man soll da ja die letzten 12 monate vom gehalt angeben! zählt da der mutterschutz mit oder nicht?
lg
elertngeld!
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Beitrag von hamburg82 - 22.10.11 - 09:54 Uhr
Beitrag von susannea - 22.10.11 - 09:58 Uhr
Wenn du Mutterschaftsgeld erhalten hast, dann nicht. Gabs weiterhin Bezüge, dann ja.
Und immer nur volle Kalendermonate!
Beitrag von hamburg82 - 22.10.11 - 10:01 Uhr
entschuldige dann muss ich jetzt noch mal blöd fragen!
ich gehe am 15.12 in den mutterschutz dann muss ich also vom dezember 2010 bis november 2011 eintragen hab ich das jetzt richtig verstanden?
Beitrag von susannea - 22.10.11 - 10:02 Uhr
Ja, wenn du nicht Beamtin bist stimmt das.
Beitrag von hamburg82 - 22.10.11 - 10:04 Uhr
vielen vielen dank für deine schnellen antworten!
