Guten Morgen,
ich muss mich demnächst einer OP unterziehen.
Dazu musste ich zu meinem Arzt zu einem Beratungsgespräch,
welches nur am vormittag zu vereinbaren war.
Ich musste deshalb meinen Arbeitsplatz für 1,5 Stunden
verlassen. Eine Bescheinigung vom Arzt hab ich mitgebracht und
dafür auch noch 3 Euro bezahlt!
Mein Arbeitgeber zahlt mir jetzt die 1,5 Stunden NICHT!
Ist das ok?
Danke für eure Antworten.
Dani
Muss Arbeitgeber Arztbesuch zahlen?
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Beitrag von dani11978 - 24.10.11 - 08:43 Uhr
Beitrag von thea21 - 24.10.11 - 08:46 Uhr
•Nicht anders planbarer Arztbesuch:
Der wohl häufigste Fall in der Praxis ist der, dass man einen Arzt aufsuchen muss, aber außerhalb der eigenen Arbeitszeit keinen Termin bekommt. Hier muss wieder differenziert werden.
Handelt es sich um notwendige Untersuchungen, die der Arzt nur zu bestimmten Zeiten durchführt, ist der Arbeitnehmer bei Lohnfortzahlung freizustellen. Eine Einschränkung der freien Arztwahl des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber findet nicht statt.
Handelt es sich um Vorsorgeuntersuchungen, die an sich planbar sind, wegen der Terminvergabepraxis des Arztes aber in die Arbeitszeit fallen, so muss der Arbeitnehmer einen Termin außerhalb der Arbeitszeit finden, sich für einen Termin beurlauben lassen oder mit dem Arbeitgeber eine Einigung darüber erzielen, dass die Fehlzeit nachgearbeitet oder mit Überstunden verrechnet wird.
aus http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/260030/
Wer Gleitzeit hat, musst die Termine allerdings immer außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen.
Beitrag von dani11978 - 24.10.11 - 09:03 Uhr
Das würde ja bedeuten, mein AG müsste mir die Zeit zahlen!
Aber wie gehe ich da jetzt vor?
Gibts dazu ein Gesetzestext, den ich als "Beweis" nutzen kann?
Beitrag von thea21 - 24.10.11 - 09:05 Uhr
Aber auch nur, wenn dies zu 100% zutrifft. Hättest du andere Möglichkeiten gehabt, ist er nicht verpflichtet!
Gesetzestext? Lies dich mal durch den Link und googel. Ich denke das ist leicht zu finden.
Gruß
Beitrag von frlagathenieselpriem - 24.10.11 - 09:45 Uhr
Da steht doch deutlich, das Du Dir Urlaub oder Überstunden hättest nehmen müssen. Erst wenn das betrieblich nicht möglich gewesen ist, dann muß der AG zahlen.
Agathe
Beitrag von thea21 - 24.10.11 - 09:49 Uhr
<<<Handelt es sich um notwendige Untersuchungen, die der Arzt nur zu bestimmten Zeiten durchführt, ist der Arbeitnehmer bei Lohnfortzahlung freizustellen.>>>
Aha?
Ich zog lediglich einen Auszug, WAS bei deer TE zutrifft, wird sie am besten wissen!
Beitrag von frlagathenieselpriem - 24.10.11 - 16:26 Uhr
Es war KEINE notwendige Untersuchung, sondern ein Arztgespräch, das zeitlich flexiebel terminiert werden kann, da kein Notfall ( Not OP ) vorliegt.
Agathe
Beitrag von thea21 - 24.10.11 - 20:30 Uhr
Dann wissen wir aber immer noch nicht, ob der Arzt solche GEspräche nicht ausschliesslich außerhalb des regulären Verkehrs führt.
Beitrag von myimmortal1977 - 24.10.11 - 10:04 Uhr
Ne, tut mir leid. Deiner Aussage, wer Gleitzeit arbeitet, muss die Termine IMMER außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen, kann ich in keinster Weise zustimmen.
Ich habe 9 Jahre meines Lebens Gleitzeit gearbeitet. Man muss unterscheiden zwischen einer Gleitzeit mit Kernarbeitszeit und dem entsprechender Anwesenheitspflicht zu bestimmten Zeiten am Arbeitsplatz und einer Gleitzeit, die komplett offen ist.
Lag mein Arzttermin innerhalb der anwesenheitspflichtigen Zeit, durfte ich BEZAHLT den Arbeitsplatz verlassen. WENN es sich um einen nicht vorhersebaren Arztbesuch handelte, sprich man morgens plötzlich ätzend krank war und trotzdem seiner Arbeit freiwillig nachgehen wollte.
Bei meinem Mann ist die Sache anders gelagert. Er hat eine komplett offene Gleitzeit und muss sich bei einem Arztbesuch ausstempeln.
