Nebenkostennachforderung

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Beitrag von thea21 - 20.10.11 - 21:50 Uhr

Hallo,

kurze Frage:

Mein Partner hat gestern eine Mail seiner vorletzten Vermieterin bekommen mit der Forderung der Betriebskostennachzahlung.

Der Ton der Mail (samt Anhang der Rechnung) war sehr forsch.

Nun fordert diese ihn (und seinen damaligen Mitbewohner) auf die Nebenkosten zu zahlen, da diese sonst den Rechtsweg geht.

Fakt ist: Er zog aus der damaligen 11/2009 aus.

Fakt ist, die Rechnung ist datiert auf 14.11.2010 samt ALTER Wohnanschrift!

Er ist gemeldet bei mir und wohnt bei mir schon seit April 2010!

Gestern nun die Rechnung, die sie angeblich am 14.11.2010 an die alte Adresse versandte.

Keine neue Adresse, keine Mail (die ihr bekannt ist) mit Nachfrage: Wo wohnt er, damit zugestellt werden kann)

Ich finde das alles ein wneig komisch und mir kommt das latent vor wie: "Ups, vergessen, versuchen wir es nun noch nachzufordern"

Was sagt ihr dazu?

Beitrag von thea21 - 20.10.11 - 21:51 Uhr

Oh Gott, es ist spät und ich vergaß das Korrektur lesen....verzeiht.

Beitrag von susannea - 20.10.11 - 22:06 Uhr

Wie war denn der Abrechnugnszeitraum?
Der ist ja unabhängig vom Auszug!

Beitrag von thea21 - 20.10.11 - 23:36 Uhr

01/08 - 11/08 war der Abrechnungszeitraum

Beitrag von susannea - 20.10.11 - 23:59 Uhr

Das kann nicht hinhauen, denn Abrehcnugnszeiträume sind immer ganze Jahre. Können aber mitten im Kalenderjahr beginnen.
Es ist ja ein Abrechnugnszeitraum fürs ganze Haus zu beachten und deshalb wird beim Auszug darauf auch keine Rücksicht genommen!

Beitrag von thea21 - 21.10.11 - 08:18 Uhr

Entschuldige bitte (diese Zahlenschreiberei ist echt zum ***). Der Abrechnungszeitraum umfasst natürlich das komplette Jahr 08!

2009, als beide schon nicht mehr dort wohnten und woanders gemeldet waren, ging angeblich die Abrechnung an die alte Adresse, dies hat sie der vorgestrigen Mail angehangen.

Was mich so stutzig werden lässt, ist die alte Adresse, aber viel mehr, dass die Mailadresse beider Herren bekannt ist und sie erst 1 Jahr später darauf kommt da mal nachzuhaken warum denn noch nichts gezahlt wurde.

Das klingt für mich (kann mich aber auch total irren) wie: "Huch, vergessen Rechnung zu stellen, versuch ich es mal so"

Beitrag von susannea - 21.10.11 - 09:10 Uhr

So natürlich ist es nicht, denn jeder Vermieter kann den Zeitraum selber festlegen. Es müssen kein Kalenderjahre sein, sondern nur jahresweise.
Das würde ich also als erstes Prüfen.
Sollte wirklich 2008 das komplette Abrechnugnsjahr sein, dann ist das verjährt, dass sie Ansprüche stellt, aber der Mieter könnte noch Ansprüche stellen.

Beitrag von thea21 - 21.10.11 - 09:22 Uhr

Du, ich ruf ihn jetzt mal an, bevor ich hier nochmehr Sondermüll vom feinsten ablasse!....ich melde mich gleich nochmal zurück!

Beitrag von thea21 - 21.10.11 - 09:34 Uhr

So, jetzt noch einmal geordnet und entschuldige das Chaos...

Abrechnungszeitraum Januar - Dezember 2009!

Beide hatten ordentlich und fristgerecht gekündigt, zogen aus, meldeten sich ordnungsgemäß in ihren neuen Wohnungen an, stellten Nachsendeanträge (nachweislich), teilten der Vermieterin ihre jeweilig neuen Adressen mit.

Vorgestern also kommt die Mail, in der gesagt wird "Ihr bekommt Ärger, wenn ihr die längst gestellte Rechnung nicht zahlt"

Angehangen die Rechnung von November 2010 (für 09) mit alter Adresse!

JETZT ist es richtig.

Beitrag von susannea - 21.10.11 - 17:16 Uhr

Dann ist die Frage zu klären, wer schuld daran ist, dass sie sie jetzt erst bekommen, trägt der Vermieter die Schuld, hat er Pech!

Beitrag von arkti - 20.10.11 - 22:19 Uhr

Das einzige was zählt ist der Abrechnungszeitraum, der muss nicht zwangsläufig von Januar bis Dezember sein.

Beitrag von lavala - 20.10.11 - 22:19 Uhr

Da er 2009 ausgezogen ist, kann es sich ja nur um die Nebenkostenabrechnung 2008 oder 2009 handeln. Die Nebenkostenabrechnung hat bis zum 31.12. des Folgejahres zu erfolgen.
Ich würde diese Forderung einfach aus diesem grund zurückweisen.

Beitrag von thea21 - 20.10.11 - 22:48 Uhr

Es handelt sich um die Abrechnung für den Zeitraum 01/08-11/08.

Mail kam gestern.

Angeblich postalisch zugestellt 11/09 an die alte Adresse.

Das er da aber seit 11/09 nicht mehr wohnte wusste sie.

Beitrag von susannea - 21.10.11 - 00:01 Uhr

Das ist falsch, denn der Abrechnugnzeitraum könnte genauso gut von 10/2009 bis 9/2010 gehen z.B.!

