Hallo Ihr,
ich mache in diesem Jahr das erste mal meine Steuererklärung selbst. Ich könnte ausflippen, ich seh nicht mehr durch. Hab schon die 3. Fristverlängerung beantragt. Immer wieder verschiebe ich es aber jetzt muss ich durch.
Vielleicht könnt ihr mir paar Tipps geben. Kann ich denn eigentlich Kfz-steuer, kfz-vers. , Kfz Rep. angeben? Und wo trage ich z. b. meine Arztrechnung und Zuzahlungen für Physio oder Rezepte ein.
Lg Nelli
Steuerklärung - ich dreh noch durch
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Beitrag von nelli76 - 22.10.11 - 21:57 Uhr
Beitrag von katha-rine - 22.10.11 - 22:16 Uhr
Also ich lasse es durch einen Lohnsteuerhilfeverein machen, muss einen jährlichen Beitrag zahlen und kann den im nächsten Jahr steuermindernd angeben. Wäre das was für dich? Kostet auf jedenfall weniger als ein Steuerberater.
Leider kann ich dir nicht weiterhelfen.
LG Katha
Beitrag von comapo - 22.10.11 - 22:33 Uhr
Hi,
KfZ-Haftpflicht gehört zu den Versicherungen im Kennzahlenbereich 52 (Mantelbogen), Arztrechnungen, Zuzahlungen, etc. sind außergewöhnliche Belastungen , Kennzahlenbereich 53 im Mantelbogen und Kfz-Steuer und Reparaturen kannst Du nicht von der Steuer absetzen.
LG
Beitrag von lamia1981 - 22.10.11 - 22:37 Uhr
Ich würde mir ein Steuerprogramm für den PC kaufen (Wiso z. B.) das führt dich durchs Programm und sagt dir, was du wo angeben kannst.
Beitrag von wemauchimmer - 23.10.11 - 08:56 Uhr
Theoretisch sind die Finanzbeamten verpflichtet, den Bürgern bei der Abgabe der Steurerklärung zu helfen.
Du kannst also einfach mal beim Finanzamt anrufen und um einen Termin bitten, wo Ihr das gemeinsam durchgeht. (Natürlich werden die absolut keinen Bock darauf haben und sagen: Füllen Sie's mal irgendwie aus, wir gucken dann schon, obs passt). Dann kannst Du Deine ganzen Fragen ja mal stellen. Es ist nämlich keineswegs so, daß man unbedingt dafür einen Steuerberater bezahlen muß. Und es ist auch in aller Regel nicht so, daß es irgendwelche tollen Tricks und Kniffe gibt, wie man einen Haufen Steuern sparen kann, und die einem aber nur der Steuerberater verraten kann. Vielmehr ist es für einen normalen Arbeitnehmer eigentlich sehr einfach und an vielen Stellen greifen Aufwandspauschalen, die das Finanzamt auch ganz ohne Dein Zutun und ohne daß Du von ihnen wissen musst bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt.
Also, nur Mut...
LG
Beitrag von comapo - 23.10.11 - 09:44 Uhr
Hi,
ja, aber das erstreckt sich darauf, dass sie die passenden Formulare rausrücken und sagen, welche Belege vorgelegt werden müssen und welche nicht.
Aber was wo in welche Kennzahl eingetragen wird oder was noch alles absetzbar ist, ist nicht Aufgabe des Finanzamts, anders gesagt: Das FA DARF KEINE Steuerberatung leisten.
LG
Beitrag von gh1954 - 23.10.11 - 10:31 Uhr
>>>Das FA DARF KEINE Steuerberatung leisten.<<<
Wo hast du denn den Unsinn her?
Bei Fragen oder Unsicherheiten der Kunden sind die Sachbearbeiter sehr wohl bereit, Auskunft zu geben.
Beitrag von comapo - 23.10.11 - 11:54 Uhr
Zwischen Auskunft geben und Steuerberatung liegen Welten. Und was ein SB dabei darf oder nicht, weiß ich ganz gut. 
Daher wird der TO ganz sicher ein SB sagen, dass sie Pflichtversicherungen oder freiwilige Krankenzusatzversicherungen ansetzen kann oder auch die Frage beantworten, ob KFZ-Steuer absetzbar ist, aber sicher keine Ratschläge erteilen, wie sie ihre Steuerlast legal senken kann.
Sonst steigt dem FA nämlich die Steuerberatungskammer aufs Dach. Comprende?
