ich hab mal ne Frage:
Und zwar müssen mein Mann und ich eine hohe Summe an Steuern nachzahlen für letztes Jahr. Wir beide sind (bzw. ich war bis Januar) berufstätig also er hat St. Klasse 3 und ich hatte bis zum Erziehungsurlaub Anfang diesen Jahres Klasse 5... jetzt beziehe ich Elterngeld... jetzt meine Frage, müssen wir damit rechnen jedes Jahr so hohe Steuern nachzuzuahlen?
Kennt sich jemand damit aus?
Wäre echt dankbar!
Steuernachzahlung jedes Jahr???
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Beitrag von vici23 - 20.10.11 - 21:45 Uhr
Beitrag von comapo - 20.10.11 - 22:21 Uhr
Hallo,
das sieht ganz so aus. Bei Steuerklasse drei zahlt Dein Mann kaum Steuern. Dein Elterngeld wird zwar nicht versteuert, es sind aber sog. "Progressionseinkünfte", die sich auf den Steuersatz erhöhend auswirken.
Das heißt, der Verdienst Deines Mannes wird mit dem EG zusammengerechnet, der darauf entfallende Steuersatz ermittelt und mit diesem wird dann die Steuer ermittelt (aber nur auf die Einkünfte OHNE Elterngeld).
Vom Prinzip habt ihr einfach die falsche Steuerklasse. Ihr habt im Monat zu wenig Abzüge, die werden dann am Jahresende nachgefordert. Lasst euch im Finanzamt zu Steuerklasse 4/4 mit Faktorverfahren beraten.
Sind denn Vorauszahlungen festgesetzt worden?
LG
Beitrag von ujn1 - 20.10.11 - 22:37 Uhr
Hi,
so pauschal kann man das nicht sagen. In 2010 kann es ja noch nicht der Elterngeldbezug gewesen sein, der für die Nachzahlung verantwortlich war
Wenn Du seit Januar (also praktisch das ganze Jahr) steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Zahlungen wie das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld erhalten hast, Dein Mann in der StKl. III ist, und Ihr sonst nichts wesentliches abzusetzen habt, ist mit einer gewissen Nachzahlung zu rechnen. Größenordnungsmäßig macht der Progressionsvorbehalt meist ca. 10% der Lohnersatzleistung aus - hängt natürlich davon ab, was Dein Mann verdient.
Es gibt vom Finanzamt einen Progressionsvorbehalt-Rechner, z.B. unter http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Progressionsvorbehalt/default.php?f=muenchen&c=n&d=x&t=x
Da kannst Du Eure Daten mal eingeben und schauen was rauskommt.
Einen Tipp hätte ich noch für Dich für die Zeit, wenn Du wieder anfängst zu arbeiten: Da Ihr in 2010 einiges nachgezahlt habt, hast Du wahrscheinlich mehr verdient als für die Steuertabelle bei Steuerklassenwahl III/V angenommen wird. Genau für solche Fälle wurde, um sowohl hohe Nachzahlungen wie auch hohe Rückzahlungen zu vermeiden, die Möglichkeit geschaffen, dass beide Partner die Steuerklasse IV mit Faktor wählen. In diesen Faktor geht die (erwartete) Verteilung der Einkommen ein, so dass sich am Jahresende nur noch geringe Abweichungen ergeben. Ist aber jetzt für die Zeit, in der Du Elterngeld beziehst, nicht wichtig.
LG
Beitrag von miau2 - 21.10.11 - 17:08 Uhr
Hi,
"hoch" ist zunächst mal ein relativer Begriff. Für die einen sind 200 Euro viel, bei den anderen fängt es bei vierstellig an...
Ob 3/5 die richtige oder falsche steuerklasse WAR als du auch Geld verdient hast hängt vom Bruttoeinkommen ab. Ganz grob sagt man, dass es so ungefähr ab einem Einkommensverhälntis von 2/3 - 1/3 die "richtige" Wahl ist. Wobei man dieses "richtig" eigentlich auch nicht so pauschal sagen kann, da gibt es viele Faktoren.
Für uns IST es die richtige. Ich habe brutto ca. ein Viertel vom Einkommen meines Mannes (warum und wieso ist eine andere Frage, darum geht es ja nicht
). Damit ist das Risiko einer (für unsere Begriffe) hohen Steuernachzahlung recht gering.
Es sei denn, es kommen noch andere Dinge dazu, z.B. Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (wurde dir ja schon erklärt, dazu zählen z.B. Elterngeld, Mutterschutzgeld, Krankengeld, ALG1, Kurzarbeitergeld). Dann kann es auch so schief gehen.
Wobei - so richtig schief gehen kann es nur (und tut es regelmäßig, wenn man hier mal die Beiträge liest) wenn noch etwas anderes dazu kommt: Diese Steuerklassenwahl plus das Vergessen, dass man eben relativ wenig vorauszahlt.
Wenn man daran denkt, rechtzeitig mal nachrechnet, ob man mit einer Nachzahlung rechnen muss, und logischerweise entsprechend Geld zurücklegt - dann macht man auch anders mit 3/5 nichts falsch.
Denn: die Summe der Steuerlast über das gesamte Jahr ist gleich. Egal, ob 3/5 oder 4/4 (ich gehe mal von verheirateten, gemeinsam veranlagten aus). WAS sich unterscheidet ist der Zeitpunkt, wann es gezahlt wird.
Ich kann dir auch nur sagen, was ich an Eurer Stelle machen würde:
- sobald ihr gegen Ende des Jahres die notwendigen Daten habt, rechnet Euch aus, ob eine Nachzahlung droht (muss ja nicht centgenau sein). Wenn eine droht, gebt die ERklärung so spät wie möglich ab, das gibt Euch locker ein halbes Jahr zum "Ansparen"
- wenn du nach EG-Bezug noch zu hause bleibt ist 3/5 die richtige Wahl, und das Risiko einer Nachzahlung (wenn es keine anderen Gründe gibt) gering
- wenn du nach EG-Bezug wieder arbeitest - rechnet es Euch aus, und entscheidet auch danach, wie Euer persönliches Verhalten ist - nicht jeder schafft es Geld, das er eigentlich zu viel bekommt (weil eigentlich zu wenig Steuern abgezogen werden) zur Seite zu legen.
Das alles natürlich ohne GEwähr.
viele Grüße
Miau2
