Hallo Zusammen,
kurz zum Sachverhalt: Eine Frau, die ich betreue und ihr Mann haben im gleichen Monat eine Arbeit angetreten. Ihr Mann bekam Arbeitslosengeld bis zu diesem Monat. Er hatte alles mit der Arge geklärt. Sie hat ein paar Tage später einen Aushilfsjob angenommen und hat dabei nicht bedacht der Arge Bescheid zu geben. Sie bekamen für den Monat wohl noch Überbrückungsgeld.
Das Ende vom Lied ist, dass sie jeweils 261 Euro zuruckbezahlt haben und nun ein Betrugsverfahren eingeleitet wird. Einen ANwalt können sie sich die zwei nicht leisten, ich bin auch überfragt.
Kennt sich jemand aus und kann berichten, was auf sie zukommen könnte?
lg
Sina
Betrugsverfahren von der Arge
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Beitrag von siina - 22.10.11 - 12:06 Uhr
Beitrag von gruener_urmel - 22.10.11 - 14:23 Uhr
Hallo
Eigentlich ist jeden klar, jede Änderung der ARGE Mitzuteilen, und wenn es erst einmal per Mail oder Telefonisch ist !
Weiter einen Anwalt kann sich jeder ein Anwalt nehmen, wenn man das Geld nicht hat. Gibt es bei Gericht dafür einen Beratungsschein .
Glaube aber kaum, dass sie aus der Sache raus kommt, da jeder die Pflicht hat, jede Änderung SOFORT Mitzuteilen
Saludo
Beitrag von biene81 - 22.10.11 - 14:23 Uhr
Was auf sie zukommt weiss ich nicht. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen das man sowas nicht bemerkt wenn man sowieso schon auf ALGII (?) Niveau lebt. Wieviel Zeit ist denn vergangen zwischen der unrechten Zahlung der Arge und dem Zeitpunkt das die Arge das bemerkt hat?
Wenn sie wenig Geld verdienen koennen sie sich einen Beratungsschein fuer einen Anwalt holen, kostet 10 Euro.
LG
Biene
Beitrag von siina - 22.10.11 - 14:29 Uhr
Sie war der Annahme, da der Mann nun eine feste Stelle hatte, nichts mehr mit der Arge zu tun zu haben.
Beitrag von nick71 - 22.10.11 - 23:01 Uhr
"Wenn sie wenig Geld verdienen koennen sie sich einen Beratungsschein fuer einen Anwalt holen, kostet 10 Euro."
Beim Vorwurf einer Straftat wird weder Beratungs- noch Prozesskostenhilfe gewährt. Das Pendant zur PKH im Strafrecht ist die Pflichtverteidigung. Ein Verteidiger wird dem Beschuldigten aber nur in folgenden Fällen beigeordnet:
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__140.html
Beitrag von ccino - 22.10.11 - 15:00 Uhr
Als Betreuerin bist du jetzt schon überfragt?
Oh. Mein. Gott.
Beitrag von siina - 22.10.11 - 16:28 Uhr
Ja, dann zitter dir mal ruhig einen ab. Ich betreue sie im sozialen Bereich und die Frage hat mit meiner eigentlichen Arbeit nichts zu tun!
Beitrag von ccino - 22.10.11 - 18:15 Uhr
Du meinst Dinge, wie die soziale Absicherung und Dinge, die sie gefährden?
Du hast entweder Dinge schleifen lassen oder bist schlichtweg inkompetent, schlimmstenfalls beides.
Was du tun kannst, ist die Personen an kompetente Gesprächspartner weiterzuleiten und dich erstmal schulen zulassen und dir klar machen, welche Verantwortung du trägst.
Eine Betreuung ist keine Hobby-Tätigkeit.
Beitrag von siina - 22.10.11 - 18:35 Uhr
Du meine Güte, selten so dumme Aussagen gehört. Weswegen ich diese Frau betreue, werde ich hier nicht breit treten, da eine Krankheit dahintersteht. Nur das zum Hobby
Es hat rein gar nicht mit ihren Finanzen zu tun. Desweiteren habe ich auch kein Sozialrecht studiert.
So, jetzt kannst du dich von mir aus noch weiter aufblasen und weiterhin dummes Zeug reden
Beitrag von ccino - 22.10.11 - 19:04 Uhr
Meine dir eben gegeben Antwort gilt noch immer.
Scheinbar hast du sie nicht verstanden.
Allein, dass du hier in einem Familienforum eine solche Frage stellst, ist ein Armutszeugnis.
Du betreust sie wegen einer Krankheit. Gerade währenddessen ist eine Absicherung essentiell und eine Anzeige wird kaum zur Genesung beitragen.
Leute wie dich habe ich gefressen.
Deinen Klienten wünsche ich, dass entweder du oder sie selbst zu der Einsicht gelangen, dass du nicht tragbar bist und sie wirkliche Unterstützung brauchen.
Hoffentlich ist das Kind bis dahin noch nicht endgültig in den Brunnen gefallen.
Grußlos
Beitrag von sharlely - 22.10.11 - 19:56 Uhr
Was bist du denn für eine? Eine z.B. Altenpflegerin oder eine Person im ambulantem Pflegedienst, hat doch nicht automatisch Ahnung von ALG 2, geschweige denn handhabe in die finanzielle Situation der zu pflegenden Personen einzugreifen. Das wäre Aufgabe von einem gesetzlichem Vormund...
