Resturlaub nach Elternzeit bei weniger Arbeitstagen

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Beitrag von woogie - 21.10.11 - 00:05 Uhr

Hey,

vielleicht könnt Ihr mir helfen?

Bisher war ich in der Agentur 5 Tage die Woche arbeiten und hatte somit vollen Urlaubsanspruch (30 Tage) . Nun möchte ich im Mai nächsten Jahres 2,5 Tage bei gleicher Stundenzahl arbeiten wodurch sich der Urlaubsanspruch natürlich entsprechend verkürzt auf 3/5.

Wie aber verhält es sich mit dem Resturlaub von der Zeit der Schwangerschaft? Steht mir der noch in normaler Länge zu oder wird der auch auf 3/5 angerechnet?

Ich hoffe, Ihr versteht wie ich es meine.

LG Stephie

Beitrag von ninna68 - 21.10.11 - 07:11 Uhr

Hallo Stephie,

der Resturlaub steht dir in voller Höhe zu, nicht anteilig gekürzt. Du hast ihn dir ja erarbeitet. Und da du ja in Elternzeit warst, darfst du ihn auch ins Folgejahr übertragen, d.h. er wird dir nicht gestrichen, wenn du ihn nicht bis zu einem bestimmten Termin (April etc.) angetreten hast.

LG Ninna

Schau hier: http://www.fachexperten24.de/grundlagen-der-entgeltabrechnung/urlaub/eugh-resturlaub-wird-beim-wechsel-von-vollzeit-in-teilzeit-nicht-gekuerzt.php

Beitrag von smokefighter - 21.10.11 - 08:08 Uhr

Das Problem der ganzen Sache ist das zwar die EU-Rechtssprechung dem des BundesArbeitsGerichts (BAG) widerspricht sich aber auf einen Fall in Östereich bezieht welcher aufgrund der dort nationalen Regelung eventuell anders zu wichten ist. Ein deutsches Arbeitsgericht würde sich wharscheinlich eher an der BAG-Rechtssprechung orientieren... so dass der Klageweg höchstwahrscheinlich durch alle Instanzen führen würde um ein neues Grundsatzurteil des BAG zu erwirken... siehe auch die Betrachtungen in http://www.michael-schoefer.de/artikel/ms0885.html ...

Ich würde daher nicht unbedingt pauschal das EU-Urteil als 100% anwendbar auf das deutsche Urlaubsgesetz anwendbar halten aber da werden sich in nächster Zeit bestimmt einige Gerichte mit beschäftigen müssen...

Beitrag von ninna68 - 21.10.11 - 17:01 Uhr

Bei mir wurde jedenfalls nicht gekürzt als ich von Teilzeit in Vollzeit gegangen bin. Es ist Urlaub, der mir zustand- und weshalb sollte ich hierauf verzichten?

Aber toller Gedanke- wenn ich jemals mehr arbeiten sollte. werde ich mir Urlaub entprechend ausweiten lassen... mir wurde NUR der neue Urlaub gekürzt.

Beitrag von jurbs - 21.10.11 - 17:10 Uhr

wenn sie aber tageweise kürzt wirdungerechterweise auch der Resturlaub gekürzt ... leider ... hab mich auch damit rumschlagen müssen :(

Beitrag von inselkind74 - 22.10.11 - 01:27 Uhr

Bei mir wurde nichts gekürzt. Ich hatte 3 Tage Resturlaub und konnte diese problemlos nehmen. Vielleicht war mein AG da einfach mal großzügig.

Beitrag von jurbs - 21.10.11 - 17:12 Uhr

also, wenn sie nach deutschen Recht arbeitet ... leider

Beitrag von susannea - 21.10.11 - 09:15 Uhr

NAch deutschem Recht wird gekürzt auf 3/5 des Urlaubs, du kannst natürlich im Zweifelsfall Klagen und aufs europäische Urteil verweisen, aber erstmal muss gekürzt werden.

Beitrag von sassi31 - 21.10.11 - 13:22 Uhr

Huhu,

wir hatten das Thema neulich schon mal und ich bin dann irgendwie davon abgekommen #klatsch.

Gibt es dazu einen Paragraphen, wo man das nachlesen kann?

Ich persönlich finde das nach wie vor nicht ok, weil der Anspruch vor der Elternzeit erarbeitet wurde zu anderen Konditionen.

LG
Sassi