wann und wie muss ich das machen?
vor und nach der geburt?
was brauche ich dafür?
anträge für das mutterschtsgeld
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Beitrag von hamburg82 - 22.10.11 - 09:55 Uhr
Beitrag von susannea - 22.10.11 - 09:57 Uhr
Vor der geburt auf jeden Fall. aber obs Anträge gibt und wohin hängt davon ab, wie du beschäftigt bist.
Beitrag von hamburg82 - 22.10.11 - 09:59 Uhr
danke und nach der geburt wird es dan automatisch gezahlt oder muss ich da noch was machen?
Beitrag von susannea - 22.10.11 - 10:02 Uhr
ja, da wird dann automatisch gezahlt, wenn du das Mutterschaftsgeld von der KK meinst und dort die Geburtsbescheinigung eingereicht hast.
Beitrag von hamburg82 - 22.10.11 - 10:03 Uhr
ok und was muss ich beim arbeitgeben machen?
Beitrag von susannea - 22.10.11 - 10:20 Uhr
Nichts fürs Mutterschaftsgeld, das macht die KK.
NUr nach der Geburt dann Elternzeit anmelden und eben die Geburt anzeigen.
Beitrag von hamburg82 - 22.10.11 - 10:21 Uhr
was heißt geburt anzeigen. entschuldige meine dummen frage bin aber das erstemal schwanger und hab so gar keine ahnung
Beitrag von susannea - 22.10.11 - 11:18 Uhr
Anzeigen heißt einfach, dass du ihm die Geburt mitteilst. Das machst du ja eh mit der Anmeldung der Elternzeit, die in der Regel spätestens 7 Tage nach der Geburt beim AG sein muss.