Leute gibts.... *kopfschüttel*
Beitrag von fr.mayer - 22.10.11 - 21:06 Uhr
Sehe ich auch so!
Beitrag von king.with.deckchair - 22.10.11 - 23:57 Uhr
Beitrag von thea21 - 23.10.11 - 13:45 Uhr
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal still sein.
(Ich habe den ursprünglichen Spruch jetzt mal abgeschwächt)
Beitrag von hamburg82 - 22.10.11 - 17:13 Uhr
eine wirklich blöde antwort! weißt du in welchem bereich sie sie betreut?
Beitrag von ccino - 22.10.11 - 18:10 Uhr
Keine blöde Antwort, auch im sozialen Bereich ist das Grundlagenwissen.
Es ist erschreckend, wer alles als Betreuer arbeiten darf.
Beitrag von hamburg82 - 22.10.11 - 18:34 Uhr
du echt schlimm es gibt auch ehrenamtliche berteuer! du musst ja eine super heldin sein!
Beitrag von ccino - 22.10.11 - 18:50 Uhr
1. Ob ehrenamtlich oder nicht, von einen Betreuenden muss ich erwarten können, dass er weiß, was er tut.
Leider ist dem oft nicht so, wofür die TE das beste Beisspiel ist. Für den Staat ist es die günstigste Lösung, oftmals zum Leidwesen der Betreuten.
2. Weil du das sagst? Oder weil ich von jemanden erwarte, dass er er seinen Job macht oder bei Inkompetenz und/oder Lustlosigkeit davon Abstand nimmt, erst recht, wenn er Verantwortung für Menschen trägt?
Beitrag von hamburg82 - 22.10.11 - 18:54 Uhr
aber sie holt sich doch rat damit sie besser bescheid weiß! ;)
Beitrag von fr.mayer - 22.10.11 - 21:12 Uhr
Ich arbeite als Altenpflegerin und kann dir in diesem Rahmen bis zu moeglichen Hilfsmitteln und Pflegeeinstufungen ( machen Pflegebarater) alles aufzaehlen und wissen aber von Alg,Arge usw habe ich keine Ahnung und nein muss ich auch nicht wissen Das macht nähmlich der gesetztliche Betreuer der zu pflegenden Person oder die Person selbst.
Deshalb übe ich meinen Beruf trotz alledem gewissenhaft aus.
Ich trage die Verantwortung in meinem Arbeits- und Kompetenzbereich.
Schön wenn du so Berufsübergreifend orientiert bist,schaden kanns nicht,dehalb ist sie aber nicht schlechter.
Alleine das sie hier nachfrägt und sich informiert zeigt doch schon ihren Einsatz und Interesse.
Gruß
Beitrag von nyiri - 22.10.11 - 16:29 Uhr
Im schlimmsten Fall kommt es in deren Abwesenheit zu einer Verurteilung, deren Gerichtskosten sie dann tragen müssen.
Beitrag von fr.mayer - 22.10.11 - 17:38 Uhr
Für einen Beratungsschein geht s zum Amtsgericht mit den Kontoauszuegen der letzten 3 Monate sie werden bestimmt einen griegen.
Nach Abzug aller Kosten sollten für eine Familie 2000-2600 € überbleiben,war gerade letzte Woche einen holen.
Mit der Agre hatte ich noch nie was zu tun weis aber dass er oder sie diese Angabe hätte sofort regeln müssen.
selbst wenn dass Geld zurückgezahlt ist so sind bis zur Zahlung der Arge und dem ersten Gehalt doch 4 Wochen vergangen?
Diese Zeit hätte man nutzen können um bescheid zu geben.
Für die Arge sieht dass dann nach Betrug aus.
Beitrag von siina - 22.10.11 - 20:18 Uhr
Danke für die hilfreiche Antwort.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 22.10.11 - 21:44 Uhr
Hallo
Was meinst du mit Abzug aller Kosten? Also Miete und Co?
Wenn du das dann noch über hast, was du sagt, verdienst du aber schon sehr gut. Ich kann mir net vorstellen, das man dann den Anwalt bezahlt bekommt
Bianca
Beitrag von fr.mayer - 22.10.11 - 22:56 Uhr
Falsch formuliert.
Für eine 3 Koepfige Fam. Wird 2600€ veranschlagt die zur Verfügung stehen müssen für die Lebenshaltungskosten und Fixkosten.
Dazu gehört auch Sparen.
Unsere Sparanlagen wurden gesehen.
Unterhalt und Kindergeld bleibt ebenfalls unangetastet.
Es wird so alles gefragt was man wirklich an Ausgaben und Versicherungen und Schulden hat.
Haus zählt uebrigens nicht als "Wert" denn da wohnt man ja drinn,es sei denn man hätte noch n Mietshaus.
Nicht nur Harz 4 Empfänger haben Anspruch auf einen Beratungsschein,ich war auch überrascht,allerdings war ich von den Kosten eines Beratungsgesprächs beim Anwalt noch mehr ueberascht.
Strom wird nicht in die Rechnung eingenommen und Lebensversicherung auch nicht den die Versicherung könnte ich ja kündigen um Anwaltskosten zu zahlen.
Feste Wertpapiere hab ich nicht,kann ich nichts sagen.
