Unterhaltsfrage

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Beitrag von lastparty - 23.10.11 - 00:15 Uhr

Hallo zusammen,

folgende Frage, bevor ein teurer Anwalt kontaktiert werden muss.

Eine Bekannte steht kurz davor, sich nach 25 Jahren Ehe von Ihrem Mann zu trennen. Es passt einfach nicht mehr und es wird wohl auch nichts zu retten sein.
Während der Ehe haben beide zusammen ein Geschäft aufgebaut, welches durchaus erfolgreich ist. Der Betrieb ist auf Ihren Mann angemeldet, sie hat dort über die Jahre aber mitgearbeitet, soweit dies mit den Kindern möglich war. Die Beiden haben eine normale Zugewinngemeinschaft.
Frage: Wenn sie ihren Mann nun verläßt und erstmal ohne Einkommen da steht, muß dann aus den Erträgen des Betriebes ein Unterhalt an sie gezahlt werden? Ganz wichtig: Sie möchte nicht abzocken, aber so einfach wird sie auch keinen neuen Job kriegen.

Danke für eure Antworten
Heiner

Beitrag von d.a.b. - 23.10.11 - 07:47 Uhr

Hallo Heiner,

also bei so einer Konstellation würde ich nicht auf den anwaltlichen Rat verzichten. Wenn die Scheidung klar ist nach 25 J. Ehe macht das auf jeden Fall Sinn, besonders wenn betriebliche Interessen dazu kommen. Je nachdem, ob sie angemeldet wurde im Betrieb, Miteigentümerin ist etc. macht die Frage nach Unterhaltshöhe, Regelungen für die Zukunft Eigentums-/Anstellungsverhältnis. Zudem kommen Fragen wie:
- Ab wann gilt das Trennungsjahr
- Wer nimmt was schon zu sich und führt man Buch darüber
und vieles mehr. Und da Beziehungen oft enden und ganz viel Verletzung mit dabei ist, weiß man auch nie, wie der andere reagiert. Aber nicht unüblich ist, dass sich Ehepaare einen Anwalt teilen, so halten sich die Anwaltskosten im Rahmen. Aber wie gesagt, hängt davon ab, wie man auch derzeit miteinander klar kommt.

Deiner Bekannten viel Glück.
Deborah

Beitrag von comapo - 23.10.11 - 10:14 Uhr

Moin,

ich schließe mich meiner Vorrednerin an, da wird ohne anwaltliche Hilfe wohl schlecht eine Lösung zu finden sein, außer sie und ihr angehender Ex schaffen sich auf etwas zu einigen, was für beide tragbar ist.

Sie würde über den Zugewinn partizipieren, das heißt der Wert der Firma am Anfang und am Ende der Ehe. Bzw, seinen gesamten Zugewinn am Anfang und Ende der Ehe. Grundsätzlich muss er aus seinem Einkommen Unterhalt zahlen, dies bei Selbstständigen berechnet anhand der Bilanzen der letzten drei Jahre (monatlicher Durchschnitt).

Trotzdem würde ich mich an ihrer Stelle nicht darauf verlassen, dass er trotz langer Ehe "für immer" zahlen muss. Sie sollte also zusehen, in irgendeiner Form wieder erwerbstätig zu werden.

LG

Beitrag von freno - 23.10.11 - 11:51 Uhr

Hallo

Sie sollte sich einen Anwalt nehmen und vielleicht erstmal nur einen Ehevertrag machen. So machen wir das auch.

Darin kann man nach eigenem gut Dünken entscheiden was wer bekomm und man kann darin auch eine Gütertrennung vereinbaren.. Wenn der steht kann man sich Scheiden lassen oder auch nicht oder erst in ein paar Jahren. Das geht dann ganz einfach.

Wichtig auch, dass sie beim Anwalt einen Vertrag auf STundenbasis abschließt. Wenn es nach Vermögen berechnet wird, dann entstehen schnell einige 10.000 Euro Kosten.

Ein Bekannter sagte, dass er und seine Frau jeweils ca. 20.000 Euro Anwaltskosten hatten.

Gruß

Freno