Wenn es bei mir ganz dumm gekommen wäre, hätte ich durch die anwesenheitspflichtige Zeit und die Stundenbegrenzung von 10 Arbeitsstunden am Tag mein Tagespensum nicht erfüllen können. Denn unsere Stechuhr hörte ab 17.30 Uhr auf zu zählen, da dann für alle gemeinsam spätestens Feierabend war.
Mein Mann kann es immer erfüllen, da er 6 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag arbeiten gehen könnte, da absolut freie Zeiteinteilung, nur halt mit Blick auf die arbeitsrechtlichen Richtlinien auch nur max. xx Stunden am Tag.
Aber generell zu sagen, mit Gleitzeit kein Anspruch auf bezahlten Arztbesuch stimmt nicht.
Beitrag von thea21 - 24.10.11 - 10:23 Uhr
Das war nicht meine Aussage.
Beitrag von myimmortal1977 - 24.10.11 - 11:22 Uhr
Wie? Was war nicht Deine Aussage? In Deinem Thread stand als letzter Satz:
Wer Gleitzeit hat, muss die Termine immer außerhalb der Arbeitszeit legen. Darauf habe ich Dir geantwortet, auf Dein genanntes "immer".
Ich hatte Gleitzeit, es wurde nicht von mir gefordert, Arzttermine nur und ausschließlich außerhalb meiner Arbeitszeiten wahrzunehmen aufgrund meiner Gleitzeit und mir wurden genommene dringliche Arztbesuche während der Arbeitszeit vergütet.
Beitrag von thea21 - 24.10.11 - 11:26 Uhr
Es war ein Auszug (Zitat) aus dem von mir genannten Link, nicht meine eigene Aussage.
Beitrag von mami18052010 - 24.10.11 - 08:47 Uhr
Das ist ok so!
Wenn ich hier von Arbeit zum Arzt geh, muss ich mich auch ausstempeln und auf meine eigene Zeit gehen! Das bezahlt mir auch keiner! Nur, dass ich dafür eben Überstunden nehmen darf!
Hättst dich für den ganzen Tag krank schreiben lassen, hättst den bezahlt bekommen im Rahmen der Lohnfortzahlung!
Beitrag von thea21 - 24.10.11 - 08:52 Uhr
Das ist falsch.
Beitrag von woodgo - 24.10.11 - 08:47 Uhr
Der AG muß Dir den Ausfall natrürlich NICHT zahlen! Das sind jetzt Deine Minusstunden!
LG
Beitrag von thea21 - 24.10.11 - 08:53 Uhr
Siehe oben!
Beitrag von woodgo - 24.10.11 - 09:54 Uhr
Dann müßte nachgewiesen werden, ob es wirklich nicht anders ging und ich denke, da fängt der Ärger an. Wenn nicht, ist ja gut so
Beitrag von thea21 - 24.10.11 - 09:55 Uhr
Soll ja auch nur h eißen, das die Aussage "Pech gehabt" so erstmal nicht stimmt!
Was auf die TE zutrifft, wird nur sie wissen! 
Beitrag von parzifal - 24.10.11 - 10:09 Uhr
Ist das jetzt ein Widerruf zu Deinem "natürlich nicht"?
Dann solltest Du mit "natürlich nicht" vorsichtiger umgehen, wenn Du es nicht konkret weiß.
Beitrag von senior666 - 24.10.11 - 09:22 Uhr
Beratungsgespräche nur am Vormittag? seltsamer Arzt! Dann sollte der Arzt deine Lohnkosten tragen ( ist natürlich Quatsch aber dein AG ist dafür nicht zuständig!
Beitrag von thea21 - 24.10.11 - 09:23 Uhr
Woher willst du denn 100% wissen, wie der Arzt seine Praxis managed?
Beitrag von senior666 - 24.10.11 - 10:05 Uhr
also, ich kenne nur Ärzte die auch nachmittags Sprechstunden haben, du nicht?
Beitrag von thea21 - 24.10.11 - 10:22 Uhr
Das hat ja nichts mit der Terminvergabe zu tun!
Mein Hausarzt zB. vergibt nur Montag vormiittags Termine zum Schilddrüsenultraschall.
Der Kinderarzt meiner Tochter vergibt Termine zur Vorsorge lediglich Mittwochs 12-15 Uhr!
Nieren und Blasensonographie macht der Kinderarzt meiner Tochter ausschliesslich Montags ab 15 Uhr.
Vorsorgen alá Blutabnahme etc. macht mein Hausarzt ausschliesslich Mo-Fr. vormittags, und wenn man dann nicht kann lediglich in der Zeit von 15-17:30....
Und jetzt?
Beitrag von senior666 - 24.10.11 - 10:41 Uhr
du zählst spezielle Untersuchungen auf! es geht aber um ein BERATUNGSgespräch. kann es wirklich Ärzte geben die nur am Vormittag sprechen können?
Beitrag von thea21 - 24.10.11 - 10:47 Uhr
Ja, weil die restliche zeit dann für Terminierungen für Untersuchungen verplant wird und kein längeres Beratungsgespräch dazwischen Platz findet/hat!
Das ist durchaus logisch und normal!
