Danke für die vielen mails, das hat mich total überrascht!
Ja, das Wochenende mit meiner Tochter war toll auch wenn sie entgegen der Verabredung bereits um drei abgeholt wurde. Wir hatten so viel Spaß, Eis essen, Drachen steigen lassen, spielen am Elbstrand, Nudeln mit Tomatensauce kochen, Barbies spielen
, Bücher vorlesen. Und es hat mich bestärkt, weiter dafür zu kämpfen dass meine Tochter bei mir aufwachsen darf. Es muss doch auch Gerichte geben, die dem Vater das Sorgerecht zusprechen, oder? Zumal die Pläne meiner bald Ex-Frau fest sind, sie wird noch vor Weihnachten (wenn es nach ihr geht mit unserer Tochter) nach London gehen und hat bereits den Kindergarten ab Dezember gekündigt. Das geht doch nicht einfach so ohne dass ich gefragt werde?
Egal, ich habe nichts gesagt aber ich werde mich im Laufe der Woche erkundigen was ich tun kann und ob das alles so in Ordnung geht.
Euch allen noch einen schönen Sonntag abend.
Nick
Schön war's.
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Hallo Nick,
das freut mich dass es ein schönes Wochenende für euch zwei war! wir waren heute auch an der elbe, bei dem Wetter!! Grüß die Kleine ganz lieb von uns wenn du wieder mit ihr sprichst.
Ist die Hand eigentlich gut verheilt oder kam da noch was nach?
LG Sophie
Hallo Sophie,
ja es war toll am Strand heute! Komplettes Ferienprogramm mit Eis und Fischbrötchen und barfuß im Wasser (scheißkalt).
Mit der Hand ist inzwischen wieder alles ok, danke!
LG Nick
So noch nicht geschehen, und ein gemeinsames Sorgerecht besteht.. ab zum Gericht, eine einstweilige Anordnung beantragen, damit die Mutter nicht außer Landes gehen kann, und im gleichen Atemzug die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beantragen, such dir nen Bluthund von Anwalt, natürlich Fachgebiet Familienrecht und kämpfe dafür, es lohnt sich!
Hallo Nick,
schön das es Dir gefallen hat.
Du hast die Möglichkeit einen einstweilige Verfügung zu stellen. D.h. sie darf nicht mit Deiner Tochter ausreisen.
Such Dir in den gelben Seiten einen Anwalt der auf Familienrecht spezialisiert ist. Der soll das umgehen machen und innerhalb von 48 Std wird sie keiner mehr ausreisen lassen.
Dann kannst Du das Sorgerrecht und ABR einklagen. D.h. mit der Begründung das Deine Tochter nicht aus dem gewohnten Umfeld gerissen werden darf.
Habt Ihr gemeinsames SR - obwohl davon gehe ich aus sonst geht das wohl nicht so einfach.
Dann kannst Du in der Kita anrufen und denen mitteilen das der Platz nicht gekündigt ist. Anmelden geht nur mit beiden Elternteilen und abmelden auch. Sollten die die Anmeldung ohne Deine Zustimmung gemacht haben - kannst Du mal freundlich !"drohen" 
Ein Bekannter von mir hat seine EX verklagt. Sie darf nicht wegziehen bzw nicht weiter als 50 km. Er hat das Kind jedes zweite WE und einen Tag unter der Woche (in der er nicht das WE hat) und er hat 3 Wochen Urlaub im Jahr. Frühling, sommer und Herbst. Weihnachten immer Abwechselung.
Genauso hat er jetzt gemeinsames SR. Alles vom Gericht beschlossen.
Ich finde es toll wenn ein Vater so kämpft. Meine Tochter geht zwar nicht zum Vater aber wir treffen uns regelmäßig jeden Samstag und feiern auch Geb zusammen. Weihnachten sehen wir uns auch. Er hat ne neue Freundin und somit ist alles geklärt.
lg Maren
Hi Maren,
ja ich weiß dass ich die Möglichkeit hätte, entschiedener vorzugehen. Mein Anwalt meint bislang aber wir sollten uns noch zurück halten um "die Fronten" nicht zu verhärten.
Die Rechtsmittel sind das eine aber was passiert wenn meine Frau mich mein Kind einfach nicht sehen lassen will (obwohl sie um die Ecke lebt) habe ich in den letzten elf Wochen gemerkt. Das möchte ich nicht noch einmal erleben.
Und wenn sie den neuen heiratet und in England einen Job annimmt sehen die Dinge sowieso schon wieder anders aus.
Mit dem Kindergarten habe ich schon telefoniert und sie wissen lassen, dass die Kündigung nicht rechtskräftig ist. Grundsätzlich wollen die sich natürlich so weit es geht heraushalten aber es gibt eben Grenzen.
Ende der Woche bin ich wieder beim Anwalt, vielleicht kann der mir dazu etwas Neues erzählen.
LG Nick
Hallo,
den Umzug, die Kita-Abmeldung, etc., das alles kann ein nichtsorgeberechtigter Vater nicht verhindern.
Das einzige, was Dein Anwalt tun kann und tun muss ist, das GSR SOFORT zu beantragen und bis zur Entscheidung einen Weg finden, den Wegzug zu verhindern, aber das halte ich für sehr schwierig.
Hast Du mal darüber nachgedacht, Dir im anderen Forum Hilfe zu holen? Da sind mehr Leute mit "Auslandssachverhaltserfahrung".
LG
Ah Entschuldigung, Du HAST ja GSR. Dann ja, dann die EA SOFORT beim Gericht beantragen.
Ich war jetzt so geblendet vom "dass sie den Neuen heiratet", dass ich davon ausging, ihr seid "nur" verpartnert gewesen (ohne GSR).
Sorry, verwechselt.
LG
Hallo,
ich würde heute noch einen anwalt anrufen und den in der hinterhand behalten
fals dein Anwalt am Freitag immer noch die schiene fährt schauen wir mal ruhig abwarten bla
ich vermute das du nun einen anwalt brauchst der jetzt mal ganz deutlich stop schreibt und der grenzen auf zeigt
Hola Nick,
ich freue mich fuer dich und deine Suesse, dass ihr endlich Zeit zusammen verbringen konntet.
Du hast ja schon gute Tipps bekommen, gehe es besonnen an, aber lass keine Zeit verstreichen, denn die ist knapp.
Bleibe deiner Ex gegenueber unbedingt sachlich und freundlich und gehe einfach deinen Weg mit einem guten Anwalt.
Ihr habt gemeinsames Sorgerecht und sie kann da nicht so einfach ihre Zelte in Deutschland abrechen und eure Tochter mitnehmen, ohne dein Einverstaendnis.
Viel Glueck!
Saludos
Ruth
Hallo Nick,
auch wir drücken die Daumen , das das alles so klappt, wie du dir das vorstellst.
Viele Grüße an die schönste Stadt der Welt
Tanja & Jayden
Danke!
Und einen Gruß von unterwegs 
Nick
Sie darf nicht ins Ausland ziehen mit dem Kind gegen deinen Willen.