Beitrag von lilianliddy - 20.10.11 - 22:53 Uhr

hi,

das könnte euch vielleicht interessieren.

http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

dieses jahr ist die 2010-er fällig...und die post kommt noch 1 jahr später...na klar

die kennen wohl die fristen nicht?

lg

Beitrag von arkti - 20.10.11 - 23:10 Uhr

Wo wohnte er denn von 11/2009 bis 04/2010?

Desweiteren schreibst du von einem Mitbewohner, ist der auch im November 2009 ausgezogen?

Beitrag von thea21 - 20.10.11 - 23:20 Uhr

Hallo,

09/09-04/10 wohnte er in seiner Wohnung bis er auszog, zu mir.

Der Mitbewohner zog zeitgleich aus! Die beiden telefonierten eben. Keiner bekam etwas, außer dieser Mail gestern, mit ominösem Schreiben datiert auf 09/10 an die alte WG Adresse.

Beitrag von thea21 - 20.10.11 - 23:26 Uhr

11/09 - 04/10 meinte ich natürlich

Beitrag von thea21 - 21.10.11 - 08:22 Uhr

#klatschSTOPP!

Jetzt bin ja selbst ich komplett durcheinander bekommen!

November 2009 sind beide ausgezogen und haben sich korrekt umgemeldet!

November 2010 soll ANGEBLICH die Abrechnung für 2009 (Abrechnungszeitraum Januar - Dezember 09) an die ALTE Adresse gegangen sein.

DORT wohnten sie aber schon ein Jahr lang nicht mehr!

Vorgestern nun schrieb die Vermieterin beiden nun eine Mail warum denn bis DATO die Nebenkosten aus 2009 noch nicht gezahlt wurden und als "Beweisanhang" gab es die "angebliche" Rechnung die Ihnen 2010 gestellt worden sein soll!

JETZT wird ein Schuh draus!

Entschuldigt den wirrwarr!

Beitrag von seikon - 21.10.11 - 08:32 Uhr

Ich nehme an, dass beide im mietvertrag standen? Haben beide denn auch fristgerecht gekündigt? Haben beide der vermieten nach dem auszug ihre neue adresse mitgeteilt?
Wenn die vermieten keine neue adresse bekommen hat, dann hat sie wohl gedacht, dass ihre mieter ja sicher einen nachsende antrag am laufen haben. Vielleicht hat der ehemalige mitbewohner die abrechnung bekommen und stellt sich jetzt nur unwissend, weil er weiß das ihre gesamt schuldnerisch haftet und dein freund das auch allein zahlen müsste.

Beitrag von thea21 - 21.10.11 - 08:38 Uhr

Nein.

Beide standen im Mietvertrag, aber das ging, schriftlich bestätigt, alles sauber und ohne Querelen über die Bühne.

Die beiden sind befreundet seit Kinderbeinen und haben regelmäßig Kontakt! telefonierten gestern und der Tenor (bevor ich sagte, ich frag hier mal) war, ja mei, wenn es wirklich keine "Verscheisserung" ist, dann zahlen wir das.

Fakt ist, das der Mietvertrag ordentlich gekündigt, beide ordentlich umgezogen und gemeldet waren und BEIDE nachweislich Nachsendeanträge bei der Post hatten.

Beitrag von susannea - 21.10.11 - 09:13 Uhr

NAchsendeaufträge reichen aber nciht aus, es muss dem Ex-Vermiter eine Postadresse mitgeteilt werden, wo der Ex-Mieter zu erreichen ist, denn Nachsendeaufträge umfassen ja nur die deutsche Post, was ist mit den andern Briefdiensten. Darüber mal nachgedacht?

Beitrag von thea21 - 21.10.11 - 09:21 Uhr

Das müsste ich in Erfahrung bringen wenn ich Feierabend habe und da mal in seine Unterlagen schauen kann...das weiß ich leider nicht!

Es geht im Prinzip auch nicht um die paar Kröten. Wenn sie tatsächlich schludrig war und ihren Fehler so "böse" ausbessern wollen würde, wäre ich schon angesäuert (weils einfach auch netter geht)...

Blöd ist nur, das man (also ich nicht) solche Sachen als normaler Mensch und Mieter gar nicht weiß. Ich hätte nciht gewusst, dass ich meinem alten Vermeiter die neue Adresse unbedingt mitteilen muss....

Und selbst wenn ist es auch nur ärgerlich, weil die Mailadressen ja bekannt sind und zum mahnen anscheinend genutzt werden können :-)

Beitrag von twisterdister - 21.10.11 - 09:31 Uhr

Das ist doch alles blödsinn...gehe ich richtig davon aus, dass die Beiden die Wohnung bei der Vermieterin gekündigt haben und dann im November 2009 ausgezogen sind? ALSO weiß doch die Vermieterin ab November 2009: Die Beiden wohnen nicht mehr in MEINER Wohnung, haben also eine andere Adresse!!! Dann schickt sie die Abrechnung an diese Adresse, obwohl sie weiß, die sind ausgezogen?

Oder hat Dein Freund ihr eine neue Adresse mitgeteilt und ist da dann ohne ihr bescheid zugeben ausgezogen?
Dann könnte Sie eventuell recht haben, dass Sie die Abrechnung korrekt versendet hat, ABER
dann hätte sie schneller nachforschen müssen, was Sache ist...
Ich würde Sie in dem Fall erst mal drohen lassen, da nach so langer Zeit und dann per email ist nichts handfestes...

Beitrag von thea21 - 21.10.11 - 09:35 Uhr

http://www.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/3347667-nebenkostennachforderung/21227481

Siehe hier! Nochmal in ordentlichem "Ablauf"