Hab mal ne Frage...

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Beitrag von kristin.h. - 23.10.11 - 21:11 Uhr

http://www.urbia.de/forum/2-schwangerschaft/3350107-gehaltserhoehung/21240182

Vielleicht kann mir hier eher jemand helfen.

LG Kristin

Beitrag von marion2 - 24.10.11 - 07:55 Uhr

Hallo,

du darfst wegen einem Beschäftigungsverbot nicht schlechter gestellt werden, als deine Kolleginnen.

Grundsätzlich steht dir also die Gehaltserhöhung auch zu.

Aber,....

Frag einfach deinen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Gruß

Beitrag von myimmortal1977 - 24.10.11 - 10:19 Uhr

Kommt drauf an. Es gibt Gehaltserhöhungen, die übergreifend für Jedermann beschlossen werden und Gehaltserhöhungen, die nur individuell auf einzelne Beschäftigte fallen.

Z. B. in einem Unternehmen, wo nach Tarif bezahlt wird, muss ein Jedermann mit selber Beschäftigung den selben Tariflohn nach Tabelle (Grundlohn) erhalten.

Wird eine Tariferhöhung beschlossen, so muss jeder, auch der, der im Beschäftigungsverbot steht, diese erhalten.

ANDERS ist es jedoch, wenn es um AT-Zulagen geht (außertarifliche Zulagen). Diese können individuell nach Budget als Leistungszulagen auf einzelne Mitarbeiter verteilt werden. OHNE das der Mitarbeiter, der leer ausgeht, einen generellen Anspruch darauf hätte!

Also, Du musst unterscheiden, ob es gerade für JEDEN eine Gehaltserhöhung gegeben hat, bzw. für jeden, der zu dem selben Kreis gehört und die selben Aufgaben hat, wie Du, ODER ob die von Dir benannten Kollegen eine individuelle Leistungszulage bekommen haben und nicht doch der Eine oder Andere leer ausgegangen ist.

Dann besteht für Dich kein genereller Anspruch.