Hallo!!!
Ich weiß nicht ob ihr mir helfen könnt, aber ich hoffe doch 
Ich habe mich von meinem Mann getrennt und habe immer noch die Steuerklasse 5 mit der ich natürlich viele Abzüge habe. Nun hat mir mein Schwager gesagt, sobald ich mich ummelde ändert das Finanzamt automatisch die Steuerklassen. So war das zumindest bei ihm.
Stimmt das? Was kann ich tun um einen schnellen Steuerklassenwechsel vorzunehmen?
Danke für eure Hilfe und liebe Grüße
Rebekka
Automatischer Steuerklassenwechsel nach Trennung?
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Beitrag von rebsi - 23.10.11 - 16:46 Uhr
Beitrag von nick71 - 23.10.11 - 17:12 Uhr
"Nun hat mir mein Schwager gesagt, sobald ich mich ummelde ändert das Finanzamt automatisch die Steuerklassen."
Das wäre mir neu, aber so gut kenne ich mich in dem Metier auch nicht aus.
M.W. müssen die Steuerkarten zwecks Änderung dem Einwohnermeldeamt vorgelegt werden...so war es zumindest bei meiner Trennung (die allerdings bereits einige Jahre zurückliegt).
Die Steuerklassen sind übrigens zwingend ab dem 01.01. zu ändern, der auf das angegebene Trennungsdatum folgt...vorher muss man nicht, wenn man nicht will.
Ruf doch wg. deiner Frage morgen bei deinem zuständigen Finanzamt an...dort wird man dir eine verlässliche Auskunft geben können. Ich denke aber, dass es sich immer noch so verhält wie zur Zeit meiner Trennung.
Beitrag von wasteline - 23.10.11 - 18:28 Uhr
Automatisch ändert das Finanzamt die Steuerklasse nicht, da musst Du schon aktiv werden.
Beitrag von silbermond65 - 23.10.11 - 18:44 Uhr
Ummelden ist auf dem Einwohnermeldeamt ,Steuerklassen ändern macht das Finanzamt.
Da passiert nichts automatisch,da wirst du schon hingehen müssen.
Beitrag von comapo - 23.10.11 - 20:05 Uhr
Hallo,
das kann man nicht pauschal mit "richtig" oder "falsch" beantworten.
Es gibt Bundesländer, da erstellen die Gemeinden die Steuerkarten. Dort wird dann mit dem Melderegister abgeglichen, wenn Ehegatten dann getrennte Wohnsitze haben, hat man im Folgejahr automatisch die Karte mit Steuerklasse 1 zugeschickt bekommen.
Jetzt entfällt aber gerade die Zusendung der neuen Steuerkarten und beim Übermitteln der Daten ist bisher viel Chaos passiert. Du kannst aber beim FA eine Erklärung über das dauerhafte Getrenntleben abgeben. Dann passiert das zum Jahreswechsel automatisch.
LG
Beitrag von silberfunken - 24.10.11 - 10:47 Uhr
Hallo,
kurzer Nachtrag:
Grundsätzlich ist deine gezahlte Lohnsteuer nichts anderes als eine Vorauszahlung bzgl. der Einkommensteuererklärung.
Ich unterstelle mal, dass ihr bislang eine Zusammenveranlagung abgegeben habt, da dies in vielen Fällen für Ehegatten günstiger ist als die getrennte Veranlagung.
In 2011 ist grundsätzlich das Kriterium immer noch für die Zusammenveranlagung erfüllt, da ihr mindestens einen Tag zusammen gelebt habt.
Wenn ihr beide die getrennte Veranlagung wählt, wirst du vermutlich Erstattungen aufgrund der Lohnsteuerklasse 5 und dein (Ex)-Mann entsprechend höchstwahrscheinlich Nachzahlungen haben.
Und darüber hinaus zahlt ihr vermutlich mehr als wenn ihr beide zusammen die Zusammenveranlagung wählt.
Einigermassen gescheite Programme können auch bei einer Zusammenveranlagung die Aufteilung der Steuerschuld berechnen, so dass jeder tatsächlicgh effektiv nur den Anteil bezahlt, den er auch "erwirtschaftet" hat - unabhängig von der gewählten Steuerklasse.
Sofern ihr noch ein einigermaßen freundschaftliches Verhältnis habt, solltet ihr die Problematik mal ansprechen - denn die Steuererklärung kommt ja eh auf euch zu.
Viele Grüsse,
Silberfunken
